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Hochschulen, Gewerkschaften und Arbeitgeber sehen in der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Schlüsselthema für die Zukunft unseres Landes. Was dies bedeutet und welche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Absolventinnen und Absolventen mitbringen müssen, um auf dem Arbeitsmarkt 4.0. erfolgreich zu sein, darüber haben sich jetzt Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam mit weiteren Akteuren verständigt.
Hochschulen, Gewerkschaften und Arbeitgeber sehen in der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Schlüsselthema für die Zukunft unseres Landes. Was dies bedeutet und welche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Absolventinnen und Absolventen mitbringen müssen, um auf dem Arbeitsmarkt 4.0. erfolgreich zu sein, darüber haben sich jetzt Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam mit weiteren Akteuren verständigt. In einer gemeinsamen Erklärung betonen sie ihre Entschlossenheit, die jeweiligen Aufgaben im Dialog aller Partner wahrzunehmen:
HRK-Vizepräsident Prof. Dr. Holger Burckhart: „Im Austausch mit der beruflichen Praxis entwickeln die Hochschulen ihre Studiengänge kontinuierlich weiter und unterstützen die Studierenden beim Aufbau wissenschaftlicher und berufsfeldbezogener Kompetenzen. Zentrales Merkmal akademischer Bildung ist und bleibt aber die wissenschaftliche Problemlösungskompetenz. Wir bilden also nicht für einen konkreten Arbeitsplatz aus. Aber so, wie wir den jungen Menschen mit dem Abitur eine allgemeine Hochschulreife geben, wollen wir ihnen mit Bachelor und Master eine ‚allgemeine Arbeitsplatzreife‘, das heißt eine wissenschaftliche Befähigung für Karrieren in und außerhalb der Hochschulen, geben.“
BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun: „Die Hälfte der Fachhochschul- und zwei Drittel der Uniabsolventen sind mit dem Praxisbezug des Studiums und der Vorbereitung auf eine Beschäftigung durch die Hochschule unzufrieden. Darum wollen wir die Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen weiter stärken. Auch die Digitalisierung der Arbeitswelt macht eine engere Zusammenarbeit beider Seiten notwendig. Theorie und Praxis im Studium bilden keinen Gegensatz, sondern ergänzen sich gegenseitig. Praxisbezüge sind – ebenso wie Forschungsbezüge – wesentliche Elemente des Studiums, bereiten auf eine berufliche Tätigkeit vor und können Abbruchquoten senken.“
Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Nicht zuletzt durch die rasante technologische Entwicklung ändern sich die Anforderungen der Arbeitswelt stetig. Die Hochschulen sind gefragt, die Studierenden beim Erwerb jener Kompetenzen zu unterstützen, die notwendig sind, damit sie diesen Wandel bewältigen, die Arbeitswelt aktiv mitgestalten und Verantwortung im Beschäftigungssystem und in der Gesellschaft übernehmen können. Ein Studium sollte immer ein breites Spektrum an Beschäftigungsfeldern eröffnen. Es darf nicht zu sehr auf Einzelbetriebe oder konkrete Tätigkeiten zugeschnitten sein. In diesem umfassenden Sinne ist ein Studium auch eine wissenschaftliche Berufsausbildung.“
Ansprechpartner:
HRK
Dorothee Fricke
Tel.: 0228/887 198
fricke@hrk.de
DGB-Bundesvorstand
Jan Piegsa
Tel.: 030/24060 216
jan.piegsa@dgb.de
BDA | DIE ARBEITGEBER
Arne Franke
Tel.: 030/2033 1800
presse@arbeitgeber.de
https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/... Text der gemeinsamen Erklärung
http://www.hrk.de
http://www.dgb.de
http://www.arbeitgeber.de
Criteria of this press release:
Journalists
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transregional, national
Science policy
German
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