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Wissenschaft
Bislang Mittel für 800 Stellen an 54 Hochschulen in ganz Deutschland bewilligt
Das Interesse an der Juniorprofessur ist ungebrochen. Darauf hat Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn am Montag in Bonn anlässlich der erneuten Verlängerung des seit 2001 laufenden Programms zur Einführung der Juniorprofessur hingewiesen. Bislang seien in diesem Rahmen rund 800 Stellen für Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchs-wissenschaftlerinnen an insgesamt 54 Hochschulen bewilligt worden.
Bulmahn: "Die Hochschulen in Deutschland stehen in einem harten Wettbewerb um junge Spitzenkräfte. Deshalb kann es sich keine Hochschule auf Dauer erlauben, den Wunsch des wissenschaftlichen Nachwuchses nach früherer Eigenverantwortung zu ignorieren." Bereits in fünf Ländern bestehe inzwischen die Möglichkeit, erste Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zu berufen. Bulmahn zeigte sich zuversichtlich, dass die anderen Länder bis spätestens 2005 folgen werden. Bis dahin haben die Länder Zeit, die im Hochschulrahmengesetz geschaffene Juniorprofessur im Landesrecht einzuführen.
Bulmahn weiter: "Die jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchs-wissenschaftler beschreiten keine ausgetretenen Hochschulpfade, sondern betreten Neuland." In Einzelfällen könne es noch administrative Anfangsschwierigkeiten geben. "Für den Erfolg der Juniorprofessur ist es sehr wichtig, dass die jeweilige Hochschulleitung und die Fachbereiche der Hochschulreform positiv gegenüberstehen und die sich ihnen bietenden Chancen nutzen."
Im Rahmen des Förderprogramms zur Vorgriffsförderung stellt das BMBF insgesamt 180 Millionen Euro für die Erstausstattung von bis zu 3000 Juniorprofessuren zur Verfügung.
Bulmahn zeigte sich überzeugt, "dass die Juniorprofessur bald überall in Deutschland die Anerkennung findet, die sie verdient. Mit ihr können die Hochschulen Spitzenkräfte unter dem wissenschaftlichen Nachwuchs gewinnen und dauerhaft an sich binden".
Nähere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden Sie im Internet unter:
http://www.bmbf.de/3992_4067.html
Für weitere Fragen steht die Hotline zum Hochschuldienstrecht unter der Telefonnummer 0800-2623474 zur Verfügung.
http://www.bmbf.de/3992_4067.html
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