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Hannover - Der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der AWMF begrüßt den seit Mitte November gültigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie und betont die hohe Bedeutung für die Patientensicherheit. Anlässlich der Arbeitskreis-Fachtagung in Hannover zum Thema Risikomanagement in der Krankenversorgung, betont Professor Dr. med. Hans-Detlev Saeger, einer der Vorsitzenden des Arbeitskreises: „Das Einführen von Risikomanagementsystemen ist anspruchsvoll. Es erhöht aber die Patientensicherheit durch das Erkennen, Analysieren, Bewerten und Bewältigen von Risiken und schafft Vertrauen – nach innen und nach außen“.
Am 15. November 2016 wurde der Beschluss zur Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht. Danach müssen Kliniken die darin formulierten grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement inklusive Risikomanagement erfüllen. Ein Ziel der Qualitätsmanagement-Richtlinie ist es, Behandlungsabläufe von medizinischen Prozessen, die dem Schutz der Patienten dienen, zu optimieren. Professor Saeger, Chirurg von der Universität Dresden betont: „Einer der wichtigsten Punkte ist sicherlich, dass nun festgelegt ist, dass Qualitätsziele – und damit auch das Risikomanagement – Bestandteil der Unternehmenspolitik sind und in die Unternehmensziele aufgenommen werden soll.“
Welche Voraussetzungen nötig sind, um in einer Klinik ein Qualitäts- und Risikomanagement einzuführen, beschrieb Professor Dr. med. Maria Eberlein-Gonska auf der Arbeitskreis-Fachtagung. Die Leiterin des Zentralbereichs Qualitäts- und Medizinisches Risikomanagement am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden (UKD) verantwortet dort seit 16 Jahren das Qualitätsmanagement. „Wer ein klinisches Risikomanagementsystem (kRMS) einführen will, muss zunächst einmal die Kultur ändern: Weg von der Schuldkultur, hin zu einer Fehler-, besser noch Sicherheitskultur.“ Im nächsten Schritt gelte es, eine entsprechende Strategie zu entwickeln, in der sowohl wirtschaftliche als auch qualitäts- sowie sicherheitsbezogene Ziele benannt werden. Darin sollten Verantwortlichkeiten mit konkreten Maßnahmen festgelegt und die Evaluation sowie Weiterentwicklung geplant werden. Dies ist eine ureigene Leitungsaufgabe, da diese u. a. über die erforderlichen Ressourcen entscheiden muss. Zum Risikomanagement gehört es, Risiken zu identifizieren, zu analysieren, sie zu bewerten und dann zu bewältigen. „Auf dieser Basis kann dann ein Managementplan erarbeitet werden mit konkreten Maßnahmen wie beispielsweise der Einführung von ‚Identifikationstools‘, so Eberlein-Gonska. Dazu gehören bewährte Instrumente wie das Beschwerdemanagement und auch Fehlermeldesysteme wie das „Critical Incident Reporting System (CIRS)“. Besonders komme es dabei darauf an, den Nutzen intern zu kommunizieren und den Mitarbeitern klar zu machen, dass die damit verbundene Arbeit eine Investition in die Qualität und Patientensicherheit darstellt und sich zudem für das Unternehmen auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnt.
Professor Dr. med. Christoph Germer, Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik Würzburg führte aus, dass die meisten Fehler durch System- und Organisationsfehler verursacht würden und damit prinzipiell vermeidbar seien. Wesentliche Grundlagen für eine Verbesserung der Situation seien das Patientenrechtegesetz, die Beschlüsse des G-BA und das Medizinproduktegesetz. Ein Risikomanagement bestehe grundsätzlich aus zwei Säulen: proaktiv im Sinne einer vorausschauenden Fehlervermeidung durch Beachtung von Beinahe-Fehlern (CIRS) und reaktiv durch Berücksichtigung erkannter und abstellbarer Fehler (kRMS).
Durch die Beschäftigung mit dem Thema „klinisches Risikomanagement“, so der Jurist und Geschäftsführer der Ecclesia Gruppe Franz-Michael Petry, war man in der Lage, die gemeldeten Schäden in einer Datenbank zu erfassen und systematisch zu analysieren. Die aus diesen rund 208 000 Datensätzen gewonnenen Erkenntnisse seien Grundlage der Beratungsangebote, die die Ecclesia den Kliniken zum Risikomanagement zur Verfügung stellt. Ein in den Kliniken etabliertes Risikomanagement werde zu einer immer wichtigeren Voraussetzung für die zukünftige Versicherbarkeit.
Im Arbeitskreis war man sich einig, dass für die Patientensicherheit die Implementierung eines gut strukturierten Risikomanagements trotz der großen Herausforderung unumgänglich ist.
Die Investitionen in ein Qualitäts- und Risikomanagement führen langfristig auch zu Einsparungen. Für die Entscheidungsträger in den Kliniken gibt es zur Einführung und bedarfsgerechten Anpassung bereits bestehender oder sich im Aufbau befindlicher Risikomanagementsysteme Unterstützung – so zum Beispiel die Handlungsempfehlung(en) des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.
Literatur:
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vom 17. Dezember 2015, Bundesanzeiger vom 15.11.2016.
Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS): Anforderungen an klinische Risikomanagementsysteme im Krankenhaus. April 2016.
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