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09/04/2003 18:02

Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft von 1992 bis 2002

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Das Institut "Finanzen und Steuern" (IFSt) in Bonn kommt in seiner Untersuchung (IFSt-Schrift 408) über die Entwicklung wesentlicher Daten der öffentlichen Finanzwirtschaft in Deutschland von 1992 bis 2002 zu folgenden Ergebnissen:
    Ausgehend von einer Staatsausgabenquote (Staatsanteil am Bruttoinlandsprodukt) im zweiten Jahr nach der Wiedervereinigung von 48,3 v.H. kletterte diese 1993 weiter auf 49,4 v.H. und hielt sich bis 1997 auf diesem hohen Niveau. Der seither erfolgte Rückgang um rund 1 Pro-zentpunkt ist nicht nur staatlicher Ausgabenzurückhaltung zu verdanken, sondern vor allem eine Folge der ab 1996 geänderten Kindergeldauszahlung durch Verrechnung mit der Lohnsteuer. Die gegenwärtige Quote von 48,5 v.H. ist immer noch viel zu hoch.

    Von 1992 bis 2002 erhöhte sich die Verschuldung der öffentlichen Haushalte um 85,8 v.H. von 687,8 Mrd. EUR auf 1.277,7 Mrd. EUR. Davon entfielen 56,8 Prozent auf den Bund, vor allem bedingt durch die Übernahme von mehr als drei Viertel aller - im Wesentlichen infolge der Wiedervereinigung entstandener - Sonderfonds-Schulden im Jahr 1999; dies führte statistisch zu einem Zuwachssprung der Bundesschulden gegenüber dem Vorjahr um 45,8 Prozent.

    Im Jahr 2002 lag der Schuldenstand des Staates mit 60,7 v.H. des BIP wieder knapp über der kritischen Grenze der im Maastrichter Vertrag vorgesehenen 60 v.H. des BIP. Bei der Neuverschuldung der Gebietskörperschaften wies Deutschland mit 3,6 v.H. des BIP die mit Abstand größte Defizitquote in der Europäischen Union aus. Die Neuverschuldungsgrenze des Maastrichter Vertrags von 3 v.H. des BIP wurde deutlich überschritten. Auch im laufenden Jahr wird die Bundesrepublik die finanzpolitischen Ziele des Stabilitätspaktes verfehlen. Ohne Einschnitte bei den staatlichen Konsumausgaben ist die notwendige Rückführung der Nettokreditaufnahme nicht zu bewerkstelligen und rückt die Vision ausgeglichener Staatshaushalte in weite Ferne. Sollte Deutschland 2004 zum dritten Mal in Folge gegen den Europäischen Stabilitätspakt verstoßen, könnte der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister mit qualifizierter Mehrheit Sanktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland beschließen, die bis zu einer Geldbuße reichen.


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Politics
    transregional, national
    Research results, Scientific Publications
    German


     

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