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Modernisierte Ausbildungsordnung tritt am 1. August in Kraft
Es geht heiß her beim Erzeugen und Umformen von Stahl, Kupfer, Aluminium, Blei oder Gold. Auch wenn dies so bleibt, haben sich betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse aber verändert, und es gilt, technologische Entwicklungen und neue Anforderungen der Digitalisierung in der Ausbildung zu berücksichtigen.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die bisherige Ausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie modernisiert und mit der neuen Berufsbezeichnung Verfahrenstechnologe/-technologin Metall versehen. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
Verfahrenstechnologen und -technologinnen Metall überwachen, steuern und regeln Produktionsprozesse und optimieren deren Abläufe. Dazu gehört, Störungen zu erkennen und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung innerhalb der Prozessabläufe vorzunehmen.
Die modernisierte dreieinhalbjährige Berufsausbildung wird künftig in vier Fachrichtungen angeboten: Eisen- und Stahlmetallurgie, Stahlumformung, Nichteisenmetallurgie sowie Nichteisenmetallumformung. Ausschlaggebend für die Neuordnung waren – neben den Anforderungen für die Industrie 4.0 – auch Themen wie Leitsysteme, prozessbegleitende Systeme und integrierte Managementsysteme. Ebenso wurden neue Ausbildungsinhalte wie Kundenorientierung, englische Sprache, Teamarbeit sowie lebenslanges Lernen aufgenommen. Die bisherige Prüfungsstruktur der klassischen Zwischen- und Abschlussprüfung wird künftig durch die gestreckte Abschlussprüfung ersetzt.
Arbeitsorte der Verfahrenstechnologen und -technologinnen Metall sind Kokereibetriebe, Sinteranlagen, Hochöfen, Stahlwerke, Schmelz- und Gießbetriebe, Walz-, Press-, Schmiede- und Ziehwerke sowie Schmelzkessel, Elektrolysen und Schwebeschmelzanlagen bei der Blei-, Aluminium- oder Kupfererzeugung.
Im Jahr 2016 erlernten insgesamt mehr als 1.800 Auszubildende den Beruf Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie. 2017 wurden 525 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im Durchschnitt rund 1.000 Euro.
Die Übernahmechancen der Auszubildenden durch die Betriebe sind gut. Nach der Ausbildung kann eine Weiterqualifizierung zum/zur Geprüften Industriemeister/-in oder zum/zur Staatlich geprüften Techniker/-in einschlägiger Fachrichtungen angeschlossen werden.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen zum 1. August 2018 die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1997 ab.
Weitere Informationen unter http://www.bibb.de/neue-berufe
Bildmaterial steht unter http://www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.
Ansprechpartner: Axel Kaufmann; E-Mail: kaufmann@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
Criteria of this press release:
Journalists
Social studies, Teaching / education
transregional, national
Studies and teaching
German
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