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Wissenschaft
"Der Umgang westlicher Gerichte mit dem islamischen Recht" ist das Thema einer Expertentagung, zu der das Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (IPR) der Universität Osnabrück und die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 22. bis 24. Oktober 1998 nach Osnabrück einladen.
Pressemitteilung
Osnabrück, 15. Oktober 1998 / Nr. 138/98
Internationale Tagung in Osnabrück: Islamisches Recht vor westlichen Gerichten
90 Experten aus 26 Nationen diskutieren insbesondere Probleme im Familien- und Handelsrecht
Die rechtliche Vorrangstellung des Mannes im Islam, die Vielehe, Verstoßungsscheidungen oder auch ein Kindschaftsrecht, das keinerlei Möglichkeit zur Legalisierung eines nichtehelichen Kindes zuläßt, sind die Themen, mit denen sich eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mitfinanzierte Expertentagung in Osnabrück beschäftigen wird. Zum Thema "Der Umgang westlicher Gerichte mit dem islamischen Recht" treffen sich auf Einladung des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (IPR) der Universität Osnabrück und der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 22. bis 24. Oktober 1998 rund 90 Rechtswissenschaftler, Richter, Diplomaten und hohe Ministerialbeamte aus allen europäischen Staaten, den USA, Kanada, Ägypten, der Türkei, Marokko, Syrien, Saudi Arabien und Tunesien.
Prof. Dr. Christian von Bar, Direktor des IPR-Institutes und Organisator der Tagung: "Westliche Gerichte werden bei ihrer Urteilsfindung zunehmend mit dem islamischen Recht konfrontiert. In Frankreich und Spanien zum Beispiel gehören Prozesse, in denen das islamische Recht eine wichtige Rolle in privatrechtlichen Auseinandersetzungen um Erbschaften, Unterhalt und Scheidung spielt, zum juristischen Alltag. In der Wissenschaft jedoch ist dieses Thema nahezu Neuland. Wir müssen das Gespräch in Gang setzen." Letzlich gehe es, so der Osnabrücker Rechtswissenschaftler, um die Rangproblematik: Religiöses Recht vor staatlichem Recht - oder umgekehrt? In der islamischen Welt seien die Rechtssätze des Koran überwiegend verbindliches staatliches Recht, während in den westlichen sekularen Staaten religiöses Recht, wie zum Beispiel das Scheidungsverbot der Katholischen Kirche, dem staatlichen Recht untergeordnet sei. Prof. von Bar: "Konfliktfelder sind damit vorprogrammiert."
Neben dem Familienrecht und dem Erbrecht werden die auf dem Koran basierenden Besonderheiten des islamischen Handelsrechts wie das Zinsverbot einen zweiten thematischen Schwerpunkt der Osnabrücker Tagung bilden. Zu dem Themenkomplex "Islamisches Recht und Internationaler Handel" wird unter anderem der Direktor der Islamischen Entwicklungsbank, Dr. Mohamed El-Fatih Hamid (Djidda), Stellung nehmen. Den Abschluß der Tagung bilden ein Vortrag und eine anschließende Disskussion zum Thema "Ordre public, Grundrechte, anders glauben".
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Christian von Bar, Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften
Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Heger-Tor-Wall 12, 49069 Osnabrück
Tel. (0541) 969-4462, Fax (0541) 969-4466
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Scientific conferences
German
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