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Wissenschaft
Ausländische Studierende fühlen sich durch die Wohnheimtutoren der Studentenwerke willkommen geheißen und von Anfang an gut betreut. Wie die Arbeit der Tutoren vor Ort aussieht - von der Abholung der ausländischen Studierenden vom Bahnhof bis zur Hilfe bei den Behörden - dokumentiert eine neue Publikation des Deutschen Studentenwerks (DSW). Die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des DSW, die seit Mai 2002 besteht und die Studentenwerke hinsichtlich des Ausbaus und der Qualitätsentwicklung der Service- und Beratungsangebote für ausländische Studierende unterstützt, hat die 61 Studentenwerke nach ihrem jeweiligen Wohnheim-Tutorenprogramm befragt. Das Tutorenprogramm der Studentenwerke ist zu einem zentralen Bestandteil bei der Betreuung ausländischer Studierender in Deutschland geworden. Inzwischen setzen mehr als zwei Drittel der Studentenwerke Tutoren, insbesondere in den Wohnheimen, ein.
"Die Tutoren vermitteln den ausländischen Studierenden das Gefühl von 'Heimat auf Zeit'. Als ständige Ansprechpartner in den Wohnheimen helfen sie auch bei der Kontaktaufnahme mit deutschen Kommilitonen und fördern so die interkulturelle Kommunikation", sagte der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens. Positive Erfahrungen während des Studiums würden in die Heimatländer mitgenommen und multipliziert und seien für einen künftigen Hochschulraum Europa von unschätzbarem Wert. Seit 1997 hätte die Zahl der ausländischen Studierenden bundesweit insgesamt um 35,7 Prozent zugenommen, derzeit seien 224.000 ausländische Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Eine Erweiterung des Tutorenprogramms werde daher von vielen Studentenwerken angestrebt.
"Wer die Internationalisierung der Hochschulen ernsthaft betreibt, muss nun auch dafür sorgen, dass die Arbeitszeit für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern flexibilisiert wird", so Rinkens. Nach derzeitigem Gesetz könnten Studierende aus Nicht-EU-Ländern genehmigungsfrei 90 volle Tage arbeiten. Als 'voller Tag' zählt jedoch jeder Tag, an dem gearbeitet wird, selbst wenn die tägliche Arbeitszeit nur bei einer Stunde liegt. Der Lebensunterhalt der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten kann durch einen Nebenjob daher nicht immer gesichert werden. Seit dem Wintersemester 2002/2003 darf man auch 180 halbe Tage arbeiten. So lautet eine Weisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesanstalt für Arbeit, das damit eine Neuregelung aus dem Zuwanderungsrecht vorwegnimmt. Dennoch wird die neue Regelung bislang nicht in allen Bundesländern umgesetzt. "Wir fordern daher erneut die Länder auf, die 180-Tage-Regelung anzuwenden", sagte Rinkens.
Die Broschüre: "Das Tutorenprogramm der Studentenwerke für ausländische Studierende" finden Sie unter: http://www.studentenwerke.de/pdf/BroschuereTutorenprogramm.pdf
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.studentenwerke.de Bereich Internationales.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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