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11/08/2018 15:55

Widerspruchslösung muss nun konsequenterweise folgen!

Dr. Bettina Albers Geschäftsstelle
Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V.

    Mit dem „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ (GZSO) sollen strukturelle Mängel der Organspende behoben werden – eine wichtige Grundvoraussetzung, um die Situation der Organspende zu verbessern. Zu einem nennenswerten und nachhaltigen Anstieg der Organspenden kann es laut Deutscher Transplantationsgesellschaft allerdings erst kommen, wenn auch die Widerspruchslösung eingeführt wird. „Seit Jahren haben wir die Chance, eine echte Trendwende in der Organspende in Deutschland herbeizuführen – und die sollten wir nicht vertun!“

    Nach der parlamentarischen Sommerpause hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Widerspruchslösung in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) hat dieses sehr begrüßt, sie fordert seit Jahren die Einführung der Widerspruchslösung, denn die derzeitige Entscheidungslösung wird ihrem Namen nicht gerecht: Patienten oder Angehörige werden lediglich angeregt, Spender zu sein. Entscheiden müssen sie sich aber trotz sogenannter gesetzlicher Entscheidungslösung nicht. Stattdessen werden dann stellvertretend die Angehörigen in ihrer schwierigsten Stunde befragt, wie ihr verstorbener Nächster über die Spende seiner Organe gedacht hat. Für alle Beteiligten eine unzumutbare Situation – für die Trauernden, aber ebenso für die Ärzte, die dieses sensible Thema nach dem unmittelbaren Verlust eines geliebten Menschen ansprechen sollen.

    Viele Länder haben längst die Widerspruchslösung, andere (wie beispielsweise die Niederlande) haben sie neu eingeführt. Dort müssen sich die Bürger verbindlich für oder gegen die Organspende aussprechen. Das erhöht die Zahl möglicher Spender, aber vor allem nimmt es Druck von den Angehörigen. Außerdem setzt die Widerspruchslösung ein klares Zeichen pro Organspende. Eine Studie [1] zeigte: In Ländern mit einer Widerspruchslösung wird die Organspende weitaus weniger als außergewöhnlicher, altruistischer Akt wahrgenommen, sondern eher als „normal“ und „selbstverständlich“. Die Widerspruchslösung kann somit die Organspende im gesellschaftlichen Wertesystem verankern.

    Dennoch lässt die Widerspruchslösung jedem Bürger seine volle Entscheidungsfreiheit. Die DTG hat wenig Verständnis für das häufig angeführte Argument der angeblichen gesellschaftlichen Bevormundung durch die Widerspruchslösung. „Niemandem wird die Entscheidung abgenommen, im Gegenteil, der mündige Bürger wird ernst genommen, ihm wird eine Entscheidung abverlangt. Seine Entscheidung kann jeder auch zu jeder Zeit ändern. Letztlich sollte uns auch die Tatsache, dass gerade viele als besonders liberal geltende Länder wie Schweden, Frankreich, Belgien oder jetzt die Niederlande die Widerspruchslösung bereits eingeführt haben, Sicherheit dahingehend geben, dass damit keine demokratischen und menschenrechtlichen Grundsätze verletzt werden“, so Professor Dr. Christian Hugo, Generalsekretär der DTG.

    Die Widerspruchslösung allein ist allerdings kein Allheilmittel, wenn wichtige Grundvoraussetzungen fehlen. Die DTG hält daher die Maßnahmen, die im Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) adressiert werden, für dringend erforderlich. Infrastrukturelle Mängel sollen damit z.B. bzgl. der Freistellung von Transplantationsbeauftragten, der Vergütung der Liegezeiten in den Entnahmekliniken und hinsichtlich des Aufbaus eines Qualitätssicherungssystems zur Erkennung von potentiellen Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall behoben werden. Denn die Anzahl dieser Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall ist in den letzten Jahren nicht rückläufig – sie werden nur häufiger nicht erkannt, wie zuletzt Kevin Schulte und Thorsten Feldkamp vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel beschrieben haben [2].

    „Die Beseitigung der infrastrukturellen Mängel ist eine wichtige Grundvoraussetzung, die nun hoffentlich bald sichergestellt sein wird. Doch sie allein läuft Gefahr, zu scheitern oder zu verpuffen, wenn nicht gleichzeitig über die nächsten Jahre eine positive Organspendekultur aufgebaut wird, in der sowohl die Bevölkerung, aber auch konkret die behandelnden Schwestern und Ärzte das Denken an und Tun für die Organspende als „normal“ und nicht wie bisher als Ausnahmefall ansehen. In Deutschland kommt es derzeit pro Jahr nur zu rund 800 Organspenden, obwohl hier jedes Jahr über 900.000 Menschen versterben. Diese katastrophale Quote entsteht, obwohl weit mehr als 80% der Bevölkerung im Krankheitsfall ein Organ gerne empfangen würden und umgekehrt auch genauso viele einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. „Nur die Einführung der Widerspruchslösung zusammen mit allen anderen organisatorischen Maßnahmen schafft den geeigneten Rechtsrahmen und beseitigt die bisherigen ungünstigen Umstände für die Organspende“, erklärt Prof. Hugo. „Jetzt endlich haben wir die Chance, eine echte Trendwende in der Organspende in Deutschland herbeizuführen – und die sollten wir nicht vertun!“

    [1] Davidai S, Gilovich T, Ross LD. The meaning of default options for potential organ donors. Proc Natl Acad Sci U S A. 2012 Sep 18; 109(38): 15201–15205. Vollpublikation abrufbar unter:
    https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3458339/

    [2] Schulte K, Borzikowsky C, Rahmel A et al. Rückgang der Organspenden in Deutschland. Eine bundesweite Sekundärdatenanalyse aller vollstationären Behandlungsfälle. Dtsch Arztebl Int 2018; 115(27-28): 463-8

    Kontakt/ Pressestelle DTG-Kongress 2018
    albersconcept
    Dr. Bettina Albers
    Jakobstraße 38
    99423 Weimar
    albers@albersconcept.de
    Tel.: 03643/ 776423
    Mobile: 0174/ 2165629


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine
    transregional, national
    Scientific conferences, Transfer of Science or Research
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