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Politikwissenschaftliche Studie an der Universität Konstanz zeigt Ungleichbehandlung von Asylanträgen auch bei Berufungsentscheiden und Abschiebungsquoten in den Bundesländern
Nicht nur die Anerkennungsquoten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Eine neue Studie des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Gerald Schneider und der Studentinnen Miriam Leue und Nadine Segadlo zeigt, dass die Ungleichbehandlung von Asylanträgen auf den beiden nachfolgenden Entscheidungsebenen weitergeht. Sowohl die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte als auch der Innenministerien gehen von Bundesland zu Bundesland stark auseinander. Die Studie folgt auf die im März 2017 veröffentlichte Untersuchung von Gerald Schneider und der damaligen Master-Studentin Lisa Riedel. Sie belegte, dass sich innerhalb Deutschlands von 2010 bis 2015 die Anerkennungsquoten von Asylanträgen zwischen den Bundesländern erheblich unterschieden, obwohl mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Bundesbehörde über die Anträge befanden. Wie damals lassen sich auch in der aktuellen Studie die Unterschiede teilweise über politische und ökonomische Faktoren erklären.
Zunächst entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF in bundesweit verteilten Ämtern über die Anerkennung von Asylanträgen. Wird ein Antrag mit einer Abschiebungsandrohung abgelehnt, kann dagegen am Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Schlägt diese fehl, entscheiden schließlich die Einwanderungsbehörden, die in den Innenministerien der Länder angesiedelt sind, über die Abschiebung der AsylbewerberInnen. „Auch auf der zweiten und dritten Ebene gibt es so große Unterschiede zwischen den Bundesländern, dass man sie nicht als zufällige Schwankungen wegerklären kann. Die Verteilung der Asylbewerber geschieht ohnehin über den Königsteiner Schlüssel, der die Bevölkerungszahl und das Steueraufkommen eines Bundeslandes berücksichtigt“, sagt Gerald Schneider.
Erhebliche Unterschiede bei Berufungsverfahren und Abschiebungen
Tatsächlich ergeben sich über den Untersuchungszeitraum von 2010 bis 2017 und die Länder hinweg deutliche Unterschiede bei den Quoten zu den Berufungsverfahren mit ablehnendem Bescheid. So hatten in dieser Periode die Länder Hamburg mit 19 Prozent und Berlin mit 20 Prozent die niedrigsten Quoten. Die höchsten Ablehnungsquoten wiesen Sachsen-Anhalt mit 52 Prozent und Schleswig-Holstein mit 53 Prozent auf. Bei den Abschiebungen wurde eine ganz besonders starke Abweichung festgestellt: Während in Bremen im Untersuchungszeitraum die Abschiebequote sechs Prozent betrug, schob das Saarland während desselben Zeitraums 66 Prozent der Personen ab, deren Asylantrag abgelehnt worden war. Dabei ist zu berücksichtigen, dass abgelehnte Bewerber auch freiwillig ausreisen können.
Es gibt parteipolitische Effekte
„Wir konnten in der neuen Studie feststellen, dass es auch auf der zweiten und dritten Entscheidungsebene parteipolitische Effekte gibt“, sagt Gerald Schneider. So spielt zum Beispiel eine Rolle, welche Partei gerade die Macht innehat oder politische Kraft das Geschehen lange Zeit in einem Bundesland dominierte. Bei den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kommt es eher auf die Dauer der parteipolitischen Orientierung einer Regierung an. Die Einstellung von RichterInnen und Verwaltungsangestellten ist ein andauernder Prozess, in den, so der Politikwissenschaftler, auch parteipolitische Erwägungen hineinspielen.
Bei den Entscheidungen, ob Abschiebungen durchgeführt werden, ist dagegen entscheidend, welche Partei an der Regierung ist – beziehungsweise bei Koalitionsregierungen – wie das zuständige Innenministerium besetzt ist. So befindet sich Baden-Württemberg mit seiner Koalitionsregierung aus Grünen und CDU bei der ablehnenden Gerichtsentscheiden im Mittelfeld, schiebt aber mit seinem christdemokratischen Innenminister mit am konsequentesten ab.
Auch sozioökonomische Effekte spielen eine Rolle
Abschiebequoten werden auch von sozioökonomischen Verhältnissen in den einzelnen Bundesländern mitbestimmt. Wohlhabende Bundesländer zeigen sich eher offen gegenüber Asylbewerbungen. Das muss jedoch nicht nur altruistische Gründe haben. Tatsächlich ist auch davon auszugehen, dass diese Länder Interesse daran haben, AsylbewerberInnen für den Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Umgekehrt gibt es in Bundesländern, in denen die Arbeitslosigkeit höher ist, eine größere Tendenz hin zu ablehnenden Quoten, da auch mehr einheimische ArbeitnehmerInnen auf Arbeitssuche sind.
Insgesamt dominieren jedoch die parteipolitischen Faktoren. Gerald Schneiders Fazit: „Wir können sagen, dass sich SPD-geführte Länder gegenüber Asylbewerbungen positiver verhalten als von der CDU geführte Länder.“ Der Politikwissenschaftler geht von Ungleichheiten selbst innerhalb der Bundesländer aus, die er als nächstes in einer Studie untersuchen möchte: „Ich nehme an, dass sich die Verwaltungsgerichte auch innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedlich verhalten. So könnte es eine Rolle spielen, ob über eine Klage zu einem gescheiterten Asylantrag zum Beispiel in Sigmaringen oder in Stuttgart entschieden wird.“
Mehr Transparenz, Unabhängigkeit und Kontrolle
Entnommen haben Gerald Schneider und die beiden Politik-Studentinnen Nadine Segadlo und Miriam Leue die Daten Jahresberichten des Bundesamtes für Statistik, Antworten der Bundesregierung auf Anfragen und schriftlich eingeholten Angaben der Bundespolizei beziehungsweise des BAMF. Die Daten zu den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wurden überhaupt zum ersten Mal ausgewertet. Dass lediglich von Tendenzen gesprochen werden kann, hat mit der insgesamt allerdings ungünstigen Verfügbarkeit der Daten zu tun, wie Nadine Segadlo anfügt, die im Rahmen einer Seminararbeit an der Studie teilnahm: „Aufgrund von fehlender Aufschlüsselung der uns zur Verfügung stehender Daten ist beispielsweise unsere Berechnung der Abschiebungsquote eine bloße Annäherung an die Realität. Mehr Transparenz würde hier auch zu einer sachlicheren Debatte über die Umsetzung von Entscheidungen im Asylverfahren beitragen“, sagt sie.
Miriam Leue, die mit einer Bacherlor-Seminararbeit an der Studie beteiligt ist, sieht in dem eher beschreibenden Aspekt der Studie einen Vorteil: „Die Stärke der Studie liegt gerade in ihrem deskriptiven Aspekt. Er eröffnet Raum für weitere Forschung, die auf den Ergebnissen der Studie aufbaut.“
Auf Transparenz setzt auch Gerald Schneider, um dieser Form von positiver und negativer Diskriminierung zu begegnen. Auch sollten in den Entscheidungsinstanzen möglichst parteiunabhängige Personen sitzen, die unvoreingenommen ein Gesuch prüfen. Verstärkte Kontrollverfahren sollten außerdem für gleichbleibende Qualität sorgen. „Im aktuellen Entscheidungsverfahren hängt aus der Sicht der Antragsstellenden zu viel vom Zufall ab, in welchem Bundesland über ihren Antrag entschieden wird“, so der Politikwissenschaftler Gerald Schneider.
Faktenübersicht:
• Studie der Konstanzer Studentinnen Nadine Segadlo und Miriam Leue und des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Gerald Schneider zeigt Ungleichbehandlung von Asylanträgen auch bei Berufungsentscheiden und Abschiebungsquoten in den Bundesländern
• Untersuchungszeitraum von 2010 bis 2017
• Ergebnisse der bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift zur Begutachtung eingereichten Studie sind im Voraus nachzulesen im Blog-Beitrag von Gerald Schneider: http://www.gmfus.org/blog/2019/03/01/germanys-triple-asylum-roulette
• Daten wurden den Jahresberichten des Bundesamtes für Statistik, Antworten der Bundesregierung auf Anfragen und schriftlich eingeholten Angaben der Bundespolizei beziehungsweise des BAMF
• Gefördert durch die Drittmittelbelohnung für die Professur Internationale Politik von Gerald Schneider.
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Prof. Dr. Gerald Schneider
Foto: Universität Konstanz
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Miriam Leue
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Nadine Segadlo
Foto: Nadine Segadlo
Kontakt:
Universität Konstanz
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Telefon: + 49 7531 88-3603
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Criteria of this press release:
Journalists
Politics
transregional, national
Research results
German
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