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Wissenschaft
Der Senat der Fachhochschule Fulda hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf für ein "Hessisches Gesetz über Studienguthaben" beraten und eine Stellungnahme dazu verfasst. Der Senat hält den Gesetzesentwurf für ungeeignet, die Ausbildung an den hessischen Hochschulen zu verbessern und lehnt ihn deshalb in Gänze ab. Er verweist zudem auf die ungeklärte Verträglichkeit von Studiengebühren mit der hessischen Landesverfassung.
Schon die Bezeichnung des Gesetzes sei irreführend: Kern des geplanten Gesetzes seien Studiengebühren und nicht Studienguthaben. Wesentlicher Zweck sei es, neben den Einsparungen 2004 im Rahmen des Hochschulpaktes einen weiteren Beitrag aus den Hochschulen zur Haushaltssanierung zu erwirtschaften, denn die erhobenen Gebühren kommen nicht den Hochschulen, sondern dem Land zugute.
Der Geist des Gesetzentwurfs widerspreche dem Anliegen, Verantwortung in die Hochschulen zu verlagern und ihre Autonomie zu stärken. So soll ihnen das Recht entzogen werden, Fragen des Teilzeitstudiums selbst zu regeln. Statt dessen ist eine Verordnungsermächtigung geplant, die diese Regelungskompetenz auf das Wissenschaftsministerium überträgt. Das Teilzeitstudium werde bei der Einführung von Gebühren für Langzeitstudierende an Bedeutung gewinnen. Um so unverständlicher ist es aus Sicht des Senates der Fachhochschule Fulda, dass den Hochschulen die Kompetenz entzogen werden soll, dies in eigener Verantwortung zu regeln.
Nicht nachzuvollziehen ist nach Meinung des Senates die Tendenz des Entwurfs, Langzeitstudierenden zu unterstellen, den Status als Studierende primär wegen finanzieller Vergünstigungen beizubehalten, z.B. wegen des Semestertickets. "Unseres Erachtens sind es ihre ökonomischen und sozialen Bedingungen, die viele Studierende gerade an den Fachhochschulen zwingen, ihr Studium durch eigene Erwerbstätigkeit zu finanzieren, mit der Wirkung verlängerter Studienzeiten", heißt es in einer Stellungnahme des Senats der Fachhochschule Fulda, die in der letzten Woche dem hessischen Wissenschaftsminister Odo Corts zugeleitet wurde.
Wenn überhaupt Studienkonten eingerichtet werden sollten, dann könne dies angemessen nur auf Grundlage der tatsächlich und individuell in Anspruch genommenen Lehrleistung der Hochschulen erfolgen und nicht pauschal semesterweise.
Da der Prozentsatz ausländischer Studierender, die in der Regelstudienzeit zum Abschluss kommen, aus verständlichen Gründen niedrig ist, wären sie von der im Gesetz vorgesehenen rigiden generellen Regelung auch überproportional betroffen. Hier sollten etwa vier Semester für diejenigen vorgesehen werden, die keine deutsche Hochschulzulassungsberechtigung haben.
Die von der Landesregierung beabsichtigte Gleichstellung der Abschlüsse an Berufsakademien mit denen der Hochschulen, ohne dass die Ausbildung an den Berufsakademien den Standards eines wissenschaftlichen Studiums entspräche, lehnen die Fachhochschulen deshalb gemeinsam mit den Universitäten des Landes ab.
Der Senat der Fachhochschule Fulda fordert die Landesregierung auf, den vorliegenden Entwurf für ein Hessisches Studienguthabengesetz nicht weiter zu verfolgen.
Criteria of this press release:
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regional
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German
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