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Wissenschaft
Pressemitteilung Nr. 55
13. November
Erfahrungsaustausch zum Thema "wissenschaftliches Fehlverhalten"
DFG und Ombudsman der DFG veranstalteten gemeinsames Symposium
Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens haben in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt und sind - begleitet durch ausführliche Berichterstattung in den Medien - weit über die Grenzen der Wissenschaft hinaus diskutiert worden. Dabei standen nicht nur Überlegungen zu Ursachen und Motiven im Mittelpunkt, sondern auch die Frage, wie Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen mit wissenschaftlichem Fehlverhalten umgehen und wie wirksam die Verfahren zur Untersuchung konkreter Fälle sind. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Ombudsman der DFG haben nun erstmals die Ombudsgremien von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.
Im Rahmen des zweitägigen Symposiums, das am 12. und 13. November in Bonn stattfand, wurde der Problemkreis "wissenschaftliches Fehlverhalten" umfassend erörtert. Während des ersten Konferenztages berichteten Ombudspersonen verschiedener Wissenschaftseinrichtungen in einer internen Sitzung über ihre Erfahrungen. In dem Zusammenhang wurde auch über die Möglichkeiten und Grenzen des Ombudsverfahrens als Instrument zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis diskutiert. Professor Peter Hans Hofschneider vom Max Planck-Institut für Biochemie in Martinsried beleuchtete darüber hinaus in einem Vortrag die schwierige Situation der "Whistleblower", deren Interessen häufig in einem Spannungsverhältnis zu denen der Beschuldigten stehen.
Die Berichte und Diskussionen machten deutlich, dass die Strategien im Umgang mit dem Problem des wissenschaftlichen Fehlverhaltens an verschiedenen Punkten des Wissenschaftssystems ansetzen müssen. Zuerst gilt es, bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern das Bewusstsein für gute wissenschaftliche Praxis zu schärfen und damit schon im Vorfeld Fehlverhalten zu verhindern. In dem Zusammenhang wurde besonders die Fürsorgepflicht der Leitungspersonen gegenüber dem wissenschaftlichen Nachwuchs betont. Eng damit verknüpft muss die Bildung von Standards guter wissenschaftlicher Praxis weitergeführt werden, beispielsweise in Fragen der Autorenschaft, die nach wie vor den größten Teil der Auseinandersetzungen um Fehlverhalten bilden. Ein weiterer Diskussionspunkt war das Verhältnis von Ombudsgremien und Untersuchungskommissionen. Hier waren sich die Ombudspersonen einig, dass eine klare Funktionsbestimmung für beide Gremien bei allen Beteiligten für größere Transparenz und Sicherheit sorgen soll. Zudem soll ein ständiger Expertenkreis für juristische Fragen im Zusammenhang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten eingerichtet werden. Für die langfristige Verbesserung der Verfahren im Umgang mit Fehlverhalten soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich mit der Verbesserung des Schutzes von "Whistleblowern" beschäftigt. Zum anderen sollen Erfahrungen mit Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in einer Sammlung abgeschlossener Fälle gebündelt werden, damit auf diesem Wege Problemfelder identifiziert und Lösungsstrategien vorgestellt und weiterentwickelt werden können.
Am zweiten Konferenztag, zu dem auch Vertreterinnen und Vertreter der Presse eingeladen waren, wurden mögliche Ursachen für wissenschaftliches Fehlverhalten sowie rechtliche Aspekte der Untersuchungsverfahren und die Rolle der Medien erörtert. So stellte Professor Peter Weingart von der Universität Bielefeld in seinen Überlegungen zu den wissenschaftsstrukturellen Ursachen von Fehlverhalten in der Wissenschaft eine "Erosion des Verhaltenskodex" fest, die auf eine Veränderung der Wissenschaftskultur zurückgehe, in der inzwischen vermehrt die Maxime des Shareholder Value Einzug gehalten habe. Weingart wies dabei auf die Bedeutung hin, die der Integrität des Wissenschaftssystems zukommt, da Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nur innerhalb des Systems zu erkennen und aufzuklären seien. Die Rolle der Presse im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten verstand Ulrich Schnabel von der Zeit als die des Korrektivs. Die nach seiner Ansicht in der Öffentlichkeit bestehende Wahrnehmung, dass die Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens häufig mit einer juristischen Folgenlosigkeit einhergehe, weise der Berichterstattung in den Medien ein wichtige Rolle zu, indem sie die Ergebnisse der Untersuchungen von Fehlverhalten öffentlich mache. Einen Einblick in die Verfahren zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in anderen Ländern gab zum Abschluss der Vortrag von Claus Christiansen vom Danish Committee on Scientific Dishonesty. Anders als in Deutschland sind die Untersuchungen in Dänemark wesentlich stärker zentralisiert und formalisiert, aber auch für Eingriffe der Politik anfällig.
Der Ombudsman der DFG wurde 1999 eingerichtet und steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von der DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung. Der Ombudsman legt seine Arbeit in regelmäßigen Berichten dar, die im Internet unter http://www.rrz.uni-hamburg.de/dfg_ombud/ abrufbar sind.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Science policy, Scientific conferences
German
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