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12/02/2003 09:57

WSI fordert Stabilisierung des Flächentarifvertrags

Karin Rahn Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Für eine baldige Stabilisierung des Flächentarifvertrags hat sich das WSI in der Hans-Böckler-Stiftung auf einer Tagung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (MWA) am Donnerstag, den 29.11., in Düsseldorf ausgesprochen.

    Dies sei zuvorderst eine Aufgabe der Tarifparteien selbst, aber auch der Gesetzgeber müsse hier aktiv werden. Die allgemeinverbindliche Anwendung von Tarifverträgen müsse erleichtert und ein gesetzlicher Mindestlohn geprüft werden - insbesondere um Armutslöhne zu vermeiden.
    In einem Forschungsbericht für das NRW-Ministerium hat das Institut untersucht, welche Bedeutung dem Flächentarifvertrag bei der Sicherung von Mindeststandards und bei der Bekämpfung von Niedrigeinkommen zukommt. Das Institut unterstreicht in seinem Bericht, der Flächentarifvertrag habe nicht nur eine Schutz- und Gestaltungsfunktion für die Arbeitnehmer/innen, sondern biete auch den Unternehmen zentrale Vorteile: So würden einheitliche Arbeitskosten und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen festgelegt, Lohn- und Verteilungskonflikte aus den Betrieben herausgehalten und Kalkulations- und Planungssicherheit für die Unternehmen geschaffen. Zudem seien die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Vergleich zu Verhandlungen auf Firmenebene Kosten sowie Zeit sparend und damit effizient.

    Die Branchentarifverträge haben sich nach Angaben des WSI in den vergangenen zwanzig Jahren nachhaltig verändert. Insbesondere bieten sie den Betrieben inzwischen vielfältige Möglichkeiten, die tariflichen Bestimmungen an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen. Für 80 Tarifbranchen mit rund 15 Millionen Beschäftigten hat das WSI mehrere hundert tarifliche Öffnungsklauseln dokumentiert. Mittlerweile bestehe in einigen Tarifbereichen eher die Gefahr, dass dadurch die Regulierungskraft der Tarifverträge substanziell gefährdet wird als dass die Tarifverträge zu starr sind. Die Verbetrieblichung der Tarifpolitik dürfe jedenfalls nicht zu einer Absenkung der Lohn- und Arbeitsbedingungen auf breiter Front führen, betonte das Institut. Eine weitere Lockerung der Flächentarifverträge durch zusätzliche gesetzliche Öffnungsklauseln gefährde die positiven Regulierungsfunktionen des Flächentarifvertrags für beide Tarifparteien, so das WSI.

    Zur Vermeidung von Lohndumping und Schmutzkonkurrenz müsse das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen verstärkt genutzt und seine Anwendung erleichtert werden. Hier sei der Gesetzgeber von Bund und Ländern gefordert, der die vorhandenen rechtlichen Gestaltungsspielräume ausschöpfen müsse. Die Einhaltung von Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen müsse auch durch ein bundesweites Tariftreuegesetz sichergestellt werden.
    Ein Defizit weist das deutsche Tarifsystem bei der Bekämpfung von Niedriglöhnen auf. Immerhin 12 Prozent der Vollzeitbeschäftigten verdienen weniger als 50 Prozent des Vollzeitdurchschnittslohns. Dieses seit Jahren bestehende Problem wirft die Frage auf, ob nicht hier auch der Gesetzgeber seiner sozialen Verantwortung stärker gerecht werden muss. In zahlreichen europäischen Ländern flankiert ein gesetzlicher Mindestlohn die tarifvertraglich vereinbarten Löhne und Gehälter. Auf Basis dieser Erfahrungen sollte geprüft werden, ob nicht auch in Deutschland ein solcher Mindestlohn bei der Bekämpfung von Armutslöhnen hilfreich ist. Die EU-weit guten Erfahrungen mit einem gesetzlichen Mindestlohn sind im WSI-Projektbericht an das MWA zusammengefasst.


    More information:

    http://www.boeckler.de/rde/xchg/hbs/hs.xsl/275_29278.html


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Politics, Social studies
    transregional, national
    Research results
    German


     

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