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Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2002
Im Jahr 2002 ist die Menge der importierten genehmigungspflichtigen Abfälle erneut stark angestiegen. Sie betrug 3,9 Millionen Tonnen (Mio. t). Im Vorjahr waren es noch 2,65 Mio. t. Damit hat sich die Prognose des Umweltbundesamtes (UBA) bestätigt: Die Fachleute des UBA sagten bereits zu Jahresbeginn diese Entwicklung voraus
Der größte Teil der Importe ging nach Nordrhein-Westfalen. In den süddeutschen Ländern überwiegt weiterhin der Export. Mehr als die Hälfte der Abfälle kommt aus den Niederlanden. Dort stiegen die Entsorgungsgebühren deutlich. Der Export genehmigungspflichtiger Abfälle ging in den vergangenen beiden Jahren zurück. Das geht aus der Statistik über die grenzüberschreitende Verbringung genehmigungspflichtiger Abfälle hervor, die das UBA jetzt vorgelegt hat.
Die Importmengen lassen sich vor allem in folgende Segmente unterteilen: 1,1 Mio. t gemischte Materialien, wie Sortierreste und gemischte Verpackungsabfälle, 400.000 t behandeltes Holz, 260.000 t Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen, 220.000 t Klärschlamm, 200.000 t Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie, 180.000 t Hühnertrockenkot, 120.000 t Rückstände aus der Aluminiumerzeugung sowie 70.000 t Altöl.
Die vorherrschenden Entsorgungsarten beim Import sind die energetische Verwertung (900.000 t), die thermische Behandlung in Müllverbrennungsanlagen (300.000 t), die Rückgewinnung von Metallen (500.000 t), die Verwendung als Düngemittel in der Landwirtschaft (340.000 t), die Deponierung (73.000 t), die Einlagerung in Untertagedeponien (60.000 t) und die Verwendung als Bergversatzmaterial (170.000 t). 550.000 t wurden einer Zwischenbehandlung - wie Sortieren und Konditionieren - unterzogen.
Für die Ausfuhr gefährlicher Abfälle besteht seit Januar 1998 ein umfassendes Exportverbot in Staaten, die nicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Europäischen Union (EU) angehören (dies sind vor allem weniger entwickelte Länder sowie mittel- und osteuropäische Staaten).
Die europäische Abfallverbringungsverordnung unterscheidet ausdrücklich zwischen Transporten für nicht genehmigungspflichtige und für genehmigungspflichtige Abfälle, zu denen zum Beispiel die gefährlichen Abfälle zählen.
Zum Vergleich: Die Außenhandelsstatistik weist für nicht genehmigungspflichtige Abfälle Einfuhren in Höhe von 9,1 Mio. t aus. Die Ausfuhren betrugen hingegen 15,4 Mio. Tonnen.
Detaillierte Informationen stehen im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de, Stichwort: Abfallverbringung, zur Verfügung.
Hinweis für Redaktionen: Grafische Abbildungen zur Entwicklung der Abfallexport und -importe der Jahre 1995 bis 2002 mit Prognose für 2003 sowie zu Exporten und Importen genehmigungspflichtiger Abfälle im Jahr 2002 nach Bundesländern, können auch als Datei angefordert werden unter der e-Mail-Adresse: pressestelle@uba.de
Berlin, den 10.12.03
(3.034 Zeichen)
Criteria of this press release:
Biology, Economics / business administration, Environment / ecology, Oceanology / climate, Traffic / transport
transregional, national
Research results, Scientific Publications
German
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