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Wissenschaft
In der "kleinen" Tarifrunde 2003, an der einige Wirtschaftszweige aufgrund länger laufender Abschlüsse aus dem Vorjahr nicht teilnahmen, fielen die Tarifabschlüsse im Laufe des Jahres immer niedriger aus.
Die hartnäckige Konjunkturschwäche und die anhaltend hohe Massenarbeitslosigkeit drängten die Gewerkschaften tarifpolitisch immer stärker in die Defensive: Konnte beispielsweise die IG BCE im Mai für die chemische Industrie noch eine Tariferhöhung von 2,6 Prozent durchsetzen, sahen die Abschlüsse in der zweiten Jahreshälfte meist nur noch Tarifsteigerungen von unter 2 Prozent vor. Auch um diese bescheidenen Ergebnisse musste teilweise hart gerungen werden: Streiks gab es u.a. in der monatelangen Tarifrunde im Einzelhandel und in der Druck- und Papier verarbeitenden Industrie. Doch immerhin lagen die Steigerungen über der Inflationsrate von rund 1,2 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer am Mittwoch in Düsseldorf veröffentlichten Tarifbilanz 2003.
Als Erfolg verbuchten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die Vereinbarung von zwei bundesweit geltenden Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche - mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Interessengemeinschaft Zeitarbeit (IGZ). Sie regeln neben den Löhnen und Gehältern auch die Arbeitszeit und die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Leiharbeitsbeschäftigten. Damit kommt die Zeitarbeitsbranche nach Auffassung des DGB "aus der Schmuddelecke" heraus.
Eine gravierende Niederlage erlitt die IG Metall beim Versuch, in der ostdeutschen Metallindustrie die 35-Stundenwoche durchzusetzen. Nach vierwöchigem Streik brach sie den Arbeitskampf ergebnislos ab. Lediglich in der ostdeutschen Stahlindustrie konnte dieses Ziel in einem mehrjährigen Stufenplan bis 2009 erreicht werden.
Im Zentrum der tarifpolitischen Diskussion stand die zunehmend militante Kritik am System des Flächentarifvertrags. CDU/CSU und FDP legten Vorschläge zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes vor, die nach Ansicht prominenter Juristen einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellten. Nachdem auch der Bundeskanzler in seiner Agenda-Rede vom 14.3. gesetzliche Maßnahmen androhte, falls die Tarifparteien sich nicht auf eine größere Flexibilität des Tarifsystems und mehr betriebliche "Bündnisse für Arbeit" einigten, intensivierten die Gewerkschaften ihren Widerstand gegen gesetzliche Öffnungsklauseln und sonstige Eingriffe in die Tarifautonomie. An Protestveranstaltungen und Arbeitsniederlegungen beteiligten sich hunderttausende ArbeitnehmerInnen in zahlreichen Betrieben.
http://www.boeckler.de/rde/xchg/hbs/hs.xsl/547_29936.html
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Politics, Social studies
transregional, national
Research results
German
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