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01/07/2004 11:00

Steuervollzug: Abgucken beim niederländischen Belastingdienst lohnt

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Angesichts des modernisierungsbedürftigen deutschen Besteuerungsverfahrens warf die RUB-Juristin Dr. Susanne Ahrens einen Blick in die Niederlande. Ihr Ergebnis: Abgucken kann sich durchaus lohnen. Compliance-Strategie und automatisierte Veranlagung könnten auch in Deutschland funktionieren.

    Bochum, 07.01.2004
    Nr. 4

    Modernisierungsbedürftig: Das deutsche Besteuerungsverfahren
    Abgucken beim niederländischen Belastingdienst
    RUB-Juristin vergleicht mit dem Nachbarstaat

    Steuern - kein angenehmes Thema für die meisten Deutschen. Die Zahlungsmoral der Bürger könnte besser sein, die Finanzbeamten sehen sich mit wachsenden Ansprüchen an Schnelligkeit und Service konfrontiert, denen sie kaum noch nachkommen können. Angesichts dieser Zustände warf Dr. Susanne Ahrens einen Blick in die Niederlande, deren Finanzverwaltung schon in den 1980er Jahren modernisiert wurde und seitdem kontinuierlich verändert wird. Ihr Ergebnis: Abgucken kann sich durchaus lohnen. Compliance-Strategie und automatisierte Veranlagung könnten auch in Deutschland funktionieren. Für ihre Dissertation "Der Vollzug von Steuergesetzen durch den niederländischen Belastingdienst im Vergleich zur deutschen Finanzverwaltung" (Betreuer: Prof. Dr. Roman Seer, Lehrstuhl für Steuerrecht, Juristische Fakultät) wurde sie nun mit einem der Preise an Studierende der Ruhr-Universität ausgezeichnet.

    Steuervollzug rückt ins öffentliche Interesse ...

    Dem Vollzug von Steuergesetzen wird in Deutschland seit einigen Jahren mehr Aufmerksamkeit zuteil. Grund dafür ist nicht allein, dass er sich ebenso wie die Steuergesetze (z.B. der Tarif) auf die Höhe des Steueraufkommens auswirkt. Hinzu kommt, dass sog. strukturelle Vollzugsdefizite bei der Umsetzung der materiellen Steuergesetze nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zu deren Verfassungswidrigkeit führen können. Ob die Steuergesetze effektiv vollzogen werden können, hängt neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch von Organisation und Arbeitsweise der Finanzverwaltung und nicht zuletzt von der Bereitschaft der Steuerpflichtigen zur Zahlung ab.

    ... und Finanzbeamte sind unzufrieden

    Die Arbeitsweise der deutschen Finanzverwaltung - d.h. sowohl der Bundesfinanzverwaltung als auch der 16 Länderfinanzverwaltungen - ist trotz einiger Modernisierungsbemühungen seit über 30 Jahren Gegenstand der Kritik. Mit dem zunehmenden Interesse daran wachsen intern die Unzufriedenheit und die Reformbereitschaft. Ebenso wie der Anspruch der Steuerpflichtigen an Schnelligkeit und Service wächst die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter. Sie müssen permanent einen Ausgleich suchen zwischen dem Auftrag, die Steuergesetze gleichmäßig zu vollziehen und begrenzten Ressourcen.

    Nur Risikofälle prüfen

    "Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick über die Grenze zu unseren niederländischen Nachbarn, deren Finanzverwaltung (der "Belastingdienst") bereits in den 1980er Jahren modernisiert worden ist und seitdem kontinuierlichen Veränderungen unterliegt", so Dr. Ahrens. Grundlage für die Arbeitsweise des Belastingdienst ist zum einen eine Compliance-Strategie und zum anderen ein Risikomanagement. Im Rahmen der Compliance-Strategie sollen die Steuerpflichtigen, etwa durch Serviceangebote, dazu angehalten werden, ihren steuerlichen Verpflichtungen weitgehend ohne repressive Maßnahmen seitens der Finanzverwaltung nachzukommen. Gleichzeitig sollen die Kontrollen der Finanzverwaltung auf diejenigen konzentriert werden, die einer vermehrten Aufmerksamkeit bedürfen. Dies gelingt durch ein Risikomanagement, mit dessen Hilfe prüfungsbedürftige Steuerfälle weitgehend automatisiert ausgewählt werden. Maßgebliches Kriterium für die Auswahl ist - neben der Höhe des zu erwartenden Steueraufkommens - das steuerliche Risiko, bei dessen Ermittlung insbesondere das Verhalten des jeweiligen Steuerpflichtigen in vorangegangenen Besteuerungszeiträumen berücksichtigt wird. Auf diese Weise werden Zahler, die sich auf die Compliance-Strategie einlassen, seltener und weniger intensiv kontrolliert als solche, die z.B. wiederholt ihre Steuererklärungen verspätet und unvollständige einreichen.

    Kooperation statt Konfrontation mit dem Steuerzahler

    Susanne Ahrens beschäftigte insbesondere die Frage, welche Besonderheiten der Vollzugspraxis der niederländischen Finanzverwaltung aus deutscher Sicht Modellcharakter haben können. "Dabei waren die erheblichen Unterschiede, die zwischen beiden Ländern z.B. in der Größe und Struktur der Steuerverwaltung (die Niederlande sind ein Einheitsstaat mit einer zentral organisierten Finanzverwaltung) aber auch in der politischen Kultur und der Rechtskultur bestehen, zu berücksichtigen", erklärt sie. Ihr Ergebnis: Sowohl die Umsetzung einer Compliance-Strategie, die stärker auf Kooperation als auf Konfrontation ausgerichtet ist, als auch die automatisierte Veranlagung risikoarmer Steuerfälle sind viel versprechend. Wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Modernisierung der deutschen Finanzverwaltung und des Besteuerungsverfahrens seien sowohl die Einführung einer einheitlichen Steuernummer, die eine steuerarten-übergreifende Identifizierung der Steuerpflichtigen ermöglicht, als auch die Ausweitung der Kontrollmitteilungspflichten. Insbesondere der Informationsfluss zwischen den einzelnen Länderfinanzverwaltungen sowie zwischen einzelnen Finanzämtern unterliege noch zu vielen Beschränkungen, die die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten erschweren, so Ahrens.

    Blick über die Grenze lohnt sich

    Die deutsche Steuerrechtswissenschaft widmete dem Rechtsvergleich auf dem Gebiet des Steuerverfahrensrechts bislang nur wenig Aufmerksamkeit. "Für die deutsche Finanzverwaltung, die im Vergleich zu einigen europäischen Nachbarstaaten in den vergangenen Jahren mit Modernisierungsbemühungen gezögert hat, können solche Untersuchungen jedoch sehr hilfreich sein, um Erfahrungen ausländischer Finanzverwaltungen auszuwerten und auf diese Weise Anregungen für eigene Reformen zu gewinnen", so Susanne Ahrens. Es bleibe deshalb zu hoffen, dass der Vollzug von Steuergesetzen im internationalen Vergleich künftig mehr in den Blickpunkt von Politik und Wissenschaft gerät und der Erfahrungsaustausch zwischen den europäischen Finanzverwaltungen intensiviert wird.

    Weitere Informationen

    Dr. Susanne Ahrens, Goethestr. 78, 45130 Essen, Tel. 0201/7499195, E-Mail: mail@susanne-ahrens.de


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    Criteria of this press release:
    Law, Politics, Social studies
    transregional, national
    Research results
    German


     

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