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06/17/2020 12:03

Appell an die Landesregierung

Vanessa Offermann Abteilung Hochschulkommunikation
Hochschule Heilbronn

    Aussetzung der Studiengebühren für internationale Studierende (Non-EU) für das Sommersemester (SS) 2020 und das Wintersemester (WS) 2020/21.
    (Beschlossen in der Senatssitzung am 22.04.2020).

    Heilbronn, Juni 2020. Der Senat appelliert an das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung, in Anbetracht der besonderen finanziellen Notlage und der zu erwartenden Nachwirkungen für die Non-EU-Studierenden in der Corona-Krise die Studiengebühr in Höhe von 1.500,- Euro/Semester für das laufende Sommersemester und das WS 2020/21 auszusetzen.
    Die Umsetzung/Kommunikation des Beschlusses erfolgt entsprechend der nachstehenden Begründung, die Bestandteil dieses Antrags ist.

    Begründung:
    Seit dem Jahr 2017 erhebt das Land Baden-Württemberg (als einziges Bundesland in Deutschland) von internationalen (Nicht-EU) Studierenden eine Studiengebühr in Höhe von 1.500,- Euro pro Semester. Die beiden Leitungsgremien der Hochschule Heilbronn (HHN) – Senat und Hochschulrat – hatten sich vor der geplanten Einführung in einem Appell an die Landesregierung vor allem aus entwicklungspolitischen Gründen und im Sinne der Bildungsgerechtigkeit gegen diesen baden-württembergischen Sonderweg ausgesprochen und auch vor den Folgen im Hinblick auf die Internationalisierungsziele der HHN gewarnt.

    Diese Befürchtungen wurden nach Auswertung der Fakten nicht nur bestätigt, sondern noch übertroffen: Vor Einführung der Studiengebühren waren im Jahr 2017 an der HHN insgesamt 326 Studierende aus Nicht-EU-Ländern immatrikuliert – seit Einführung der Studiengebühren ist diese Zahl auf aktuell 153 immatrikulierte Studierende gesunken (Rückgang um 53 %).

    Dass insbesondere Studierende aus den ärmsten Ländern der Welt betroffen sind, wird am Beispiel des Entwicklungslandes Kamerun (jahrelang die zahlenmäßig größte Ländergruppe an der HHN) besonders deutlich – hier ist sogar ein Rückgang um 75% seit der Einführung der Studiengebühren bis heute zu verzeichnen (in absoluten Zahlen: von 121 Studierenden 2017 auf 31 Studierende im Jahr 2020)!

    Die Folgen der Corona-Epidemie und der damit einhergehenden globalen Finanzkrise treffen die internationalen Studierenden – und wie oben dargelegt in besonderem Maße diejenigen aus Entwicklungsländern – besonders hart. Diese Studierenden – weit weg von ihren Familien, sozialen Netzwerken und organisierten Hilfen – waren bisher in hohem Maße auf schlecht bezahlte Mini-Jobs angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Aufgrund der Arbeits-und Bewegungseinschränkungen haben die meisten ihr ohnehin geringes Einkommen (z.B. bei den Jobs in der Gastronomie) verloren. Beim Wegfall dieser Beschäftigungsverhältnisse können sie auf keine sozialen Sicherheitsstrukturen zurückgreifen, weil diese in ihren Herkunftsländern häufig nicht existieren. Wenn auch noch ihre Familien zu Hause aufgrund der Corona-Pandemie ihr Einkommen verlieren, fallen auch die familiären Hilfen weg. Die aktuelle Situation, die auch studienzeitverlängernde Auswirkungen haben kann, wird sich finanziell weit in das kommende WS erstrecken.

    Die Studiengebühren in Höhe von 3.000,- Euro pro Jahr belasten internationale Studierende – auch im Vergleich zu den übrigen Studierenden aus der EU – auf eine Weise, die von diesen als existentiell und strukturell diskriminierend empfunden wird.

    Der Senat appelliert deshalb an das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung, in dieser Situation ein Zeichen der Solidarität und der Mitmenschlichkeit von weltoffenen Hochschulen gegenüber unseren internationalen Studierenden zu beschließen:
    Setzen Sie die Studiengebühren für internationale (Nicht-EU-) Studierende mindestens für das laufende Sommersemester 2020 und das WS 2020/21 aus!

    Antragsteller: Roland Schweizer mit folgenden Mitunterzeichner*innen des Senats: Uwe Feder, Dr. Ruth Fleuchaus, Nina Bastian, Susanne Hannss, Dr. Elena Dickert, Dr. Sabine Boos, Dr. Rolf Bendl, Dr. Ansgar Meroth, Dr. Thomas Pospiech, Dr. Priska Jahnke, Dr. Martina Shakya.

    - Vollständige Aussetzung der Studiengebühren für internationale (Non-EU) Studierende - Unterstützung des Appells des Senats

    Der Senat der Hochschule hat in seiner Sitzung am 23. April 2020 beschlossen, an das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung zu appellieren, die Studiengebühren für internationale Studierende (Non-EU) für das SS 2020 und das WS 2020/21 auszusetzen.

    Auch die Mitglieder des Hochschulrates beobachten seit der Schließung der Hochschulen die Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie. Die Situation vieler Studierender war bzw. ist aufgrund verlorengegangener Einkommensquellen schwierig und auch prekär geworden. Sie begrüßen, dass es mittlerweile seitens der Bundesregierung Überbrückungsangebote gibt, auch wenn hier mehr erwartet wurde und möchten das frühe und nachdrückliche Engagement der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin ausdrücklich hervorheben.

    Umso unverständlicher war bzw. ist das Festhalten an den Studiengebühren für internationale (Non-EU) Studierende. Die Mitglieder begrüßen, dass es auch hier mittlerweile ein Entgegenkommen gibt und die Hochschulen über den Verzicht auf einen Teil der Studiengebühren selbst entscheiden können.

    Dennoch unterstützen sie den Beschluss des Senats und fordern das Wissenschaftsministerium und die Landesregierung auf, ein Zeichen der Solidarität und der Mitmenschlichkeit gegenüber internationalen Studierenden zu zeigen und vollständig auf die Studiengebühren für das SS 2020 und das WS 2020/21 zu verzichten.

    Auch wenn erhebliche (finanzielle) Belastungen auf Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Pandemie zukommen, wird Baden-Württemberg diese Belastungen leichter tragen können als die Herkunftsländer unserer internationalen Studierenden.
    Die Entwicklung der Einnahmen aus den Studierendengebühren internationaler Studierender zeigen, dass Baden-Württemberg eine hohe Reputation genießt. Ein vollständiger Verzicht kann dieses Ansehen nur verbessern.

    Der Hochschulrat

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    Hochschule Heilbronn – Kompetenz in Technik, Wirtschaft und Informatik
    Mit ca. 8.200 Studierenden ist die Hochschule Heilbronn eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Ihr Kompetenz-Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Technik, Wirtschaft und Informatik. An vier Standorten in Heilbronn, Heilbronn-Sontheim, Künzelsau und Schwäbisch Hall bietet die Hochschule mehr als 50 Bachelor- und Masterstudiengänge an. Die Hochschule pflegt enge Kooperationen mit Unternehmen aus der Region und ist dadurch in Lehre, Forschung und Praxis sehr stark vernetzt.

    Pressekontakt Hochschule Heilbronn: Vanessa Offermann,
    Bildungscampus 14, 74076 Heilbronn, Telefon: 07131-504-553,
    E-Mail: vanessa.offermann@hs-heilbronn.de, Internet: www.hs-heilbronn.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Students, Teachers and pupils, all interested persons
    Politics, Social studies, Teaching / education
    transregional, national
    Organisational matters
    German


     

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