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Wissenschaft
Vergabeverfahren für die gesonderten Bauabschnitte 1A und 1B aufgehoben.
Die UMG hat das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Bauabschnitte 1A (Bettenhaus) und 1B (Zentral-OP und Funktionsbereiche) am 24. Juni 2020 aufgehoben. Die UMG bereitet in Abstimmung mit der DBHN nun die Ausschreibung einer „Ein-Haus-Lösung“ vor.
(umg/dbhn/mwk) Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hat am Mittwoch, dem 24. Juni 2020, das im Juli 2018 begonnene Ausschreibungsverfahren für den Klinik-Neubau aus den zwei Bauabschnitten 1A (Bettenhaus) und 1B (Zentral-OP mit Funktionsbereich) aufgehoben. Grundlage für die Entscheidung sind insbesondere Erkenntnisse aus dem nunmehr aufgehobenen Vergabeverfahren und ein Mehrbedarf an Nutzflächen. Gleichzeitig bereitet die UMG in Abstimmung mit der Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN) die Ausschreibung einer „Ein-Haus-Lösung“ für den Neubau Bettenhaus mit Zentral-OP in einer einheitlichen Baustufe vor.
HINTERGRUND
Der Gebäudekomplex der UMG am Standort Robert-Koch-Straße 40 besteht seit nunmehr 43 Jahren unverändert und hat seitdem für die klinischen Bereiche keine Neubauten erhalten. Der bauliche Sanierungsstau ist hier enorm und kostenintensiv.
Um den Sanierungsbedarf zu lösen, hatte die UMG in einem ersten Schritt in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in einem Verhandlungsverfahren im Juli 2018 die Planungen für den Neubau eines Bettenhauses (Bauabschnitt 1A) und eines neuen Zentral-OPs mit weiteren Funktionsbereichen (Bauabschnitt 1B) europaweit ausgeschrieben. Gesucht wurde ein Generalunternehmer für die Projektrealisierung dieser „Zwei-Haus-Lösung“.
Bis Juli 2019 haben mehrere renommierte Bau- und Planungsfirmen Angebote für die „Zwei-Haus-Lösung“ ausgearbeitet. Im Rahmen der Verhandlungen schlugen die Bieter auch Konzepte für eine „Ein-Haus-Lösung“ vor. Dabei zeigte sich, dass die Konzeption der beiden Bauabschnitte 1A und 1B in einer „Ein-Haus-Lösung“ ganz andere und deutlich bessere funktionale klinische, technische und organisatorische Beziehungen möglich machen würde, als dies in der ausgeschriebenen „Zwei-Haus-Lösung“ vorgesehen war.
Diese Vorteile der „Ein-Haus-Lösung“ erwiesen sich als überzeugend. Nach intensiver Prüfung und Abwägung sind UMG, DBHN und das MWK zu dem Ergebnis gekommen: Eine Realisierung der zunächst ausgeschriebenen „Zwei-Haus-Lösung“ ist nicht mehr sachgerecht.
UMG und das MWK haben diese Erkenntnisse geprüft. Dabei hat sich ergeben, dass die Voraussetzungen für eine „Ein-Haus-Lösung“ im bisherigen Vergabeverfahren nicht umzusetzen sind. Unter Berücksichtigung der Neudefinition der niedersächsischen Baustandards für MHH und UMG Ende des Jahres 2018 ist zudem ein Mehrbedarf an Nutzfläche für die Baustufe 1 entstanden. Auch dadurch war eine Beauftragung der „Ein-Haus-Lösung“ mit dem zusätzlich erforderlichen Flächenbedarf unter den Rahmenbedingungen der ursprünglichen Ausschreibung nicht sinnvoll umzusetzen.
Daher hat die UMG in enger Abstimmung mit dem MWK beschlossen, das bestehende Vergabeverfahren zur „Zwei-Haus-Lösung“ aufzuheben. Stattdessen wird nun unverzüglich eine neue wettbewerbliche Ausschreibung für die „Ein-Haus-Lösung“ vorbereitet.
Prof. Dr. Wolfgang Brück, Sprecher des Vorstandes der UMG, sagt: „Für die UMG bedeutet das unter meinem Vorgänger eingeleitete Verfahren des Klinikum-Neubaus eine elementare Sicherung der zukünftigen klinischen Patientenversorgung in den nächsten Jahrzehnten. Deshalb haben es sich alle Partner bei den Überlegungen nicht leichtgemacht. Mit der ‚Ein-Haus-Lösung‘ liegt jetzt ein überzeugendes Konzept vor. Es bietet der universitären Medizin in Göttingen unter den Gesichtspunkten einer zukunftsorientierten, modernen Patientenversorgung optimale Voraussetzungen. Zudem erfüllt das Konzept der ‚Ein-Haus-Lösung‘ auch nachhaltig die wirtschaftlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen bei der Planung und Ausführung.“
„Viele groß dimensionierte Bauvorhaben haben gezeigt, wie wichtig eine gründliche Planung ist, um ein wirtschaftlich tragfähiges und rechtlich abgesichertes Bauvorhaben dieser enormen Größenordnung umzusetzen. Daher begrüße ich die klare Entscheidung der UMG “, so Björn Thümler, niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur. „Wichtig ist jetzt, dass das Vorhaben zügig rechtssicher aufgestellt wird. Denn uns allen ist bewusst: Die klinische Bausubstanz der UMG und die Menschen in der Region benötigen dringend den Neubau.“
Burkhard Landré, Geschäftsführer der DBHN, sagt: „Die jetzige Entscheidung für ein neues Ausschreibungsverfahren im Hinblick auf eine Ein-Haus-Lösung wird von der Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen ausdrücklich unter
stützt. In den letzten Monaten haben wir intensiv mit der UMG und dem Wissenschaftsministerium alle Aspekte einer Beauftragung der bisherigen „Zwei-Haus-Lösung“ abgewogen und halten das Ergebnis der “Ein-Haus-Lösung“ für überzeugend. Gemeinsam mit der neu zu gründenden Baugesellschaft der UMG werden wir als DBHN unseren Teil dazu beitragen, um das Neubauvorhaben an der UMG zügig voranzubringen.“
WEITERE INFORMATIONEN:
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Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN)
Katharina Pfeiffer, Leiterin Kommunikation und Gremien
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Telefon 0511 / 21 55 81-22
katharina.pfeiffer@dbh-niedersachsen.de
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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Heinke Traeger
Telefon: 0511 / 120-2599
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