idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Mit Fördermitteln in Höhe von bis zu 360.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren fördert die Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung zwei oder mehr wissenschaftliche Forschungsprojekte, die Wege und Lösungen zur Verbesserung der Umweltbilanz beim Bauen mit Beton aufzeigen. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Beton wird auch in der Zukunft der bedeutendste Konstruktionswerkstoff im Bauwesen bleiben. Bei der Herstellung von Zement, unerlässliches Bindemittel von Beton, wird Kohlenstoffdioxid freigesetzt, und trägt damit auch zur globalen Klimaerwärmung bei. Gleichzeitig sind die Ressourcen von weiteren Ausgangs- und Zusatzstoffen im Beton begrenzt, selbst der Rohstoff Sand ist nicht mehr uneingeschränkt verfügbar. Schließlich fallen beim Abriss von Gebäuden zunehmend große Mengen an Beton an, die derzeit nur begrenzt recycelt und effizient wiederverwendet werden. Bauindustrie und Baustoffforschung stehen damit vor der Herausforderung, neue Produkte aus Beton zu entwickeln, die in Produktion, Anwendung und Entsorgung umweltfreundlicher und nachhaltiger sind.
Fördermittel
Die Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung stellt daher Fördermittel in Höhe von bis zu
360.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren (bis zu 60.000 Euro pro Projekt und Jahr) bereit. Mit diesen Mitteln sollen zwei oder mehr wissenschaftliche Forschungsprojekte gefördert werden, die Wege und Lösungen zur Verbesserung der Umweltbilanz beim Bauen mit Beton aufzeigen.
Da sich die Stiftung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verpflichtet fühlt, sollte innerhalb des geförderten Projekts mindestens ein(e) Doktorand(in) promovieren. Förderungswürdig sind daher insbesondere Personalkosten, aber auch Geräte- oder Reisekosten. Nicht übernommen werden pauschale Overheads. Die Beantragung einer eigenen Promotionsstelle ist möglich.
Die Projektmittel können für ein eigenständiges Forschungsprojekt, aber auch für ein Teilprojekt innerhalb eines größeren Forschungsvorhabens beantragt werden. In diesem Fall muss die Struktur und Finanzierung des Gesamtvorhabens offen gelegt werden.
Themen
Beispiele für förderungswürdige Themen sind etwa
» Erhöhung der Haltbarkeit der Betone
» Verringerung der Schadstoffauswaschung
» Verringerung des Energiebedarfs in der Zementproduktion
» Optimierung des Rückbaus von Beton und Stahlbeton (Recyclingfähigkeit, …)
» Optimierung der Zementzusammensetzung oder -zusatzstoffe
» Veränderung der Kiese
» Kombination von Beton mit anderen Materialien
» Entwicklung von Verfahren zur Beurteilung der Umweltbilanz
Antragsberechtigung
Angesprochen sind vor allem universitäre oder außeruniversitäre Forschungsinstitute im Bau- oder Bauingenieurwesen, aber auch aus angrenzenden Bereichen (z. B. Architektur, Materialwissenschaften, Umweltwissenschaften). Es werden auch Institute zur Antragstellung aufgerufen, die sich nicht ausschließlich mit dem Werkstoff Beton auseinandersetzen, sondern diesen mit anderen Materialien kombinieren. Der Antragsteller muss steuerbefreit sein. Kooperationen von Instituten sind gern gesehen.
Antrags- und Auswahlverfahren
Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden. Er ist in Englisch oder Deutsch zu verfassen, sollte möglichst nicht mehr als 15 Seiten umfassen und
» die Zielsetzung des Vorhabens erläutern,
» seine Bedeutung für die Umweltbilanz von Beton beschreiben,
» den Stand der wissenschaftlichen Diskussionen zum Thema zusammenfassen,
» die wissenschaftliche Methodik skizzieren, mit der die gewählten Ziele erreicht werden sollen,
» einen Budget-, Arbeits- und Zeitplan beinhalten,
» die Einbindung des Doktoranden / der Doktorandin in das Gesamtkonzept darlegen.
Dem Antrag sind zudem als Anhang beizufügen:
» eine maximal einseitige Zusammenfassung,
» ein wissenschaftlicher Lebenslauf des Projektleiters / der Projektleiterin,
» eine Publikationsliste des Projektleiters / der Projektleiterin mit den für das Vorhaben relevanten Publikationen,
» ein Lebenslauf des Doktoranden / der Doktorandin, falls diese/r schon bekannt ist.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Kuratorium der Stiftung nach externer Begutachtung der Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Auswahlkriterien
Entscheidend für die Beurteilung der eingereichten Anträge sind:
» Innovationspotential des Forschungsvorhabens,
» erwarteter volkswirtschaftlicher oder ökologisch-technischer Beitrag zur Umweltbilanz,
» wissenschaftliches Profil und Exzellenz der Antragstellenden,
» Realitätsnähe des Arbeits- und Zeitplans.
Fristen
Der Antrag ist bis zum 31. August 2020 per E-Mail im pdf-Format zu richten an:
Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung
c/o Deutsches Stiftungszentrum
z. Hd. Frau Beate Siem
Barkhovenallee 1 . 45239 Essen
T 0201 8401-197 . F 0201 8401-255
beate.siem@stifterverband
Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung im Stifterverband
Die Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung wurde 1994 durch die Privatleute Dr.-Ing. Edith Dyckerhoff und Dr.-Ing. Klaus Dyckerhoff im Stifterverband errichtet, um wissenschaftliche Zwecke, vor allem im Baustoffbereich, zu fördern. Zudem widmet sich die Stiftung der sozialen und städtebaulichen Entwicklung des Wiesbadener Stadtteils Amöneburg.
Für weitere Informationen:
Nadine Seiwert
Kommunikationsmanagerin
Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband
T 0201 8401-123
nadine.seiwert@stifterverband.de
http://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungen/dres-edith-und-klaus-dyckerh... - Website der Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung im Rahmen der Online-Präsenz des Deutschen Stiftungszentrums
Criteria of this press release:
Journalists
Construction / architecture, Environment / ecology, Materials sciences
transregional, national
Contests / awards, Miscellaneous scientific news/publications
German
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