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Die BZgA veröffentlicht erste Studienergebnisse ihrer bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“. Die neuen Daten zeigen, dass mit 62 Prozent deutlich mehr Befragte eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen haben – bei der letzten Befragung im Jahr 2018/2019 lag dieser Wert noch bei 56 Prozent. Die Erhebung ist ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungsarbeit der BZgA, um bestehende Wissenslücken in der Bevölkerung zur Organspende zu erkennen – und diese dann zu schließen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht erste Studienergebnisse ihrer bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“.
Die aktuellen Daten zeigen, dass mit 62 Prozent deutlich mehr Befragte eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen haben – bei der Befragung im Jahr 2018/2019 lag dieser Wert noch bei 56 Prozent. Gestiegen ist auch der Anteil derer, die ihre Entscheidung schriftlich in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung festgehalten haben: von 39 Prozent auf aktuell 44 Prozent. 18 Prozent der Befragten haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert. 82 Prozent der in diesem Jahr Befragten stehen dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, 2018 waren es 84 Prozent.
In der im Frühjahr 2020 durchgeführten Erhebung wurde zudem gefragt, ob das im Januar 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bekannt ist. Im Ergebnis wissen dies 50 Prozent der Befragten. 35 Prozent sind darüber informiert, dass mit der neuen Rechtsgrundlage, die ab 01. März 2022 gelten wird, eine Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Online-Register möglich sein wird.
Prof. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Immer mehr Menschen halten ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung fest. Genau das ist Ziel unserer Aufklärungsarbeit. In Zukunft werden wir auch über das neue Online-Register und die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zur Organ- und Gewebespende künftig dort speichern zu können, informieren. Das Register befindet sich aktuell noch im Aufbau. Mit spezifischen Angeboten wollen wir zudem das Interesse für das Thema Organ- und Gewebespende noch weiter steigern, die Entscheidungsfindung unterstützen und die Menschen anregen, ihre persönliche Entscheidung schriftlich, am besten in einem Organspendeausweis, und zukünftig digital im Online-Register festzuhalten.“
Bestehende Wissenslücken zu erkennen – und diese dann zu schließen – ist ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungsarbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. So zeigen die aktuellen Studiendaten, dass die Hälfte der Befragten irrtümlicherweise davon ausgeht, ab einem bestimmten Alter keine Organe und kein Gewebe mehr spenden zu können. Auch wissen mit 53 Prozent nur knapp über die Hälfte der Befragten, dass man im Organspendeausweis der Entnahme von Organen und Geweben auch widersprechen kann. Ungefähr einem Fünftel der Befragten ist nicht bekannt, dass der irreversible Hirnfunktionsausfall – der sogenannte Hirntod – medizinische Voraussetzung für eine Organspende ist.
Hintergrund
Am 16. Januar 2020 wurde das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu registrieren, verbindliche Information und qualitätsgesicherte Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
Dabei bleibt die derzeit geltende Rechtslage – die sogenannte Entscheidungslösung – in ihrem Kern unverändert, das heißt eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die potentielle Organspenderin oder der potentielle Organspender zu Lebzeiten in eine postmortale Organentnahme eingewilligt haben oder die nächsten Angehörigen nach dem Tod des Angehörigen dieser zugestimmt haben. Das Gesetz sieht unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers zur Speicherung der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende vor. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist gesetzlich beauftragt, das Register zu errichten. Das Gesetz wird am 01. März 2022 in Kraft treten.
Für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung-Repräsentativbefragung wurden von April bis Mai 2020 bundesweit 4.001 Bürgerinnen und Bürger im Alter von 14 bis 75 Jahren befragt.
Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter:
www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/organ-und-gewebespende/
Weiterführende Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema unter:
www.organspende-info.de/
Criteria of this press release:
Journalists
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Social studies
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Transfer of Science or Research
German
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