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IfM Bonn empfiehlt stattdessen bessere Verzahnung der bestehenden Rentenversicherungssysteme
Rund sechs von zehn der selbstständig tätigen Personen erwirtschaften Gewinneinkünfte von weniger als 10.000 Euro pro Jahr. Ihre Gewinne bleiben damit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag und reichen nicht aus, eine auskömmliche Altersvorsorge aufzubauen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher in den vergangenen Tagen Überlegungen konkretisiert, für alle Selbstständigen eine Altersvorsorgepflicht einzuführen.
Die IfM-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des IfM Bonn halten dies jedoch nicht für notwendig: Auch wenn viele Selbstständige bei einer zeitpunktbezogenen Betrachtung nur über geringe Gewinneinkünfte verfügten, könnte daraus nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass sie dauerhaft keine ausreichende Altersvorsorge für sich aufbauen können. Schließlich würden häufig Zeiträume mit geringen Einkünften durch Zeiträume mit höheren Einkommen ausgeglichen.
“Außerdem erzielten 40 % aller Selbstständigen, die wir untersucht haben, neben ihren Gewinneinkünften aus der Selbstständigkeit noch Bruttoarbeitslohn aus einer abhängigen Tätigkeit. Für diesen Teil ihres Einkommens sind sie rentenversicherungspflichtig. Ein weiterer Teil an Selbstständigen wird gemeinsam mit einem Partner bzw. einer Partnerin steuerlich veranlagt und verfügt auf diese Weise über zusätzliches Einkommen“, berichtet Hans-Jürgen Wolter, Leiter der IfM-Studie "Die Einkommenslage von Selbstständigen vor dem Hintergrund ihrer Altersvorsorgefähigkeit".
Gleichwohl gibt es Selbstständige, die sich längerfristig in prekären finanziellen Verhältnissen befinden. Diese Gruppe war jedoch nach Untersuchungen der IfM-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen vergleichsweise klein. Zudem ist es ihrer Ansicht nach fraglich, ob diese Selbstständigen überhaupt die finanziellen Möglichkeiten hätten, um ihrer Altersvorsorgepflicht nachzukommen.
Hinzu kommt, dass die Einführung einer derartigen Altersvorsorgepflicht mit erheblichen administrativen Problemen verbunden wäre. So gibt es in Deutschland kein Register für Personen mit selbstständiger Tätigkeit. Würde auf die Angaben aus der Einkommensteuererhebung zurückgegriffen, bliebe das Problem, die Selbstständigengruppen sachgerecht abzugrenzen: So lässt sich angesichts der zunehmenden Verbreitung von hybriden Erwerbsformen nur schwer zwischen Haupterwerb auf der einen und Neben- und Zuerwerb auf der anderen Seite un-terscheiden. Die IfM-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen empfehlen daher, die bestehenden Rentenversicherungssysteme besser zu verzahnen, um bei hybriden oder wechselnden Erwerbsmodellen den Aufbau und die Übertragung einer Altersvorsorge zu erleichtern.
Die Studie "Die Einkommenslage von Selbstständigen vor dem Hintergrund ihrer Altersvorsorgefähigkeit" ist auf der Homepage des Institut für Mittelstandsforschung (www.ifm-bonn.org) abrufbar.
https://www.ifm-bonn.org/publikationen/ifm-materialien/detailansicht/artikel/die...
Criteria of this press release:
Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars, Students, Teachers and pupils, all interested persons
Economics / business administration
transregional, national
Research results
German
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