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03/31/2021 11:02

S3-Leitlinie Hauptkrebsprävention aktualisiert

Katrin Mugele Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Krebsgesellschaft e. V.

    Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) und der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie e. V. (ADB) die S3-Leitlinie Hautkrebsprävention aktualisiert und 61 neue Empfehlungen aufgenommen. 43 weitere Empfehlungen wurden angepasst.

    Aktualisierungen betreffen sowohl Empfehlungen zur Primär- als auch zur Sekundärprävention. Die Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung“ sowie „Berufsbedingter Hautkrebs“ sind neu in die Leitlinie integriert. Um begriffliche Unklarheiten im Bereich Prävention, Früherkennung und Screening zu beseitigen, ist darüber hinaus in einem weiteren eigenständigen Kapitel eine begriffliche Einordnung ergänzt worden. In dieser werden relevante Definitionen und Konzepte der Prävention eingeordnet und voneinander abgrenzt.

    UV-Strahlen – sei es durch Solarien oder durch natürliche Sonneneinstrahlung – steigern das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. „Solariumbesucher und -besucherinnen erkranken häufiger an Hautkrebs, dies gilt auch für das besonders gefährliche maligne Melanom. Das Erkrankungsrisiko steigt außerdem mit der Häufigkeit an Solarienbesuchen. Je jünger der Solariennutzer beim ersten Besuch gewesen ist, desto höher das Risiko“, sagt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. Zusammen mit Prof. Dr. Andrea Bauer, Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie e.V., koordinierte er die Erstellung der S3-Leitlinie. In der Leitlinie sind beispielsweise zielgruppenspezifische Empfehlungen zur Verhaltensprävention bei künstlicher UV-Strahlung erarbeitet worden. „Um das Hautkrebsrisiko zu reduzieren, empfehlen wir, generell auf Solariumbesuche zu verzichten“, so Breitbart.

    Neu in der Leitlinie ist unter anderem das Kapitel „Berufsbedingter Hautkrebs“. Nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand werden bestimmte Hautkrebsarten durch arbeitsbedingte solare UV-Strahlungsexposition wesentlich mitverursacht und sind damit als Berufskrankheit anerkannt. „Hierzu zählen Plattenepithelkarzinome der Haut sowie die Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms, die aktinischen Keratosen, wenn sie multipel sind. Das heißt, dass die aktinischen Keratosen in einer Anzahl von mehr als fünf pro Jahr einzeln oder in einer zusammenhängenden Fläche von größer als 4cm² auftreten“, so Bauer. Zur Prävention sollten Arbeitgeber*innen daher für Mitarbeiter*innen, die im Freien tätig sind, entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten. Wirksame Maßnahmen sind zum Beispiel die Schaffung von Schattenplätzen, die Vermeidung von Außenarbeiten unter freiem Himmel in der Mittagssonne und die Ausgabe geeigneter Schutzkleidung.

    In dem ebenfalls neu hinzugefügten Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung“ wird der aktuelle Wissensstand zu diesem Thema dargelegt. Die Leitlinienautor*innen zeigen unter anderem städtebauliche Maßnahmen auf, mit denen gesundheitliche Schäden durch Hitze und UV-Strahlung verringert werden können.

    Neben der Risikovermeidung (primäre Prävention) beschäftigt sich die Leitlinie auch mit dem Thema der Früherkennung von Hautkrebs (sekundäre Prävention). Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die Leitlinienautor*innen empfehlen neben dem standardisierten Hautkrebsscreening zudem die Selbstuntersuchung der Haut.

    Erstmalig liefert die Leitlinie zudem eine umfassende Aufarbeitung gesundheitsökonomischer Bewertungen von primärpräventiven Maßnahmen sowie ein systematisches Literaturreview zur Kosteneffektivitätsanalyse der sekundären Prävention von Hautkrebs.

    Zu den häufigsten Hautkrebsarten zählen das Basalzell- und das Plattenepithelkarzinom (heller Hautkrebs). Laut der Gesellschaft der Epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) erkrankten im Jahr 2017 etwa 235.000 Menschen an hellem Hautkrebs und 40.455 am Malignen Melanom.

    An der S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs waren insgesamt 77 ehrenamtlich arbeitende Fachexpert*innen aus 46 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Die Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/

    Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Android-Smartphone- und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier herunterladen: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

    Das Leitlinienprogramm Onkologie (OL)
    Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 28 S3-Leitlinien, die zu einem großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen. Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home/

    Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP)
    Der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. setzt sich aus Experten verschiedener Fachgebiete der Prävention zusammen. Gründungsziel war es, den Gedanken der dermatologischen Prävention auf breiter Basis sowohl medizinischen Laien als auch Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen nahezubringen. Neben wissenschaftlichen Projekten führt die ADP auch bundesweite Interventionen zur Hautkrebsprävention durch und ist mit anderen Akteuren auf dem Gebiet vernetzt. Die Tätigkeiten werden ausschließlich durch eingeworbene Drittmittel finanziert. https://www.unserehaut.de/de/

    Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie
    Die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) ist in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) zuständig für die beruflichen und umweltbedingten Hautkrankheiten. Sie hat derzeit mehr als 900 aktive Mitglieder. Die ABD widmet sich und fördert die klinischen und wissenschaftlichen Interessen dieser Gebiete. https://www.abderma.org/


    Contact for scientific information:

    Pressekontakt Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
    Dr. Katrin Mugele
    Tel: 030 3229329-60
    mugele@krebsgesellschaft.de

    Angelina Gromes
    Tel: 030 3229329-82
    gromes@krebsgesellschaft.de

    Pressekontakt Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention
    Henriette Bunde
    Tel. 040 209 13 134
    bunde@unserehaut.de

    Pressekontakt Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie
    Professor Andrea Bauer
    Andrea.Bauer@uniklinikum-dresden.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Transfer of Science or Research
    German


     

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