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07/02/2021 15:03

"KI in der Hochschulbildung“: GWK beschließt Förderung von 7 Einzel- und 5 Verbundanträgen von Hochschulen in NRW

Jochen Mohr Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

    Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Erfolgreiche Anträge unterstreichen Innovationskraft unserer Hochschulen im Bereich Künstliche Intelligenz

    Die nordrhein-westfälischen Hochschulen haben im Bund-Länder-Programm „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ erfolgreich abgeschnitten: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern hat jetzt bekannt gegeben, dass sieben Einzelanträge und fünf Verbundanträge unter Beteiligung von nordrhein-westfälischen Hochschulen gefördert werden. Mit den Projekten sollen beispielsweise die Kompetenzen von Studierenden im Bereich Künstliche Intelligenz gefördert und das Fachgebiet verstärkt in das jeweilige Studium integriert werden.

    Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: „Es ist das klare Ziel der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zu einem führenden Standort für Künstliche Intelligenz weiterzuentwickeln. Die erfolgreichen Anträge aus Nordrhein-Westfalen unterstreichen die Innovationskraft unserer Hochschulen im Bereich Künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie, die mittlerweile in nahezu allen Bereichen der Wissenschaft Anwendung findet – beispielsweise bei der Erforschung von Sprachtechnologien oder der Entwicklung von Computermodellen. Die geförderten Projekte schaffen eine wesentliche Grundlage, um Künstliche Intelligenz neben der Forschung auch in der Lehre zu verankern. Die Hochschulen sollen unter anderem bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert werden. Dies kommt letztlich vor allem den Studierenden und akademischen Fachkräften zugute, die sich auf diesem Gebiet weiter qualifizieren können.“

    Bund und Länder stellen für das Programm im Zeitraum von 2021 bis 2025 bis zu 133 Millionen Euro zur Verfügung. Einzelanträge werden mit bis zu zwei Millionen Euro, Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom Sitzland der jeweiligen Hochschule getragen. Bundesweit hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz insgesamt 40 Einzelprojekte von Hochschulen und 14 Verbundprojekte mehrerer Hochschulen zur Förderung ausgewählt. Ziel des Bund-Länder-Programms „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ ist die Qualifizierung von akademischen Fachkräften in dem zukunftsträchtigen Feld der Künstlichen Intelligenz. Hierbei sollen einerseits die Kompetenzen und Fähigkeiten auf diesem Fachgebiet durch entsprechende Studien- und Qualifizierungsangebote vermittelt werden. Andererseits wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Hochschulbildung gefördert. Die Auswahl der Anträge erfolgte im Rahmen eines wissenschaftsgeleiteten, wettbewerblichen Verfahrens.

    Erfolgreiche Einzelanträge:
    Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
    Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
    Deutsche Sporthochschule Köln
    Westfälische Wilhelms-Universität Münster
    Fachhochschule Dortmund
    Hochschule Niederrhein

    Erfolgreiche Verbundanträge:
    Insgesamt fünf Verbundanträge mit Beteiligung nordrhein-westfälischer Hochschulen sind gefördert worden, wobei zwei Verbundanträge durch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen koordiniert werden. Im Rahmen jeweils eines Verbundes waren auch die Ruhr-Universität Bochum, die FernUniversität Hagen, die Bergische Universität Wuppertal, die Technische Hochschule Köln, die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe und die Fachhochschule Münster erfolgreich.


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