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11/18/1998 08:43

Kommission zur Überprüfung von wissenschaftlichem Fehlverhalten eingerichtet

Heiner Stix Abteilung Kommunikation
Universität Mannheim

    Die Universität Mannheim hat eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingesetzt. Sie wird tätig, wenn begründete Verdachtsmomente dafür vorliegen, daß ein Mitglied der Universität mit erfundenen oder verfälschten Daten arbeitet oder das geistige Eigentum anderer verletzt. Eine Ombudsperson soll dabei als Vertrauensperson und Ansprechpartner für die Universitätsangehörigen dienen, Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten prüfen und gegebenenfalls die Kommission einschalten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hatte nach den jüngsten Vorfällen von Datenfälschungen Überlegungen angestellt, künftig keine Mittel mehr für Institutionen zu bewilligen, die kein Verfahren für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten haben. Die Universität Mannheim ist eine der ersten Hochschulen, die sich entsprechende Regeln gibt. Die Regelungen der Universität orientieren sich eng an entsprechenden Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz.

    "Das Fälschen von Daten, der Diebstahl wissenschaftlicher Erkenntnisse oder die Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen gehören zu den schwerwiegendsten Verfehlungen im Wissenschaftsbetrieb" begründet Uni-Rektor Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Frankenberg die Einrichtung der Kommission. Als Beispiele nennt er Studien- und Examensarbeiten von Studierenden, die in den wissenschaftlichen Arbeiten der Betreuer verwendet, aber nicht zitiert werden oder gefälschte Daten in den Naturwissenschaften und bei empirischen Untersuchungen. "Am liebsten wäre es mir, wenn diese Kommission nie tagen müsste. Ihr Aufgabengebiet gehört zu den sensibelsten Bereichen, die es in der Wissenschaftslandschaft gibt. Es darf dabei nichts unter den Teppich gekehrt werden, es dürfen aber auch keine ungerechtfertigten, falschen Anschuldigungen erhoben werden."

    Was wissenschaftliches Fehlverhalten ist, definiert die Universität in den Richtlinien, die der Einrichtung der Kommission zugrunde liegen. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt demnach vor, "wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewußt oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird." Im Einzelnen listen die Richtlinien fünf mögliche Verfehlungen auf: Falschangaben, also etwa das Erfinden von Daten, die Manipulation von Ergebnissen; Verletzung geistigen Eigentums, etwa durch Plagiat, Ideendiebstahl, Inhaltsverfälschung oder unbefugte Veröffentlichung; die Nennung eines anderen Wissenschaftlers als (Mit-)Autor ohne dessen Einverständnis; Sabotage von Forschungstätigkeit; Beseitigung von Primärdaten.

    Die Ombudsperson wird vom Senat für zwei Jahre gewählt. Sie berät als Vertrauensperson diejenigen, die sie über vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, greift aber auch von sich aus einschlägige Hinweise auf. Die Ombudsperson und ihr Stellvertreter sind Gäste mit beratender Stimme in der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Mitglieder der Kommission sind drei Professoren, ein Angehöriger des wissenschaftlichen Dienstes und ein Vertreter der Studierenden. Die Kommission wird von der Ombudsperson eingeschaltet, wenn hinreichende Verdachtsmomente für ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen. Sie kann allerdings auch von sich aus tätig werden, wenn sie entsprechende Hinweise erhält. Sie hat den Sachverhalt soweit wie möglich und unter Wahrung der Geheimhaltung aufzuklären sowie anschließend dem Rektor zu berichten.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Organisational matters, Science policy
    German


     

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