idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Das Austrian Institute for Health Technology Assessment (AIHTA) evaluierte eine Gruppe von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), die sogenannten „Symptom-Checker“. Ziel der Analyse war es, einen evidenzbasierten Bewertungsprozess zu etablieren, unter welchen Voraussetzungen Sozialversicherungsträger die Kosten für die Nutzung solcher Apps übernehmen sollten. Das Hauptergebnis der Studie: Ein Nachweis des Nutzens dieser Symptom-Checker konnte bisher nicht ausreichend erbracht werden.
Der Markt für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) boomt, mehrere 100.000 Apps versprechen gesundheitliche Vorteile für ihre Nutzer*innen. Verstärkt hat sich der Trend nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und sich wiederholende Lockdowns. Die Angebote reichen von niederschwelligen Anwendungen wie Pulsmessern oder Schrittzählern über digitale Erinnerungshilfen für die Einnahme von Medikamenten bis zu ärztlichen Diagnose-Tools. Für die meisten Gesundheits-Apps liegt jedoch nur wenig Evidenz zum tatsächlichen medizinischen Nutzen vor, hat eine Studie des Austrian Institute for Health Technology Assessment (AIHTA) bereits im Vorjahr gezeigt.
Nun hat Studienleiter Reinhard Jeindl vom AIHTA in einer aktuellen Untersuchung die Gruppe der sogenannten „Symptom-Checker“ evaluiert. Sein Fazit: „Diese Apps sind mit Vorsicht zu verwenden.“ Wer etwa an Kopfschmerzen leidet, gibt auf einer Eingabemaske Alter und Geschlecht ein und wird anschließend von einem Chat-Bot gefragt, wie lange beispielsweise die Kopfschmerzen schon dauern oder ob gleichzeitig Fieber aufgetreten ist. Am Ende der Befragung präsentiert der Symptom-Checker mehrere mögliche Ursachen für die gesundheitlichen Beschwerden. Die digitalen Anwendungen versprechen so eine Unterstützung beim Diagnoseprozess und eine Verbesserung der Steuerung von Patient*innenflüssen. Das Prinzip hinter den Apps erinnert an die Gesundheitshotline 1450, nur dass hier häufig nicht nur Handlungsempfehlungen, sondern auch eine Liste an möglichen Diagnosen geliefert wird. „Beim Symptom ‚Kopfschmerz‘ können diese von Verspannungen bis zum Hirntumor reichen. Das führt mitunter zu erheblichen Verunsicherungen und Ängsten“, betont Jeindl.
Mangelhafte Studien, verzerrte Ergebnisse
Die Auswahl der in der Studie berücksichtigten Symptom-Checker basiert auf einer systematischen Suche in vier medizinischen Datenbanken. Für die Analyse der Evidenz wurden neben einer Übersichtarbeit, die 27 Studien umfasste, weitere 14 Studien berücksichtigt.
Was die „Sicherheit“ der Symptom-Checker betrifft, wurden bisher zwar keine möglichen Schäden durch Verwendung der Apps identifiziert, die Evidenz zur Genauigkeit der Diagnosevorschläge und der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen lieferte aber keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Die Studien zu Symptom-Checkern weisen methodische Mängel auf, sie werden meist auf Basis von fiktiven, klinischen Fällen über Rollenspiele der Probanden getestet. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Algorithmen der Symptom-Checker mit denselben Fallvignetten trainiert wurden, die auch für die Erhebung der Daten in den Studien herangezogen wurden. „Demnach können die Ergebnisse häufig nicht auf reale Bedingungen umgelegt werden“, betont Reinhard Jeindl.
Was Nutzer*innen tun können
Anwender*innen von Symptom-Checkern empfiehlt der Studienleiter auf die Quellen zu achten, auf deren Basis die Diagnosevorschläge abgeleitet werden. „Apps, die verwendete Quellen nicht offenlegen, sind wenig vertrauenswürdig“, gibt Jeindl zu bedenken. Aber auch die Qualität ist ausschlaggebend, „es macht einen großen Unterschied, ob seriöse medizinische Quellen herangezogen werden oder die Informationen von einer Homöopathie-Seite oder Nahrungsergänzungsmittel-Werbeplattform stammen“, ergänzt der Experte.
Für die Kostenrefundierung von DiGAs sollten sich die Sozialversicherungsträger den Studienautoren zufolge an der Relevanz der Anwendungen, ihren technologiespezifischen Anforderungen (z.B. Einhaltung der Datenschutzvorgaben, Kompatibilität mit ELGA) und besonders am Nachweis des Nutzens orientieren. Für Symptom-Checker konnte dieser Nutzennachweis aber „nicht ausreichend erbracht werden“, heißt es im AIHTA-Bericht abschließend.
Kontakt für inhaltliche Fragen und Interviews:
Austrian Institute for Health Technology Assessment
Dr. med. Reinhard Jeindl
Garnisongasse 7/20
1090 Wien
T +43 / 1 / 2368119-22
E-Mail: reinhard.jeindl@aihta.at
Web: http://www.aihta.at
Kontakt für Fragen zur Veröffentlichung:
Mag. Günther Brandstetter; T +43 / 660 / 3126348
E-Mail: guenther.brandstetter@aihta.at
Jeindl R., Goetz G. Prozess und Bewertung digitaler Gesundheitsanwendungen – am Beispiel der „Symptom-Checker“. AIHTA Projektbericht Nr. 141, 2021. Wien: HTA Austria – Austrian Institute for Health Technology Assessment GmbH. https://eprints.aihta.at/1348/
Criteria of this press release:
Journalists, Scientists and scholars
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Research projects, Research results
German
You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.
You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).
Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.
You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).
If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).