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Bielefelder Juristenfakultät Vorreiter bei der Reform der Juristenausbildung
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld verleiht am Donnerstag, den 6. Mai, um 17.00 Uhr im Hörsaal 1 der Universität Bielefeld eine Honorarprofessur an Rechtsanwalt Dr. Friedrich Graf von Westphalen. Nach der Begrüßung durch Dekan Prof. Dr. Detlef Kleindiek wird Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke die Laudatio halten und Rektor Dieter Timmermann die Urkunde überreichen. Die Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen trägt den Titel: "Unwirksamkeit der formularmäßigen Bürgschaft auf erstes Anfordern - Auswirkungen auf die internationale Bankgarantie?".
Die Ernennung von Graf von Westphalen geht einher mit einer grundlegend verbesserten und stärker auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Ausbildung, bei deren Umsetzung die Bielefelder Juristenfakultät die Vorreiterrolle einnimmt. Als bundesweit erste Fakultät ermöglichen die Bielefelder Juraprofessorinnen und -professoren ihren Studierenden eine frühe Spezialisierung auf bestimmte "Schwerpunktbereiche", um sie besser auf die juristischen Berufsfelder vorzubereiten. Graf von Westphalen wird seine Erfahrungen vor allem im Rahmen der Schwerpunktbereiche "International Trade" und "Wirtschaftsberatung" an die Studierenden weitergeben. Zusammen mit dem sehr großen Angebot an Zusatzqualifikationen wie "Europa intensiv", "Recht und Wirtschaft" sowie Vorlesungen in sechs Fremdsprachen baut Bielefeld damit seine Position als führende Praxisfakultät weiter aus. In naher Zukunft wird ein "Zentrum für Europäische Rechtspraxis (ZERP)" die besonderen Forschungs-, Beratungs- und Lehrleistungen der Fakultät auf diesem Gebiet bündeln und noch stärker in die Ausbildung und Fortbildung von Juristen einfließen lassen.
Mit Friedrich Graf von Westphalen wird einer der bekanntesten deutschen Juristen Mitglied der Bielefelder Fakultät. Graf von Westphalen ist Gründer der Kanzlei "Graf von Westphalen, Bappert & Modest", die mit mehr als 130 Rechtsanwälten zu den größten deutschen Anwaltskanzleien gehört. Er ist außerdem Vizepräsident des deutschen Anwaltsvereins und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses "Internationaler Rechtsverkehr" des Verbands. Seit vielen Jahren bestreitet der engagierte Rechtsanwalt Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte, und seit 1998 wirkt er als Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld.
Graf von Westfalen studierte in Münster, Heidelberg und Bonn Rechts- und Staatswissenschaften. Nach seiner Referendarzeit arbeitete er am Institute for Foreign and International Trade Law an der Georgetown University in Washington D.C. Promoviert wurde er anschließend mit der Arbeit "Die Haftung des Warenherstellers im amerikanischen Recht und der Uniform Commercial Code". Von 1969 bis 1973 leitete er als Syndikusanwalt in einem international tätigen Engineering-Unternehmen die Rechts-, Finanz- und Versicherungsabteilung, bevor er sich als Rechtsanwalt niederließ.
Wie es in der Laudatio heißt, ist die Verleihung der Bezeichnung "Honorarprofessor" an Graf Westphalen "Ausdruck der besonderen Wertschätzung seiner herausragenden wissenschaftlichen Leistungen, seiner Verdienste um die Rechtsentwicklung sowie seiner langjährigen Verbundenheit mit der Universität Bielefeld". Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld gewinne mit Graf von Westphalen "einen Vertreter der Praxis als dauerhaftes Mitglied, der es versteht, die Probleme des Praxis auf höchstem wissenschaftlichen Niveau darzustellen." Insbesondere vor dem Hintergrund der mit von Bielefeld angestoßenen und hier zuerst umgesetzten Reform der Juristenausbildung in Richtung auf eine größere Praxisorientierung werde dies eine außerordentliche Bereicherung sein.
Pressemitteilung Nr. 70/2004
Universität Bielefeld
Informations- und Pressestelle
Dr. Gerhard Trott
Telefon: 0521/106-4145/4146
Fax: 0521/106-2964
E-Mail: gerhard.trott@uni-bielefeld.de
Internet: www.uni-bielefeld.de
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Personnel announcements
German
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