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Wissenschaft
TUD-Hochschulversammlung begrüßt Autonomieprozess
Einstimmig hat die Hochschulversammlung der TU Darmstadt am Mittwoch, 12. Mai, den Autonomieprozess begrüßt, der mit dem von der Hessischen Landesregierung im Februar vorgelegten Gesetzentwurf zur "Organisatorischen Fortentwicklung der TU Darmstadt" eingeleitet worden ist. In einer vierstündigen Sitzung befasste sich die Hochschulversammlung, der Vertreter der Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiter, Studierenden und administrativ-technischen Mitarbeiter angehören, ausführlich mit dem Gesetzentwurf und seinen Konsequenzen für die TUD. Als "Parlament" der Universität ist die Hochschulversammlung für grundsätzliche Angelegenheiten bis hin zur Wahl und Abwahl des Präsidenten zuständig.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen hinsichtlich der zukünftigen Struktur und Organisation standen im Mittelpunkt der Diskussion. Im nächsten Schritt ging es darum, eventuelle Änderungswünsche zu formulieren und die internen Strukturen der Universität neu zu definieren. Nach intensiver Diskussion nahm die Hochschulversammlung ebenfalls einstimmig den Vorschlag des Präsidenten an, eine gemeinsame Stellungnahme zum TUD-Gesetz mit Modifikationsvorschlägen an die Landesregierung zu senden. Diese Stellungnahme unterstreicht zugleich prinzipiell den Willen der TU Darmstadt, die Autonomie auf der Grundlage des TUD-Gesetzes zu realisieren.
TUD-Präsident Johann-Dietrich Wörner sieht in dem einstimmigen Beschluss eine Bestätigung der Reformkraft der TUD und hofft darauf, dass die gewünschten Modifikationen am TUD-Gesetz im Rahmen der parlamentarischen Beratung berücksichtigt werden. Die Änderungswünsche beziehen sich insbesondere auf eine bessere Balance der Kompetenzen und Verpflichtungen zwischen dem Land Hessen, dem Hochschulrat und der Universität.
In der Sitzung der Hochschulversammlung wurden zudem die Prinzipien einer neuen Grundordnung diskutiert, mit der die Vorgaben des TUD-Gesetzes intern umgesetzt werden sollen. Die Hochschulversammlung wird voraussichtlich im Juni über die neue Grundordnung entscheiden.
S.G., Darmstadt, 13. Mai 2004
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