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Ganzkörper-MRT zur Vorsorge bei Li-Fraumeni-Syndrom ab sofort im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen
Das Li-Fraumeni-Syndrom (LFS) ist eine seltene genetische Erkrankung, die mit einem stark erhöhten Risiko für verschiedene Krebsarten einhergeht. Der genetische Defekt kann bereits im Kindesalter zum mehrfachen Auftreten bösartiger Tumoren führen. Um die Zeichen von Krebs frühzeitig erkennen und die Erkrankung behandeln zu können, sind für Menschen mit LFS strukturierte Früherkennungsmaßnahmen extrem wichtig. Eine große Bedeutung hat dabei eine jährliche Untersuchung mit der Ganzkörper-Magnetresonanztomographie (MRT). Jetzt gibt es eine gute Nachricht: An der Medizinischen Hochschule Hannover wird diese Untersuchung ab sofort von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für eine Untersuchung per Ganzkörper-MRT können sich Menschen mit einem diagnostizierten Li-Fraumeni-Syndrom an das Team von Professor Dr. Christian Kratz, Direktor der Klinik für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie, wenden. Die Experten sind zu erreichen unter E-Mail PAO.LFS-CPS@mh-hannover.de oder unter Telefon (0511) 532-9037. Die Ganzkörper-MRT-Untersuchungen werden im Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie (Direktor: Professor Dr. Frank Wacker) durchgeführt, Ansprechpartnerin ist dort Professorin Dr. Diane Renz, Leiterin der pädiatrischen Radiologie.
Das Li-Fraumeni-Syndrom gehört zu den Krebsdispositionssyndromen und wird durch eine erbliche genetische Veränderung im Gen TP53 verursacht. Professor Kratz beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Li-Fraumeni-Syndrom, er ist auf dem Gebiet ein weltweit vernetzter Wissenschaftler.
SERVICE:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Professor Dr. Christian Kratz, kratz.christian@mh-hannover.de, Telefon (0511) 532-6712.
Eine Ganzkörper-MRT ist eine wertvolle Vorsorgeuntersuchung für Menschen mit Li-Fraumeni-Syndrom.
Source: Quelle: „Karin Kaiser/MHH“.
ACHTUNG! FEHLER IN DER UNTERZEILE!
Dort heißt es : „Ganzkörper-MRT zur Vorsorge bei Li-Fraumeni-Syndrom ab sofort im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen“. Das ist so falsch. Richtig ist vielmehr, dass die MRT-Untersuchung nur an der MHH im Rahmen einer einzigartigen Hochschulambulanzvereinbarung zu diesem Krankheitsbild von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Wir bitten den fehler zu entschuldigen.
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German
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