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06/09/2004 11:30

Professionalisierung als Leitungsaufgabe in Hochschulen

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Die Plenarversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 8. Juni in Bonn zur Frage der Professionalisierung als Leitungsaufgabe in Hochschulen einen Beschluss mit nachfolgendem Tenor gefasst. Der Wortlaut der Entschließung wird in Kürze u.a. auf den HRK- Internetseiten veröffentlicht.

    Das Hochschulsystem ist durch einen tiefgreifenden Wandel gekennzeichnet. Die Entwicklung der Wissensgesellschaft, die immer schnellere Fortentwicklung der wissenschaftlichen Disziplinen, die zunehmende Dominanz des Wettbewerbs als ordnendes Prinzip und nicht zuletzt schrumpfende Haushalte bei gleichzeitig durch Gesetz wachsenden Gestaltungsspielräumen erfordern als Antwort die Professionalisierung der Expertenorganisation Hochschule.

    Hochschulen müssen sich als Institutionen in die Lage versetzen, unter den neuen Rahmenbedingungen erfolgreich, d.h. strategisch handeln und eigenverantwortlich gestalten zu können.

    Strategisches Handeln bedarf besonderer Kompetenzen und Qualifikationen der Leitungspersonen und kann nur in Strukturen gelingen, die auf strategische Gestaltung statt auf Verwaltung und Vollzug, auf Steuerung und Leitung statt auf Aggregation von Einzelinteressen ausgerichtet sind.

    In erster Linie geht es einerseits um die Ausgestaltung der Leitungsstrukturen und andererseits um die berufsbegleitende Qualifizierung des Leitungspersonals.

    Struktur und Organisation der Hochschulen müssen geeignet sein, die verschiedenen Funktionen der Hochschule zu stärken, das Spannungsverhältnis des Doppelcharakters der Hochschule als Korporation und wissenschaftliches Unternehmen produktiv aufzulösen, Entscheidungen effizient herbeizuführen und diese umzusetzen.

    Hierfür gelten die Prinzipien der Funktionalität und Legitimation. Grundlegende Strukturelemente sind dabei:
    - Trennung und unzweifelhafte Zuordnung von Kompetenzen nach Aufsicht, operative Leitung und Durchführung,
    - Zuordnung von Entscheidungsbefugnissen bei den für die jeweiligen Prozesse ausgewiesenen Experten,
    - Koppelung von Entscheidungsbefugnis und persönlicher Verantwortung,
    - Integration der Hochschulmitglieder in die Entscheidungsprozesse,
    - Doppelte Legitimation der Inhaber von Leitungsfunktionen.

    Nach diesen Strukturelementen sind die Leitungsstrukturen von Hochschulen zu gestalten und die Kompetenzen zwischen den Organen und Gremien zu ordnen:
    - Hochschulleitung als Leitungs- und Entscheidungsgremium der Hochschule,
    - Aufsichtsgremium aus externen Mitgliedern zusammen,
    - zentrales Kollegialorgan als beratendes Organ der Hochschulleitung.
    - Entsprechende Regelungen sind für die Fakultäts- oder Fachbereichebene vorzusehen.

    Der Doppelcharakter der Hochschule verlangt von den Inhabern zentraler Leitungsfunktionen eine nur durch Ausbildung und Erfahrung erlangbare doppelte Qualifikation: sie müssen die Funktionsbedingungen von Wissenschaft aus Erfahrung kennen und zugleich über umfassende Managementkompetenz verfügen.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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