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Wissenschaft
Third Mission, also Aktivitäten der Hochschule neben Lehre und Forschung, gewinnt immer stärker an Bedeutung. Dies spiegelt sich jedoch in den Hochschulgesetzen der Bundesländer unterschiedlich wider. Dies zeigt eine Untersuchung des CHE. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Im Süd-Osten sind Third-Mission Aspekte nahezu flächendeckend verpflichtend als Aufgabe der Hochschulen in den Landeshochschulgesetzen vorgesehen. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen tauchen Aspekte wie Wissenschaftskommunikation dagegen im Gesetz kaum auf.
Unerwartete Unterschiede bei Third Mission in den Landeshochschulgesetzen
Neben Lehre und Forschung als Kernmissionen besitzen Hochschulen in Deutschland eine dritte, immer wichtiger werdende Mission. Hierzu gehören Aktivitäten, die in Verflechtung mit dem Umfeld einer Hochschule betrieben werden und in denen ein Austausch zwischen Hochschulen und ihren Partnern, Kommunen, der Politik oder der Zivilgesellschaft im Mittelpunkt stehen.
Alle Bundesländer haben Aspekte der Third Mission inzwischen in ihre Hochschulgesetze aufgenommen, jedoch zeigen sich deutliche Unterschiede in der Umsetzung und der Verankerung dieser Aspekte in den Landeshochschulgesetzen. Dies verdeutlicht eine Auswertung im Rahmen der aktuellen Publikation „CHECK - Third Mission Aspekte in den Hochschulgesetzen der Bundesländer“.
Um Aussagen zu ermöglichen, wurden für verschiedene Themen wie Transfer, Weiterbildung, Kooperationen mit externen Partnern, Gründungen, Innovationen, Wissenschaftskommunikation oder Nachhaltigkeit insgesamt zehn Punkte vergeben. Dadurch lässt sich eine Aussage dazu treffen, wie intensiv Third Mission in den Aufgaben der Hochschulen rechtlich verankert ist.
Bayern erreicht als einziges Bundesland die Maximalpunktzahl
Bayern erreicht dabei als einziges Bundesland die maximale Punktzahl Es folgen Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit jeweils neun Punkten.
Während der Wissens- und Technologietransfer sowie die Verpflichtung zur Weiterbildung bereits seit Jahren fester Bestandteil aller Landesgesetzgebung sind, variieren die Regelungen beispielsweise in Bezug auf Innovationen und insbesondere Soziale Innovationen stark.
Wissenschaftskommunikation und Innovation noch selten gesetzlich verankert
„Bemerkenswert ist, dass der Bereich Kooperation mit externen Partnern aus Wirtschaft, Kultur oder Gesellschaft besonders im Süd-Osten Deutschlands einen hohen Stellenwert in den Landeshochschulgesetzen hat“, so Isabel Roessler. „Das Thema Wissenschaftskommunikation als explizit im Gesetz verankerte Aufgabe der Hochschulen ist dagegen in vielen Ländern noch Neuland“, bilanziert die Studienautorin Isabel Roessler. Auch der Innovationsaspekt fehle noch in einigen Gesetzestexten der Länder. Isabel Roessler, betont: „Die Landesregierungen können über ihre Hochschulgesetze die politischen Weichen für eine gelungene Implementierung eines breiten Third Mission-Verständnisses an Hochschulen zu setzen. Das gibt gerade Hochschulleitungen eine Sicherheit dahingehend, welche Aspekte sie intensiv und langfristig anstoßen können und sollen. Dadurch können Hochschulen ihre Rolle als Zukunftsmotor und richtungsweisender Akteur in der gesellschaftlichen Weiterentwicklung wahrnehmen."
Dr. Isabel Roessler
Senior Projektmanagerin
CHE Centrum für Hochschulentwicklung
Tel. 05241 9761-43
E-Mail Isabel.roessler@che.de
Roessler, Isabel: CHECK - Third Mission Aspekte in den Hochschulgesetzen der Bundesländer (Stand Februar 2024), Gütersloh, CHE, 2024, ISBN: 978-3-911128-056, 13 Seiten
https://www.che.de/download/third-mission-hochschulgesetze/ - Link zur Publikation
Criteria of this press release:
Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Transfer of Science or Research
German
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