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Wissenschaft
Es ist wieder soweit: Die Bonner Universitätsverwaltung sendet in diesen Tagen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen rund 1.000 neue Gebührenbescheide an Langzeit-, Zweit- und Senior-Studenten. Sie müssen zusätzlich zum Sozialbeitrag für das Wintersemester einen Betrag von 650 Euro an die Universität überweisen, und zwar bis spätestens 31. August 2004, sonst droht die "Exmatrikulation von Amts wegen".
Das Studentensekretariat weist darauf hin, dass bereits zum Sommersemester 2004 erteilte Gebührenbescheide als sogenannte "Dauerverwaltungsakte" während des gesamten Studiums an der Universität Bonn gültig bleiben. Und: Ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Daher wird empfohlen, die Gebühr auf jeden Fall zu überweisen, damit das Studium zum Wintersemester 2004/2005 fortgesetzt werden kann.
Für Härtefallanträge, für Anträge auf Gewährung von Bonusguthaben und für Korrekturen stehen im Internet Formulare bereit. Die Internetadresse lautet: http://www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Studienkonten.html.
http://www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Studienkonten.html
Criteria of this press release:
interdisciplinary
regional
Studies and teaching
German
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