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07/22/2004 11:52

RUB-Rechtswissenschaft: "Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz" gegründet

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Auf CDs und DVDs findet sich immer häufiger der Hinweis, dass der Tonträger nur auf bestimmten Geräten abgespielt werden kann und über einen Kopierschutz verfügt. Das so genannte "Digitale Rechtemanagement" (DRM) ist rechtspolitisch hochbrisant, bewegt es sich doch im Spannungsfeld zwischen "gegängeltem Nutzer" und "schützenswertem Urheber", so RUB-Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer. Gemeinsam mit der IHK, dem Bochumer Anwalt- und Notarverein und dem Landgericht Bochum hat der Experte für Marken- und Urheberrecht nun den "Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz" gegründet.

    Bochum, 22.07.2004
    Nr. 234

    Gegängelte Nutzer, geschützte Urheber
    RUB-Wissenschaftler: Digitales Rechtemanagement im Blick
    "Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz" gegründet

    Auf CDs und DVDs findet sich immer häufiger der Hinweis, dass der Tonträger nur auf bestimmten Geräten abgespielt werden kann und über einen Kopierschutz verfügt. Das so genannte "Digitale Rechtemanagement" (DRM) ist rechtspolitisch hochbrisant, bewegt es sich doch im Spannungsfeld zwischen "gegängeltem Nutzer" und "schützenswertem Urheber", so RUB-Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer. Gemeinsam mit der IHK, dem Bochumer Anwalt- und Notarverein und dem Landgericht Bochum hat der Experte für Marken- und Urheberrecht nun den "Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz" gegründet. Die Auftaktveranstaltung des Kreises fand am 15.7. statt, Gastreferent war Prof. Dr.-Ing. Ahmad-Reza Sadeghi vom Horst-Görtz-Institut für Sicherheit in der Informationstechnik (HGI) der Ruhr-Universität Bochum.

    Kompetenter Standort Bochum

    Ziel des Gesprächskreises ist, Diskussionsveranstaltungen zu Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts anzubieten und dabei auch fachübergreifende Zusammenhänge zu den technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen herzustellen. "Bochum ist ein guter Standort, um diese Fragen kompetent zu stellen - und fachkundig zu beantworten", so Prof. Peifer. Neben der Schwerpunktzuständigkeit des Landgerichts Bochum für Fragen des Geistigen Eigentums gebe es eine hohe Kompetenz innerhalb der Bochumer Anwaltschaft, gleichzeitig zahlreiche Unternehmen, die in ihrer täglichen Praxis mit entsprechenden rechtlichen und technischen Fragen befasst seien.

    Die perfekte Sicherheit gibt es nicht

    Den Auftakt machte der "Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz" mit den technischen Grundlagen des DRM. DRM-Systeme sind elektronische Vertriebssysteme für digitale Inhalte. Sie arbeiten mit Verschlüsselungs- und Signaturverfahren, wie sie unter anderem am Horst-Görtz-Institut für Informationssicherheit der Ruhr-Universität Bochum entwickelt werden. Sie sollen die sichere Verbreitung digitaler Daten ermöglichen und finden sich zunehmend bei urheberrechtlich geschützten Musik-, Film- und Sprachwerken. Eine neue Schutzmöglichkeit biete die so genannte Trusted Computing Technologie, so Prof. Sadeghi. Das HGI entwickelt in diesem Zusammenhang - basierend auf einem "Software Security Layer" (PERSEUS) und Trusted Computing Hardware - eine sichere Plattform. Sie soll in der Lage sein, die Sicherheitsanforderungen der Endbenutzer (Datenschutz) und die der Rechteinhaber (Lizenzbedingungen) unter Ausschluss von Konflikten durchzusetzen. "Allerdings bringt keine technische Lösung die perfekte Sicherheit", stellt Prof. Sadeghi klar.

    Interessen fair abwägen

    Inwieweit widerspricht dies dem "Recht auf Privatkopie"? Prof. Peifer: "Die faktischen, aber auch die rechtlichen Möglichkeiten zur digitalen Kopie für eigene, private Zwecke sind seit September 2003 spürbar beschränkt. Eine weitere, bereits konkret geplante Urheberrechtsnovelle könnte dies nochmals einschränken." So solle etwa bei Filmen auf DVD die private Kopie für die Dauer der Kino- und Videoauswertung rechtlich untersagt werden. DRM-Systeme könnten den Nutzer sogar gängeln, wenn ihm etwa nur noch eine zeitlich beschränkte Nutzung gestattet, der Ausdruck oder die Kopie verboten oder aber auf ein einzelnes Exemplar beschränkt wird. "Techniker und Juristen haben mit den ihnen überantworteten Instrumenten daher verantwortungsvoll umzugehen, um eine faire Interessenabwägung zu gewährleisten", sagt Peifer.

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Immaterialgüter- und Medienrecht, Rechtsvergleichung, Juristische Fakultät der RUB, GC 7/138, Tel. 0234/32-28821, E-Mail: LS.Peifer@jura.ruhr-uni-bochum.de

    Bildzeile: Die Gründer Prof. Karl-Nikolaus Peifer (links, RUB), Marie Luise Graf-Schlicker (Präsidentin des Landgerichts Bochum, Mitte), Rechtsanwalt Jürgen Widder (2. v. r., Vorsitzender des Bochumer Anwalt- und Notarvereins) und Hans-Joachim Panne (rechts, IHK Bochum, Geschäftsbereichsleiter Handel und Verkehr) mit dem Gastreferenten Prof. Ahmad-Reza Sadeghi (2. v. l., RUB). Foto: IHK


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    Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz (Bildzeile s. Text)
    Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz (Bildzeile s. Text)

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    Criteria of this press release:
    Art / design, Economics / business administration, Information technology, Law, Music / theatre, Politics
    transregional, national
    Organisational matters, Research projects
    German


     

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