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Wissenschaft
Zum Jahresbeginn hat die Deutsche Stiftung Friedensforschung die maximalen Fördersummen für Forschungsprojekte deutlich angehoben. Für die Förderung von einjährigen explorativen Pilotprojekten können künftig bis zu 75 Tsd. Euro beantragt werden. Der Förderhöchstbetrag erhöht sich somit um 50 Prozent. Für Profilprojekte stehen nun finanzielle Mittel von bis zu 190 Tsd. Euro, 40 Tsd. Euro mehr als bisher, zur Verfügung.
Mit der deutlichen Anhebung der maximalen Fördersummen reagiert die Deutsche Stiftung Friedensforschung zum einen auf die in den Vorjahren stark angestiegenen Personal- und Sachkosten, zum anderen legt sie für die Berechnung der Fördermittel in der Regellaufzeit von 12 bzw. 30 Monaten eine 75-Prozent- anstelle einer 65-Prozent-Stelle zugrunde. Hierdurch gewinnen die Projektstellen - insbesondere für junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase - an Attraktivität. Darüber hinaus eröffnen die neuen Förderhöchstbeträge eine größere Flexibilität bei der Relation von Stellendotierung und Projektlauflaufzeit.
Ermöglicht wird die Anhebung der Fördersummen für Forschungsprojekte durch Zustiftungen, die die DSF in Reaktion auf die Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Bundeshaushalt erhielt. Der Vorsitzende des Vorstands, Prof. Dr. Ulrich Schneckener, zeigte sich erfreut, „dass die finanziellen Handlungsspielräume in Form verbesserter Förderbedingungen unmittelbar dem Forschungsfeld zugutekommen werden.“ Förderanträge zu den neuen Konditionen können erstmals Anfang Mai 2025 bei der DSF eingereicht werden.
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) wurde im Oktober 2000 durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Forschung (BMBF), gegründet. Die DSF ist eine kapitalgedeckte und als gemeinnützig anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts. Ihre Gründung erfolgte mit dem Zweck, „die Friedensforschung ihrer außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung gemäß insbesondere in Deutschland dauerhaft zu stärken und zu ihrer politischen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen.“ (§2 der Satzung)
Dr. Thomas Held
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