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11/28/2025 12:31

Zentrale Weichenstellung für die Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Silvia Ziefuß Pressestelle
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

    Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) verständigt sich auf Erhöhung der DFG-Programmpauschale auf 25 Prozent.

    Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute die Erhöhung der Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auf 25 Prozent beschlossen. Mit diesem Schritt wird die Leistungsfähigkeit und Exzellenz forschungsstarker Hochschulen verbessert und zugleich die Wettbewerbs- und Strategiefähigkeit der Hochschulen gestärkt. Die Programmpauschale der DFG ist ein zentrales Instrument zur Deckung indirekter Projektausgaben, die nicht unmittelbar forschungsrelevant, aber für die Durchführung von Forschungsvorhaben unverzichtbar sind. Derzeit beläuft sich der Pauschalsatz auf 22 Prozent der von der DFG bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel. Mit der Erhöhung auf 25 Prozent wird der Pauschalsatz an das Niveau der EU-Forschungsförderung angeglichen.

    „Die Erhöhung der Programmpauschale ist ein wichtiges Signal für die Hochschulen in Deutschland. Mit nun einheitlich 25 Prozent Overheadzahlungen schließen wir zu unseren akademischen Wettbewerbern auf und schaffen in der europäischen Wissenschaftslandschaft einheitliche und verlässliche Rahmenbedingungen für exzellente Forschung. Mein besonderer Dank gilt der DFG sowie Bund und Ländern, die diesen wichtigen Schritt gemeinsam möglich gemacht haben“, so der GWK-Vorsitzende und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs anlässlich der Sitzung der GWK in Berlin.

    Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, unterstreicht: „Wir setzen heute mit der Neuregelung der DFG-Programmpauschale ein starkes Zeichen für die nachhaltige Finanzierung der Spitzenforschung in Deutschland. Mit der Erhöhung des Pauschalsatzes auf 25 Prozent im Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und der DFG haben wir ein für die Forschungscommunity sehr wichtiges Vorhaben realisiert. Das zeigt, dass Bund und Länder auch in Zeiten schwieriger Haushaltslagen verlässliche Partner bleiben, wenn es um die Zukunft der Wissenschaft in Deutschland geht.“

    Bei der Erhöhung der DFG-Programmpauschale handelt sich um einen gemeinsamen Einsatz von Bund, Ländern und DFG. Sie trägt zu einer wesentlich verbesserten Ausfinanzierung der Forschungsprojekte bei. Sie sorgt auch dafür, dass Grundmittel wieder vermehrt ihren Aufgaben entsprechend eingesetzt werden können, um Forschungsmöglichkeiten und -bedingungen zu gestalten und zu verbessern. Mit der Erhöhung der Pauschale verpflichten sich Bund und Länder in der GWK, der DFG bis zum Jahr 2030 für die Pauschale zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt
    78,6 Millionen Euro bereitzustellen. Der erhöhte Pauschalsatz gilt für Neubewilligungen ab dem Jahr 2027; alle bis Ende 2026 neubewilligten Projekte erhalten über ihre Laufzeit noch die alte Pauschale in Höhe von 22 Prozent.
    Zur Finanzierung der Pauschalerhöhung wird neben Bund und Ländern auch die DFG beitragen. Bund und Länder werden jeweils ein Viertel des Mehrbedarfs über zusätzliche Zuwendungen an die DFG decken. Die zweite Hälfte der benötigten zusätzlichen Mittel wird die DFG durch Umschichtung aus ihrem Förderhaushalt bereitstellen. Damit greift die GWK die Verteilungslogik auf, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für eine Erhöhung der Pauschale genannt hat.

    Hintergrund:
    Die im Jahr 2007 eingeführte Pauschale soll neben der durch die Länder bereitgestellten Grundfinanzierung für eine noch bessere Ausfinanzierung von Drittmittelprojekten sorgen und damit die Leistungsfähigkeit und Exzellenz forschungsstarker Hochschulen stärken und zugleich die Wettbewerbs- und Strategiefähigkeit der Hochschulen verbessern. Des Weiteren soll mit der Pauschale verhindert werden, dass bei einer Zunahme von Drittmittelprojekten forschungsstarke Hochschulen vermehrt Mittel aus der Grundfinanzierung zur Ausfinanzierung der Drittmittelforschung heranziehen müssen, die dann für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen. Für das laufende Jahr 2025 sind Mittel in Höhe von knapp 550 Millionen Euro für die Pauschale vorgesehen. Bei den indirekten Ausgaben, die durch die Pauschale ausgeglichen werden sollen, handelt es sich um Ausgaben, die bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung durch die Forschungsprojekte verursacht werden, aber diesen nicht unmittelbar und ausschließlich direkt zurechenbar sind (sogenannte Overhead-Ausgaben).

    Seit dem Jahr 2016 beträgt die Pauschale 22 Prozent, davon werden vom Bund 20 Prozent und zwei Prozent von den Ländern getragen.


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Economics / business administration, Law, Media and communication sciences, Politics, Social studies
    transregional, national
    Science policy, Transfer of Science or Research
    German


     

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