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01/27/2026 09:33

Mindestlohn: Arbeitsagenturen sind etwas skeptischer als bei der letzten großen Erhöhung

Pressestelle des IAB Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

    Zum 1. Januar diesen Jahres wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. 86 Prozent der Arbeitsagenturen erwarten zwar keine Beschäftigungseffekte in ihrem Agenturbezirk. Doch der Anteil der Agenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten, ist dreimal so hoch wie noch 2022. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich auf die monatliche Befragung der 150 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.

    „Die regionalen Arbeitsagenturen stehen in Kontakt zu den Arbeitgebern, haben den Überblick über Arbeitsuchendmeldungen und Stellenausschreibungen und kennen die Arbeitsmarktsituation vor Ort“, erklärt IAB-Forscher Christian Hutter. „Deshalb können sie zur Mindestlohnerhöhung eine fundierte Einschätzung abgeben.“ Der Anteil der Agenturen, die durch die Mindestlohnerhöhung mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung rechnen, liegt bei 11 Prozent – und damit dreimal so hoch wie im Vorfeld der bislang letzten großen Erhöhung im Jahr 2022. Entsprechend ist der Anteil der Agenturen, die mit positiven Beschäftigungseffekten rechnen, auf nur noch 3 Prozent zurückgegangen.

    16 Prozent der Agenturen erwarten allerdings negative Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – dreimal so viele wie 2022 und genau so viele wie 2015. Insgesamt erwartet der überwiegende Anteil der Agenturen – 78 Prozent – aber auch hier keine Beschäftigungseffekte. Gleiches gilt für die Auswirkungen auf die geringfügige Beschäftigung. Bei der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung werden etwas häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den Beschäftigungsformen hindeuten könnte.

    Die aktuellen Einschätzungen fallen im Schnitt im Vergleich zur Erhöhung 2022 skeptischer aus, wenngleich diese Bedenken weiterhin weniger stark ausgeprägt sind als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. „Der Arbeitsmarkt ist nach über drei Jahren konjunktureller Flaute geschwächt, zudem ist die Arbeitskräfteknappheit nicht mehr so ausgeprägt wie noch 2022“, erläutert Enzo Weber, der den Bereich „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB leitet. „Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigungseffekte sind daher schlechter als bei der letzten großen Erhöhung.“

    Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 150 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/wie-die-arbeitsagenturen-die-beschaeftigungseffekte-der-jue....


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Economics / business administration, Politics, Social studies
    transregional, national
    Research results
    German


     

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