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Die gestrige Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Besteuerung von Ehepaaren mit Kindern korrigiert werden muß, kommt nicht überraschend: Auf die bestehende Ungleichbehandlung von Ehepaaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern im Einkommensteuerrecht hatte das ifo Institut bereits im Oktober 1996 in einem Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen hingewiesen und entsprechende Reformvorschläge erarbeitet.
In diesem in Zusammenarbeit mit dem Kölner Steuerrechtsexperten Prof. Dr. Joachim Lang verfaßten Gutachten "Vermeidung der Schlechterstellungen der Ehe gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Einkommensteuerrecht" wurde aufgezeigt, daß beiderseits erwerbstätige, unverheiratete Eltern insbesondere durch die Regelungen zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gegenüber verheirateten Eltern steuerlich im Vorteil sind. Modellrechnungen hatten eine jährliche Mehrbelastung von Ehepaaren - in Abhängigkeit von der Kinderzahl und dem Einkommen der beiden Partner - von bis zu 10.000 DM ergeben (Rechtsstand 1996). In der Zwischenzeit dürfte sich dieser finanzielle Nachteil sogar noch erhöht haben.
Da es sich dabei nicht nur um einige wenige Einzelfälle handelt, welche der unvermeidlichen Typisierung im Steuerrecht wegen hingenommen werden können, wurde im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 GG die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen bezweifelt. Das ifo Institut empfahl in seinem Gutachten deshalb, den Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten allgemein zuzulassen; im Gegenzug könne der Haushaltsfreibetrag gestrichen werden.
Die Veröffentlichungserlaubnis für das Gutachten wurde erst kürzlich erteilt; die wichtigsten Ergebnisse werden in den nächsten Wochen im ifo Schnelldienst vorgestellt.
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Politics
transregional, national
Research projects
German
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