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Wissenschaft
Brandenburg reformiert sein Hochschulrecht. Unter anderem sollen Berufungsverfahren für Professuren beschleunigt und Auswahlverfahren für Studierende vereinfacht werden. Zudem geht es um mehr Autonomie bei der Gestaltung von Studiengängen. Das Kabinett hat dazu heute den von Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems“ verabschiedet. Die Novelle wird jetzt zur weiteren Befassung an den Landtag weitergeleitet.
Brandenburgs Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle: „Mit diesem Gesetz entscheiden wir eine zentrale Zukunftsfrage für Brandenburg: Ob die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu uns kommen. Oder woanders hingehen. Die Berufungsverfahren in Deutschland sind hochreguliert, komplex und langsam – und damit ein echter Wettbewerbsnachteil. Künftig geben wir den Hochschulen in Brandenburg die Freiheit, schneller und eigenständiger zu entscheiden. Wir bauen Bürokratie ab und verkürzen Verfahren von oft zwei Jahren auf im Idealfall wenige Monate. Damit schaffen wir das modernste, schnellste und flexibelste Berufungs- und Auswahlrecht in Deutschland. Und setzen gleichermaßen eine Vereinbarung um, die wir als Land im Sommer 2025 gemeinsam mit der Universität Potsdam und der Hasso Plattner Foundation verabredet haben. Nicht, um einzelnen Akteuren zu gefallen – sondern, um alle unsere Hochschulen weiter zu stärken. Wir machen Brandenburg schneller, attraktiver und wettbewerbsfähiger im Kampf um die klügsten Köpfe weltweit. Ich danke allen Akteuren, die daran mitgewirkt haben, insbesondere unseren Hochschulen.“
Prof. Dr. Matthias Barth, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) und Vorsitzender der Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten (BLHP): „Die Flexibilisierung und Beschleunigung von Berufungsverfahren sind zentrale Hebel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Hochschulen insgesamt nachhaltig zu stärken. Für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist dies gleichermaßen von herausragender Bedeutung – insbesondere im internationalen Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die vorgesehenen Regelungen eröffnen die Möglichkeit, fachlich herausragende und besonders passgenaue Persönlichkeiten deutlich schneller zu gewinnen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Autonomie und zugleich zu effizienteren, verlässlicheren Verfahren. Ebenso strategisch relevant ist die geplante Flexibilisierung der Studierendenauswahl. Eine stärkere Berücksichtigung von Eignung, Motivation und individuellen Kompetenzen erhöht die Qualität der Auswahlentscheidungen und bildet die Grundlage für Studienerfolg, Profilbildung und internationale Attraktivität. Der BLHP begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich, da sie den Hochschulen die notwendige Handlungsfähigkeit gibt, ihre Profile gezielt weiterzuentwickeln und auf neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen flexibel zu reagieren.“
In der Hochschulgesetz-Novelle werden insbesondere die Bestimmungen zur Berufung von Hochschullehrerinnen und -lehrern geändert. Weitere Änderungen erfolgen im Hochschulzulassungsrecht und in der Hochschulpersonalzuständigkeitsverordnung. Die Regelungen gelten für alle staatlichen Hochschulen im Land. Was sich konkret ändern soll:
• Schnellere Verfahren durch mehr Autonomie: Die Hochschulen erhalten dauerhaft das Berufungsrecht – inklusive der Möglichkeit, Ernennungen selbst vorzunehmen. Berufung und Ernennung liegen damit künftig in einer Hand.
• Neue Wege für Spitzenberufungen: Exzellenzberufungen werden gestärkt und Profilberufungen neu eingeführt. Damit werden die Möglichkeiten erweitert für schnelle, auch ausschreibungsfreie Verfahren, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit exzellenten Lehr- und Forschungsleistungen oder aufgrund einer signifikanten Passfähigkeit zu einem bestimmten Profil eines Fachbereichs oder einer Hochschule gewinnen zu können.
• Weniger Bürokratie: Anzeige- und Zustimmungspflichten entfallen, Entscheidungswege werden verkürzt. Beteiligungen bleiben möglich, aber klar begrenzt.
• Mehr Gestaltungsspielraum: weniger Detailvorgaben, mehr Verantwortung vor Ort.
• Mehr Flexibilität für innovative Strukturen: Gemeinsame oder drittmittelfinanzierte Einheiten erhalten eigene Berufungsrechte und mehr Handlungsspielraum.
• Mehr Flexibilität auch bei der Studierendenauswahl: Künftig können Hochschulen bei zulassungsbeschränkten Fächern stärker auf individuelle Kriterien wie Auswahlgespräche oder besondere Leistungen wie die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben setzen.
Mit den Änderungen setzt die Landesregierung auch im Letter of Intent des Landes Brandenburg, der Universität Potsdam und der Hasso Plattner Foundation vom 2. Juni 2025 vereinbarte Zusagen um, dem zufolge das Hasso-Plattner-Institut (HPI) zu einem führenden Institut für digitale Wissenschaften in Europa weiterentwickelt werden soll. Er sieht vor, dass das Land die Voraussetzungen dafür schafft, dass die gemeinsame Digital Engineering Fakultät von Universität Potsdam und Hasso-Plattner-Institut die besten Voraussetzungen erhält, um im internationalen Wettbewerb um hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu bestehen. Dabei geht es insbesondere um eine deutlich schnellere Berufung neuer Professorinnen und Professoren, die Einrichtung und Anpassung von Studiengängen sowie flexiblere Auswahlverfahren für Studierende.
Bei der Arbeit an dem Gesetzentwurf, von dem alle staatlichen Hochschulen profitieren, wurden unter anderem die Gewerkschaften, sämtliche staatlichen Hochschulen des Landes, der Landeshochschulrat Brandenburg, die Brandenburgische Studierendenvertretung, die Hasso Plattner Foundation sowie das Hasso-Plattner-Institut beteiligt.
Criteria of this press release:
Journalists, Scientists and scholars, Students
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German

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