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Wissenschaft
Führende internationale Fachgesellschaften haben sich in einem gemeinsamen Statement klar zur Wirksamkeit und Verträglichkeit der Elektrokonvulsionstherapie (EKT) positioniert und eine wissenschaftliche und evidenzbasierte Darstellung eingefordert. Damit üben sie deutliche Kritik an der Darstellung der EKT in aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) unterstützt diese Kritik ausdrücklich.
Ein aktuelles gemeinsames Positionspapier führender internationaler Fachgesellschaften – darunter die World Psychiatric Association (WPA), die American Psychiatric Association (APA), die European Psychiatric Association (EPA) sowie eine globale Expertengruppe zur Elektrokonvulsionstherapie (EKT) – übt deutliche Kritik an der Darstellung der EKT in aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Positionspapier wurde nun in der Fachzeitschrift Lancet Psychiatry veröffentlicht.
Die Fachgesellschaften begrüßen ausdrücklich, dass die WHO eine menschenrechtsbasierte, personenzentrierte und recovery-orientierte Ausrichtung psychiatrischer Versorgung stärkt. Gleichzeitig äußern sie erhebliche Bedenken, dass die Guidance wissenschaftlich ungenaue und irreführende Aussagen enthält, insbesondere in Bezug auf die Elektrokonvulsionstherapie. Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) unterstützt diese Einordnung.
EKT: Wirksam, sicher und unverzichtbar bei schweren Verläufen
„Die Betonung von Patientenrechten und Teilhabe ist ein wichtiger Fortschritt“, sagt Prof. Dr. Alexander Sartorius, korrespondierender Autor des Positionspapiers, Oberarzt am ZI und Arbeitsgruppenleiter. „Problematisch wird es jedoch dort, wo etablierte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichend berücksichtigt werden. Gerade bei der Elektrokonvulsionstherapie sehen wir eine Darstellung, die Risiken verzerrt und den nachgewiesenen Nutzen nicht angemessen abbildet.“
„Eine rechtebasierte, genesungsorientierte Politik im Bereich psychische Gesundheit und die Anwendung evidenzbasierter, das heißt in ihrer Wirksamkeit belegter Therapien sollten sich ergänzen statt sich gegenseitig auszuschließen“, ergänzt Prof. Dr. David Zilles-Wegner, Leitender Oberarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und ebenfalls Autor des Positionspapiers. „Patientenrechte beinhalten bestenfalls einen verlässlichen und gleichberechtigten Zugang zu wirksamen Verfahren wie der EKT, was bislang nicht immer der Fall ist.“
Dabei ist die Elektrokonvulsionstherapie eines der am besten untersuchten Verfahren in der Psychiatrie und wird seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt. Internationale Leitlinien und umfangreiche Studien belegen ihre Wirksamkeit insbesondere bei schweren depressiven Episoden, bipolaren Störungen, Schizophrenien und sogenannten katatonen Zuständen, also schweren Krankheitsbildern, bei denen Betroffene kaum noch sprechen oder sich bewegen können.
EKT kann lebensrettend sein
„Bei therapieresistenten Verläufen oder akuter Suizidalität kann die EKT innerhalb kurzer Zeit eine deutliche Stabilisierung erreichen“, sagt Sartorius. „In vielen Fällen ist sie nicht nur wirksam, sondern lebensrettend.“
Die internationale Stellungnahme warnt ausdrücklich davor, die EKT als schädlich darzustellen oder ihren Einsatz pauschal einzuschränken. Eine solche Perspektive verstärke Stigmatisierung und könne den Zugang zu evidenzbasierter Versorgung für schwer erkrankte Menschen erheblich beeinträchtigen. Zilles-Wegner betont, dass ohnehin vielfach noch falsche Vorstellungen und Bilder zur EKT in der öffentlichen Wahrnehmung kursieren. „Diese haben jedoch mit der heutigen Anwendung der EKT wenig zu tun. Von einer Institution wie der WHO würden wir uns daher eine sachliche Information und Aufklärung über bestehende Therapieverfahren inklusive der EKT wünschen.“
Pauschaler Ausschluss von EKT bei Jugendlichen ethisch problematisch
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, inwieweit EKT bei Jugendlichen sowie bei Patientinnen und Patienten ohne aktuelle Einwilligungsfähigkeit eingesetzt werden darf. Die unterzeichnenden Fachgesellschaften betonen, dass ein pauschaler Ausschluss in diesen Gruppen medizinisch und ethisch problematisch ist. In seltenen, klar definierten Situationen – etwa bei schwerer Depression, Katatonie oder lebensbedrohlicher Symptomatik – kann die EKT auch bei Jugendlichen eine absolut notwendige Behandlungsoption darstellen.
„Entscheidend ist immer die sorgfältige individuelle Abwägung“, erläutert Sartorius. „Wenn eine akute Gefährdung besteht und andere Therapien nicht greifen, kann es ethisch geboten sein, eine wirksame Behandlung wie die EKT einzusetzen.“
Auch bei Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit müsse die Behandlung im Rahmen etablierter medizinethischer Standards erfolgen, unter Einbeziehung gesetzlicher Vertretung, ärztlicher Sorgfaltspflicht und dem Ziel, Schaden abzuwenden. „Dies gilt umso mehr, da besonders Patientinnen und Patienten von der Behandlung mit EKT profitieren, deren Entscheidungsfähigkeit aufgrund der Schwere der Symptome eingeschränkt ist“, betont Zilles-Wegner. „Werden die Symptome durch die EKT besser, können die Patienten häufig wieder für sich selbst entscheiden und die Autonomie der Betroffenen wird gestärkt.“ „Ein generelles Vorenthalten wirksamer Therapien in solchen Situationen würde dem medizinischen Auftrag widersprechen“, ergänzt Sartorius.
Biopsychosoziales Verständnis als Grundlage moderner Psychiatrie
Das ZI betont, dass moderne Psychiatrie auf einem biopsychosozialen Krankheitsmodell basiert. „Psychische Erkrankungen entstehen durch ein komplexes Zusammenspiel biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren“, erklärt Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Direktor des ZI und Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am ZI. „Eine zeitgemäße Versorgung muss all diese Dimensionen berücksichtigen, von sozialer Unterstützung bis hin zu hochwirksamen medizinischen Interventionen.“ Die einseitige Fokussierung auf soziale Determinanten, wie sie in Teilen der WHO-Guidance erkennbar sei, greife zu kurz und werde der klinischen Realität schwerer Erkrankungen nicht gerecht.
Für eine ausgewogene, evidenzbasierte Weiterentwicklung
Die internationalen Fachgesellschaften fordern die WHO auf, zukünftige Empfehlungen stärker auf eine robuste wissenschaftliche Evidenz sowie auf klinische Erfahrung und die Perspektiven von Patientinnen und Patienten zu stützen.
„Eine moderne Psychiatrie braucht beides: eine klare menschenrechtliche Orientierung und eine solide wissenschaftliche Grundlage. Nur so können wir sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten Zugang zu wirksamen, sicheren und verantwortungsvoll eingesetzten Therapien haben“, sagt Meyer-Lindenberg. Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit spricht sich daher für eine differenzierte und evidenzbasierte Weiterentwicklung internationaler Leitlinien aus.
Joint statement by the World Psychiatric Association, the American Psychiatric Association, the European Psychiatric Association, and the Global Expert Task Force on ECT on the portrayal of electroconvulsive therapy in the WHO Guidance on Mental Health Policy and Strategic Action Plans. Lancet Psychiatry. 2026. DOI:10.1016/S2215-0366(26)00059-3
https://doi.org/10.1016/S2215-0366(26)00059-3
Criteria of this press release:
Journalists
Medicine
transregional, national
Research results
German

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