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04/01/2026 12:40

GKV-Reform: EndoCert statt Doppelprüfung bei Knie- und Hüftendoprothesen

Susanne Herda, Swetlana Meier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

    Statements der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zur aktuellen Diskussion um den Bericht der Finanzkommission Gesundheit

    Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt die Initiative der Finanzkommission Gesundheit, die Krankenhauskosten zu senken und Einsparpotenziale zu identifizieren. Kritisch sieht die Fachgesellschaft jedoch die vorgeschlagene verpflichtende Zweitmeinung bei Knie- oder Hüftendoprothesen. Sie basiert auf dem Vorwurf medizinisch nicht zwingend erforderlicher und somit überflüssiger Operationen und greift zu kurz.

    Denn entscheidend ist die korrekte Indikationsstellung. Unzutreffende Indikationen werden auch von den Fachgesellschaften klar abgelehnt. Mit der seit mehr als 13 Jahren bestehenden EndoCert-Initiative existiert bereits ein etabliertes Qualitätssicherungssystem: Zertifizierte Endoprothetik-Zentren verpflichten sich zu einer leitliniengerechten Indikationsstellung und werden regelmäßig überprüft. Eine verpflichtende Zweitmeinung würde vor allem zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen, ohne die Versorgungsqualität zu verbessern. Zielführender wäre eine verpflichtende Zertifizierung für Kliniken, die Knie- und Hüftendoprothesen implantieren.

    Statement von Prof. Dr. Bernd Kladny, DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) sowie Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie m&i-Fachklinik Herzogenaurach: „Der Generalverdacht, in Deutschland würden zu viele Hüft- und Kniegelenke operiert, hilft weder Patientinnen und Patienten noch der Versorgungsqualität. Wir haben mit EndoCert längst ein funktionierendes System, das genau das leistet, was jetzt politisch gefordert wird: transparente, überprüfbare und leitlinienbasierte Indikationsstellungen. Aus Sicht der DGOU ist es widersprüchlich, Einsparziele zu formulieren und gleichzeitig Maßnahmen vorzuschlagen, die neue Ressourcen binden. Statt zusätzliche bürokratische Hürden wie eine pauschale Zweitmeinung einzuführen, sollte die Politik bestehende Qualitätsinstrumente stärken und gezielt ausbauen. Bislang sind weniger als die Hälfte der Endoprothesen-Kliniken nach EndoCert zertifiziert. Denn die Teilnahme ist freiwillig und verursacht Aufwand und Kosten. Wir empfehlen die verpflichtende Zertifizierung für Kliniken, die Knie- und Hüftendoprothesen einsetzen. Das ist wirkungsvoller als eine Zweitmeinung und sichert die Qualität.“

    Statement von Dr. Holger Haas, Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC und Chefarzt des Zentrums Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin am Gemeinschaftskrankenhaus Bonn: „Für viele Betroffene ist der Gelenkersatz kein Komforteingriff, sondern der Weg zurück in ein schmerzfreies und selbstbestimmtes Leben. Wenn medizinisch sinnvolle Operationen verzögert werden, kann das zu unnötigem Leid und Folgeschäden führen. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Eingriffe, sondern ob die richtige Indikation gestellt wird. Das passiert in zertifizierten Zentren bereits heute nach klaren, evidenzbasierten Kriterien. Mit dem Zertifizierungssystem EndoCert steht in Deutschland seit Jahren ein etabliertes Instrument zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Kliniken, die als Endoprothetikzentren zertifiziert sind, verpflichten sich, die Entscheidung für oder gegen einen Gelenkersatz strikt leitliniengerecht zu treffen und regelmäßig überprüfen zu lassen.“

    Statement von Prof. Dr. Georgi Wassilew, Generalsekretär der DGOU-Sektion AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik und Direktor der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rehabilitative Medizin am Universitätsklinikum Greifswald: „Wir wollen die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen und Verletzungen der Gelenke nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch zwingend die korrekte Indikationsstellung bei der Implantation eines Ersatzgelenks. Qualitätssicherung ist in der Endoprothetik seit Jahren fest verankert. Die EndoCert-Initiative, die von der DGOOC gemeinsam mit Partnern wie der AE entwickelt wurde, basiert auf einem wissenschaftlich fundierten Anforderungskatalog. Er definiert verbindliche Standards für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Kliniken, die künstliche Hüft- und Kniegelenke implantieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird jährlich im Rahmen eines Vor-Ort-Audits überprüft.“

    Das weltweit erste Zertifizierungssystem in der Endoprothetik
    Um die Qualität der endoprothetischen Versorgung zu erhalten und zu verbessern, ist ein hohes Maß an Spezialisierung, Kompetenz und Erfahrung erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) hat daher gemeinsam mit der AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) die EndoCert-Initiative zur Zertifizierung medizinischer Einrichtungen für den Gelenkersatz entwickelt. Medizinische Einrichtungen können sich als EndoProthetikZentrum (EPZ) und als EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen, wenn die Erfüllung der aufgestellten Anforderungen in einem Audit nachgewiesen wird.

    Kontakt für Rückfragen:
    Susanne Herda, Swetlana Meier
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
    Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16
    E-Mail: presse@dgou.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Transfer of Science or Research
    German


     

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