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Für eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den verwaltungsinternen Fachhochschulen hat sich das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 9. November in Saarbrücken ausgesprochen. Denkbar seien sowohl gemeinsame Studiengänge als auch gemeinsame Forschungsvorhaben mit den anderen Hochschulen. "Die Überwindung der strikten Abgrenzung zwischen allgemeinem Hochschulbereich und Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung verspricht Effizienz- und Synergieeffekte. Für die Absolventen beider Bereiche hätte eine Zusammenarbeit den Vorteil, dass sie sich für ein größeres Arbeitsmarktspektrum als bisher qualifizieren könnten", so HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens am Tag nach der Sitzung vor der Presse in Bonn.
Voraussetzung für eine engere Zusammenarbeit sei allerdings, dass die an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in Gang gekommene Entwicklung in Richtung einer Öffnung gegenüber dem allgemeinen Hochschulbereich sich weiter fortsetze. Für eine vollständige Integration der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in den Hochschulbereich - und auch für eine Aufnahme in die Hochschulrektorenkonferenz - sei es allerdings noch zu früh. Dazu müssten die Verwaltungshochschulen vor allem ein Selbstverwaltungsrecht erhalten. "Das heißt sie müssen die Leitung der Hochschule selbst wählen und über die Ergänzung des Lehrkörpers entscheiden dürfen sowie das Recht zur Verleihung akademischer Grade erhalten. Sie müssten sich für alle Studienbewerber öffnen und die Studienstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen übernehmen", erläuterte Gaehtgens.
Es gibt zurzeit in den Bundesländern 29 Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst mit insgesamt etwa 40.000 Studierenden. Sie qualifizieren vor allem für die Allgemeine Verwaltung, Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Rechtspflege, Sozialversicherung, Steuerverwaltung, allgemeine Finanzverwaltung, Archivdienst und Forstwirtschaft. Für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes der Bundesverwaltung bildet die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Studierende in neun Fachbereichen aus.
In den vergangenen Jahren wurden die verwaltungsinternen Fachhochschulen qualitativ und strukturell deutlich weiterentwickelt. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurde die Forderung des Wissenschaftsrates teilweise umgesetzt, Studiengänge für Allgemeine Verwaltung an eine allgemeine Fachhochschule zu verlagern. Die FHVR in Berlin ist in den Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsverwaltung eingegliedert und erhielt den Status einer allgemeinen Fachhochschule. Auch in anderen Verwaltungsfachhochschulen wurden im Rahmen der vorgegebenen Strukturen Fortschritte vor allem im Bereich der Studienreform, der Erweiterung der Studienangebote einschließlich Master-Studiengänge und der Kooperationen mit dem allgemeinen Hochschulbereich erreicht.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
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German
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