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Wissenschaft
Hochschullehrer wollen eigenes Dienstrecht
Hochschulverband fordert Versachlichung der Debatte um das Hochschullehrerdienstrecht
Wie die Richter wollen auch die Hochschullehrer ein eigenständiges Dienstrecht. In dieses Dienstrecht könnten auch die außerhalb der Universität tätigen Wissenschaftler miteinbezogen werden, erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Schiedermair, am Dienstag vor der Presse in Bonn. Professor Schiedermair legte dabei ein zwölf Punkte umfassendes Positionspapier vor, mit dem er die Vorstellungen der über 17.000 im Deutschen Hochschul verband vereinigten Universitätslehrer zur Dienstrechtsreform im einzelnen begründete.
Für die anstehende Reform des Dienstrechtes der Hochschullehrer begrüße der Deutsche Hochschulverband alle Bemühungen, die Besoldung zukünftig noch leistungsorientierter auszu gestalten. "Allerdings ist es an der Zeit, die Diskussion zu versachlichen. Ganz ohne dienstrecht lichen Sachverstand und Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben wird eine Dienstrechtsreform für das wissenschaftliche Personal nicht zu bewerkstelligen sein. Die Fachleu te müssen sich in der von Frau Ministerin Bulmahn einzuberufenden Expertenkommission an einen Tisch setzen.", erklärte Schiedermair. Der Deutsche Hochschulverband wolle mit einem zugleich vorgestellten Gutachten von Professor Battis (Humboldt-Universität Berlin) einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten. Battis kommt in seinem Gutachten zu dem Schluß, daß die bisherigen Vorschläge in mehrfacher Hinsicht mit beamtenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren seien. Insbesondere kritisiert Battis das Mißverhältnis von Eingangsgehalt und Zulagen sowie den Vorschlag, über die Vergabe von Leistungszulagen nicht die Gemeinschaft der Wissenschaftler entscheiden zu lassen, sondern den Minister, den Rektor oder sogar einen Hochschulrat. Schiedermair nannte die bisherigen Vor schläge als "bestenfalls unausgegoren".
Für Professoren an Universitäten fordert der Deutsche Hochschulverband ein einheitliches Amt mit C 4 - Besoldung, für Professoren an Fachhochschulen ein einheitliches Amt mit C 3 - Besoldung. Die Zufälligkeiten des gesetzlichen Stellenschlüssels (C3/C4) hätten mit wissen schaftlicher Leistung nichts zu tun. Für besondere Belastungen, zum Beispiel in Prüfung und Lehre, sowie für die Wahrnehmung des Rektoramtes seien Belastungs- und Funktionszulagen vorzusehen, bzw. deutlich zu erhöhen "Es geht doch nicht an, daß unsere Rektoren mit DM 225,-- monatlicher Zulage gegenüber ihrer Professorenbesoldung abgespeist werden," erklärte Schiedermair.
Um besoldungsmäßige Anreize für eine Verbesserung der Lehre zu schaffen, befürworte der Deutsche Hochschulverband ein Zuschußsystem, daß den studentischen Zuspruch zu einzelnen Lehrveranstaltungen honoriere.
Abschließend forderte Professor Schiedermair die Bildungs- und Innenpolitiker auf, sich bei der Diskussion um das künftige Hochschullehrerdienstrecht nicht von den Finanzministern "die Butter vom Brot" nehmen zu lassen. "Wenn das Ganze, wie ich fürchte, letztlich nur zu einer Verschlechterung, zu einer Entdifferenzierung und zu einer Nivellierung der Hochschullehrer besoldung führt, werden die Universitätslehrer wissen, bei wem sie sich dafür zu bedanken haben. Die folgenden Monate werden zeigen, ob es tatsächlich um eine leistungsgerechte Besoldung der Professoren geht, oder um eine groß angelegte Aktion zur Senkung der Professorengehälter."
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
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German
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