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11/19/2004 14:05

Fachhochschulen fordern Rechtsberatungsbefugnis für Wirtschaftsjuristen

Dr. Claudia Gerstenmaier Pressestelle
Fachhochschule Pforzheim

    Die Wirtschaftsjuristische Hochschulvereinigung (WHV), ein Zusammenschluss von Fachhochschulen mit wirtschaftsjuristischen Studiengängen, fordert die Bundesjustizministerin auf, in den angekündigten Referentenentwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz die Rechtsberatungsbefugnis für Wirtschaftsjuristen aufzunehmen. Das Fachhochschulstudium des Wirtschaftsrechts führt zu einer eigenständigen Qualifikation, die sich von der klassischen Juristenausbildung vor allem durch die interdisziplinäre Vermittlung juristischer und wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten unterscheidet. "Unsere Ausbildung versetzt die Absolventen in die Lage, statt einer isolierten Rechtsbetrachtung, für die das erste und zweite juristische Staatsexamen qualifizieren, Lösungen zu erarbeiten, die juristische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen", sagte Professor Dr. Tobias Brönneke von der Hochschule Pforzheim, anlässlich der heutigen Jahrestagung der WHV in Frankfurt am Main. "Die Absolventen dieser Studiengänge können daher ein sinnvolles eigenständiges Angebot am Rechtsdienstleistungsmarkt erbringen."

    Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypris vorgelegte Diskussionsentwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz sieht zwar eine Reihe von Ausnahmen vom bisherigen Rechtsberatungsmonopol der Rechtsanwälte vor, verschließt aber den Absolventen der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge an Fachhochschulen bislang den Zugang zur selbständigen freiberuflichen Rechtsberatung. Damit werden die bislang ca. 3000 Absolventen dieser Studiengänge ungerechtfertigt diskriminiert. Auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Entwicklungen ist eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsmarktes für qualifizierte Anbieter geboten.

    Die Wirtschaftsjuristische Hochschulvereinigung (WHV) ist ein Zusammenschluss von Fachhochschulen, die den Studiengang Wirtschaftsrecht anbieten (z. Zt. 14 ordentliche, ein außerordentliches Mitglied). Ihre Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, eine hohe Qualität und Praxisorientierung der Ausbildung zu gewährleisten. Um ein dem Studiengang einheitliches Profil zu geben, wurden und werden einheitliche Grundstandards entwickelt und fortgeschrieben. In Lehre und Forschung arbeiten die Mitglieder der WHV eng zusammen. Zur Qualitätssicherung unterwerfen sie sich externen Evaluationen. Innerhalb der gemeinsam abgestimmten Basisstandards bleibt jedem Studienort Raum dafür, ein individuelles Profil mit Schwerpunktausbildungen im Hauptstudium zu entwickeln. Erworben werden können die Abschlussgrade "Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH)" und im Hinblick auf den Bologna-Prozess zunehmend statt dessen "Bachelor of Laws" (LL.B.) und "Master of Laws" (LL.M.). Weitere Informationen zur WHV finden sich auf deren Homepage (www.wirtschaftsrecht-fh.de).


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    Criteria of this press release:
    Law, Politics
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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