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Wissenschaft
Studiengebühren schaffen Wettbewerb und stärken Autonomie der niedersächsischen Hochschulen
Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat das am heutigen Vormittag in Karlsruhe verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im "Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG)" begrüßt.
KARLSRUHE/HANNOVER. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat das am heutigen Vormittag in Karlsruhe verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im "Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG)" begrüßt. Das höchste deutsche Gericht hatte das Verbot von Studiengebühren als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
"Bildung ist Ländersache", kommentierte Wissenschaftsminister Stratmann den Richterspruch. Dies habe Karlsruhe nun nach dem Urteil zur Juniorprofessur schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit deutlich festgestellt. Er kündigte an, die Urteilsbegründung hinsichtlich der Umsetzung in Niedersachsen zunächst genau prüfen zu wollen. Die Bundesregierung forderte er auf, ihre Kompetenzen in Bildungsfragen nicht länger zu überschreiten.
"Wir werden unsere Hochschulen nicht zwingen, Studienbeiträge zu erheben," so Stratmann, "ihnen aber die Möglichkeit dazu einräumen." Dies bedeute in der Hochschulpolitik auch den weiteren Übergang von der staatlichen Reglementierung hin zur Schaffung von Wettbewerb. "Dies stärkt die Autonomie unserer Hochschulen und die Position der Studierenden."
Für Wissenschaftsminister Stratmann gebe es zwei elementare Voraussetzungen für die Einführung von Studiengebühren in Niedersachsen: "Kostenbeiträge sind nur denkbar, wenn sie als zusätzliche Mehreinnahmen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studienbedingungen verwendet werden und nicht in den allgemeinen Landeshaushalt einfließen." Zu diesem Zweck sei beabsichtigt, mit den Hochschulen einen Zukunftsvertrag zu schließen. Zusätzlich zu dieser Planungssicherheit prüfe das Ministerium, ihnen nötigenfalls durch Änderung der Niedersächsischen Landesverfassung auch zu mehr Rechtssicherheit zu verhelfen. Die zweite Voraussetzung sei die Sozialverträglichkeit von Studienbeiträgen. "Studierende werden zwischen sofortiger und nachlaufender Zahlung wählen können. Dafür werde in enger Abstimmung mit den anderen Ländern an einem möglichst einheitlichen Darlehensmodell gearbeitet. "Rückzahlungsmodalitäten und Ausnahmeregelungen werden sozial verträglich ausgestaltet", erklärte Stratmann.
Der Wissenschaftsminister Lutz Stratmann lädt zu diesem Thema am heutigen Mittwoch um 14.00 Uhr zu einer Landespressekonferenz in den Niedersächsischen Landtag.
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