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Wissenschaft
Medienberichten zufolge hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung dafür ausgesprochen, den Fachhochschulen bei der Promotion mehr Rechte einzuräumen. Für herausragende FH-Institute sei ein eigenes Promotionsrecht denkbar. TU9, 4ING und ARGE TU/TH geben dazu folgende Stellungnahme ab.
Medienberichten zufolge hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung dafür ausgesprochen, den Fachhochschulen bei der Promotion mehr Rechte einzuräumen. Für herausragende FH-Institute sei ein eigenes Promotionsrecht denkbar. TU9, 4ING und ARGE TU/TH geben dazu folgende Stellungnahme ab.
Es besteht natürlich ein Bedarf an Promotionen von exzellenten FH-Absolventen; die absolute Zahl der Promovierten mit FH Abschluss ist noch recht niedrig, wenngleich mit stark steigender Tendenz.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Universitäten in den vergangenen Jahren deutlich für Promotionswillige mit FH-Abschluss geöffnet haben.
Daraus lässt sich grundsätzlich keine Notwendigkeit ableiten, das Promotionsrecht der Universitäten aufzuweichen und es an weitere Institutionen mit anderem Auftrag zu verleihen. Es sei denn, man geht konsequenterweise den Weg der Umwandlung der betreffenden Institution in eine Universität.
Es ist zu beachten, dass mit der Verleihung des Promotionsrechts zusätzliche weitreichende Konsequenzen verbunden sind:
- Mit einer Promotion ist nicht nur der Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung einer wissenschaftlichen eigenständigen Forschungsaufgabe verbunden, sondern auch der Erwerb der Fähigkeit, in Forschung und Lehre tätig sein zu können. Um dies zu gewährleisten, werden größere Einheiten mit einem entsprechenden Profil in Forschung und Lehre benötigt, die ein fachübergreifendes Qualitätssicherungssystem gewährleisten können.
- Eine solche neue Universität, d.h. eine ehemalige Fachhochschule mit Promotionsrecht, muss dann auch für den Wettbewerb mit Universitäten um Fördermittel eintreten können. Dazu gehört eine entsprechende Grundausstattung, die von den Ländern zu garantieren ist.
Die immer wieder angeführte Idee, einzelnen FH-Instituten das Promotionsrecht zu geben, trägt ganz sicher nicht. Das Promotionsrecht ist ja nicht einmal bei den Universitäten an herausragende Institute, sondern an die Fakultäten gebunden. Nur diese verfügen über die erforderliche Größe und Breite, um die Qualität in Forschung und Lehre und damit auch bei den Promotionen zu garantieren.
Abschließend gibt es erfolgreiche Beispiele von kooperativen Promotionen, gerade an den Technischen Universitäten. Hier haben sich Professoren von Universitäten und Fachhochschulen auf die Promotionsbetreuung von FH-Absolventen verständigt. Entscheidend ist aber auch hier, dass ein hoher Qualitätsstandard im gesamten Verfahren durch eine Fakultät einer Universität gewährleistet ist.
Prof. Dr. Horst Hippler Prof. Dr. Hans-Ulrich Heiß
Präsident TU9 Stv. Vorsitzender 4ING
Sprecher ARGE TU/TH
Daten und Fakten zur Promotion von FH-Absolventen
Die Zahl der zur Promotion zugelassenen Diplom-Fachhochschul-Absolventen 2005/2006 ist im Vergleich zum vorherigen Erhebungszeitraum 2002/2003 um 27% gestiegen. In den Ingenieurwissenschaften wurden die meisten (322; das sind 31%) aller Kandidaten zugelassen, dies bedeutet ein Plus von 28% zum letzten Erhebungszeitraum, dicht gefolgt von den Naturwissenschaften mit 263 (25%) Kandidaten und einem Plus von 36% zum letzten Erhebungszeitraum.
Die Anzahl der von Fachhochschulabsolventen abgeschlossenen Promotionen wächst ebenfalls kontinuierlich. Im Zeitraum 2002/2003 bis 2005/2006 wurden 403 Diplom-Fachhochschulabsolventen promoviert; das entspricht einer Steigerung um 83% gegenüber dem letzten Erhebungszeitraum 1999/2000-2002/2003.
Die meisten erfolgreichen Promotionen wurden in den Naturwissenschaften abgeschlossen (108; +170%). In den Ingenieurwissenschaften wurden 103 (+63%) Promotionen erfolgreich abgeschlossen.
Besonders an den Technischen Universitäten werden viele Fachhochschul-Absolventen promoviert: Im Zeitraum 2002/2003-2005/2006 wurden 1.043 FH-Absolventen zur Promotion zugelassen, 403 schlossen ihre Promotion in diesem Zeitraum ab.
Quelle: Ungewöhnliche Wege zur Promotion? Rahmenbedingungen und Praxis der Promotion von Fachhochschul- und Bachelor-Absolventen. Beiträge zur Hochschulpolitik 3/2007, hrg. von der HRK; Auswertung TU9
Pressekontakt TU9
Venio Piero Quinque, LL.M./LL.B., M.A.
Geschäftsführer/Executive Secretary
TU9 German Institutes of Technology
Siemensdamm 50
D-13629 Berlin
Germany
Telefon: +49/(0)30/386-39003
Telefax: +49/(0)30/386-39016
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www.tu9.de
Pressekontakt 4ING
Prof. Dr. Hans-Ulrich Heiss
Techn. Universitaet Berlin
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Telefon: +49 30 314 73161 (-73160)
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www.kbs.tu-berlin.de
Criteria of this press release:
Construction / architecture, Electrical engineering, Information technology, Mechanical engineering
transregional, national
Science policy
German
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