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03/05/2018 11:46

Organspende: „Das „Tabu Widerspruchslösung“ muss fallen!“

Dr. Bettina Albers Geschäftsstelle
Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V.

    Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Luxemburg oder Österreich haben sie längst, Frankreich hat sie 2017 eingeführt – und die Niederlande jetzt gerade: Die Widerspruchslösung. Nach Ansicht der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) und der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) ist die Einführung der Widerspruchlösung auch in Deutschland dringend zu fordern. In keinem anderen hochentwickelten Land werden so wenige Organe gespendet. Allerdings muss die Einführung der Widerspruchslösung von einem umfassenden Maßnahmenpaket begleitet werden, nur dann kann sie auch den gewünschten Erfolg haben.

    Deutschland ist in Sachen Organspende und Transplantation unter den Eurotransplant-Ländern trauriges Schlusslicht: Bezogen auf je 1 Mio. Bürger betrug die Rate an Organspendern 2017 in Kroatien 31,8, in Belgien 30,6, in Österreich 23,5, in den Niederlanden 14,3 und in Deutschland 9,3 [1]. Diese unglaublich niedrigen Spendezahlen – trotz laut Umfragen unverändert hoher Spendebereitschaft der deutschen Bevölkerung (> 80%) – hat fatale Folgen für die Menschen auf der Warteliste: Sie warteten bei uns im Durchschnitt 5-10 Jahre auf eine Niere, in Österreich hingegen nur 18 Monate in Spanien sogar nur 12 Monate. Die langen Wartezeiten bedingen immer kränkere Patienten zum Zeitpunkt der Transplantation, was sich trotz hoher Versorgungsqualität auch auf die Behandlungsergebnisse in Deutschland auswirkt.

    Nach der Einführung der Widerspruchslösung in den Niederlanden sprechen sich die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) und die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) nun für die Einführung dieser Lösung auch in Deutschland aus. „Die Niederländer haben reagiert, und zwar lange bevor die Situation so prekär wurde wie bei uns. Ich wünsche mir ähnlich mutige Politiker im Bundestag wie in Holland“, erklärt Professor Dr. Christian Hugo, Generalsekretär der DTG.

    In Deutschland gilt seit dem 1. November 2012 die sogenannte Entscheidungslösung, die die 1997 eingeführte erweiterte Zustimmungslösung ablöste. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder alle 2-5 Jahre anschreiben und ergebnisoffen über die Organspende informieren. Die Menschen sollen so zu einer Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende „angeregt werden“ [2], wirklich entscheiden muss sich aber niemand. Laut den Experten der DTG haben die vergangen fünf Jahre gezeigt, dass diese Lösung nicht greift, die Zahl der Organe ist weiter zurückgegangen. „Unser System ermöglicht den Menschen, die Auseinandersetzung mit dem schwierigen Thema des eigenen Ablebens und der eigenen Positionierung zur Organspende weiter zu vertagen“, erklärt Professor Dr. Mark Dominik Alscher, Präsident der DGfN. Die Widerspruchslösung hingegen sei eine echte Entscheidungslösung: Mit ihrer Einführung in den Niederlanden werden alle holländischen Staatsbürger verbindlich befragt, ob sie Organspender werden wollen oder nicht.

    Das häufige Argument gegen die Widerspruchslösung, dass dadurch eine Bevormundung der Gesellschaft vorgenommen werde, lassen DTG und DGfN nicht gelten: „Bevormundung ist, wenn jemand anders eine Entscheidung für einen trifft. Die Widerspruchslösung lässt aber jedem Bürger seine volle Entscheidungsfreiheit. Letztlich sollte uns auch die Tatsache, dass gerade viele als besonders liberal geltende Länder wie Schweden, Frankreich, Belgien oder jetzt die Niederlande die Widerspruchslösung bereits eingeführt haben, Sicherheit dahingehend geben, dass damit keinesfalls demokratische und menschenrechtliche Grundsätze verletzt werden“, so Prof. Hugo.

    „Die Widerspruchslösung allein löst allerdings nicht alle Probleme, sie muss von einem umfassenden Maßnahmenpaket begleitet werden“, erklärt DTG-Präsident, Professor Bernhard Banas. „Wir haben in Deutschland zahlreiche Probleme, die zu den schlechten Transplantationszahlen führen und die wir in ihrer Gesamtheit angehen müssen.“ Konkret benennt er Defizite bei der Erkennung von potenziellen Organspendern, bundesweit uneinheitliche Regelungen für Transplantationsbeauftragte und die im internationalen Vergleich nur limitierten Möglichkeiten der Transplantationsmedizin. „Es braucht Veränderungen auf allen Ebenen – und dies muss auch ein Nachdenken über ein 20 Jahre altes Transplantationsgesetz einschließen.“ Auch wenn die Widerspruchslösung kein „Allheilmittel“ sei, stehe sie doch für einen Wandel in der Kultur der Organspende und Transplantation. Denn interessanterweise beeinflusst sie auch die Einstellung der Menschen zur Organspende: Während in Ländern mit Zustimmungslösung die Organspende nach dem Tode als außergewöhnlich „heroischer“, altruistischer Akt eingestuft wird, ist sie in der Einschätzung der Bevölkerung, die seit langem eine Widerspruchslösung haben, viel „selbstverständlicher“ und „normaler“, wie eine Studie [3] zeigte. Die Widerspruchslösung kann somit die Organspende im gesellschaftlichen Wertesystem verankern.

    [1] http://statistics.eurotransplant.org/index.php?search_type=donors+deceased&s...
    [2] https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/BZGA-15-02525_Flyer_Entsch...
    [3] Davidai S, Gilovich T, Ross LD. The meaning of default options for potential organ donors. Proc Natl Acad Sci U S A. 2012 Sep 18; 109(38): 15201–15205. Vollpublikation abrufbar unter:
    https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3458339/

    Pressekontakt
    Dr. Bettina Albers │albers@albersconcept.de │ 0174/ 2165629


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine, Social studies
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Science policy
    German


     

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