Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute den Antrag des Landes Hessen einstimmig zurückgewiesen, die Bundesförderung von 4,4 Millionen € für fünf Jahre für das Kompetenzzentrum zur Unterstützung der Bologna-Reformen zu untersagen. Das Kompetenzzentrum ist ein Projekt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens reagierte auf die Entscheidung mit großer Erleichterung:
"Ich bin sehr froh, dass die HRK nun mit voller Energie die Arbeit vorantreiben kann. Sie wird den Hochschulen mit Hilfe des Programms wertvolle und dringend notwendige Unterstützung liefern. Die Hochschulen müssen die tief greifende und aufwändige Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge bisher weitgehend aus eigener Kraft bewältigen. Hier handelt es sich um die größte, von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene inhaltliche und organisatorische Reform des Hochschulstudiums seit 30 Jahren Die HRK hat ihr Kompetenzzentrum, das vor diesem Hintergrund gesehen einen bescheidenen Umfang hat in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Hochschulen auf optimale Effizienz hin konzipiert. In einem aufgrund der begrenzten Mittel sehr harten Wettbewerb werden die Hochschulen, die in der Entwicklung engagiert vorangehen, zur Unterstützung ausgewählt."
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