Die Konzernabschlüsse aller kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU sind von 2005 an gemäß den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Sie sollen vor allem Investoren in vergleichbarer Form über den Substanzwert, die finanzielle Struktur und die Ertragsaussichten der Unternehmen informieren. Die deutschen HGB-Vorschriften über die Konzernrechnungslegung sind dementsprechend geändert worden.
Die Konzerngesellschaften selbst haben wie andere Unternehmer ihre Einzelabschlüsse weiterhin nach den traditionellen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese Einzelabschlüsse sind also auch heute noch Basis der Gewinnbesteuerung, der Ausschüttungen und etwaiger zivilrechtlicher gewinnabhängiger Ansprüche.
Das verständliche Bestreben, die Rechnungslegung als Ganzes kostensparend zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, legt den Gedanken nahe, auch die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse künftig nur noch an den IAS/IFRS auszurichten und bei der Gewinnbesteuerung entsprechend zu verfahren.
In der IFSt-Schrift Nr. 424 untersucht das Institut "Finanzen und Steuern", Bonn ob dies - steuerlich gesehen - eine realistische Möglichkeit wäre. Es kommt zu dem Ergebnis, dass in einem solchen Fall nur eigenständige steuerrechtliche Gewinnermittlungsregeln, die auf der Grundstruktur der jetzigen handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufbauen, sicherstellen können, dass die tragenden Prinzipien des deutschen Steuerrechts (Gesetzmäßigkeit, Leistungsfähigkeits-Orientierung und Objektivierungsgebot) gewahrt bleiben.
http://www.ifst2.de/publikationen/424/
http://www.ifst2.de/publikationen/424/inhalt.html
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Politics
transregional, national
Research results, Scientific Publications
German
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