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05/20/2005 14:02

Der Status von Palästina - Fragen an das Völkerrecht

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Es ist ein komplexes Thema, dem sich Christian Hauswaldt mit seiner Promotion "Der Status von Palästina" verschrieben hat. Wo beginnt ein solches Problem? Wie könnte es gelöst werden? Und wie überhaupt ließe es sich begreifen? Wohin, zu welchen Antworten führen solche Fragen? Ist es nicht zwangsläufig, dass ein Wissenschaftler, gleich ob Historiker, Soziologe, Philosoph oder Jurist wie Christian Hauswaldt, in den Zwiespalt rutscht, sich positionieren zu müssen - pro und contra zur einen oder anderen Seite?

    Christian Hauswaldt, Doktorand an der Leipziger Universität (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht) nähert sich dem "Status von Palästina" aus der Perspektive des Völkerrechts. Um seine Sicht auf den Konflikt an sich zu verdeutlichen, greift der Jurist auf ein Zitat aus dem Mitchell-Report zurück (1). Der Bericht wurde nach dem Gipfeltreffen in Sharm Al Sheikh im Oktober 2000 unter der Leitung von US-Senator George Mitchell erarbeitet, um Ursachen für das Ausbrechen der "Al-Aqsa Intifada" zu erhellen. Auch wenn die Worte die völkerrechtliche Problematik im engeren Sinne nicht erklären können, sie treffen doch auch die Sicht des Leipziger Juristen auf den Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern.
    Hauswaldts Schwerpunkt liegt auf den Regeln des Völkerrechts in Bezug auf territoriale Rechte und Titel. Die konkrete Situation, die hinter der juristischen Formulierung steckt, ist von der einseitigen Aufgabe des Palästina-Mandates durch Großbritannien am 14. Mai 1948 und vom Sechs-Tage-Krieg 1967 geprägt. 1948 entsteht in einem Teil Palästinas Israel, der Rest verbleibt mit unklarem Status unter ägyptischer und jordanischer Kontrolle. 1967 greifen Ägypten, Jordanien und Syrien Israel an; in der Folge besetzt die israelische Armee den Gaza-Streifen, die Golanhöhen, die Sinai-Halbinsel und die Westbank mit Ost-Jerusalem. Diese Territorien sind in den allgemeinen Sprachgebrauch als "die besetzten Gebiete" eingegangen. Ebenso ist in der breiteren Öffentlichkeit das "Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung" zur stehenden Rede geworden. Ob aus Sicht des Völkerrechtes damit konkrete Aussagen über territoriale Fragen zu treffen sind, ist die entscheidende Frage der Arbeit von Christian Hauswaldt.
    Nur wie lässt sich ein solches Prinzip angesichts der Divergenzen zwischen Israelis und Palästinensern auch wirklich durchsetzen? Gibt es - über ein- und zweiseitige Absichtsverkündigungen, über Waffenstillstände und diverse Reports und Erklärungen hinaus - reale Punkte, an denen sich das Gewirr widerstreitender Interessen entflechten lässt? Das ist die Frage, die tatsächlich einer Lösung bedarf. Und um diese zu finden, braucht es - nicht zuletzt, weil sich weltweit Konfliktparteien zunehmend auf das Völkerrecht berufen, ohne dass es anerkannte zentrale Instanzen zur Rechtssprechung und Urteilsdurchsetzung gäbe - die völkerrechtliche Einordnung. Zu dieser leistet Christian Hauswaldt mit seiner Promotion einen Beitrag: Welche völkerrechtlichen Subjekte haben sich entwickelt; und welche Territorien kann man ihnen nach den Regeln des Völkerrechts zuordnen? - Von dieser Warte aus will er den "Status von Palästina" genauer beleuchten. "Das klingt kompliziert", räumt der Jurist ein, "ist aber in Teilbereichen nicht schwer."

    Hauswaldt kommt auf den Sechs-Tage-Krieg und dessen völkerrechtliche Konsequenzen zurück. Über die besetzten Gebiete habe Israel abgesehen von Ost-Jerusalem und den Golan-Höhen zwar nie eine Annexion ausgesprochen - nichtsdestotrotz habe es faktisch die territoriale Kontrolle übernommen. 1980 wurde die ganze Stadt Jerusalem zur Hauptstadt des Staates Israel erklärt. Aus der Perspektive des Völkerrechts sind in solchen Fällen die Reaktionen anderer Staaten bzw. internationaler Gemeinschaften wie der Vereinigten Staaten oder auch der Europäische Union von Bedeutung für eine Einordnung und Bewertung der Ereignisse. Werde eine "gewisse kritische Masse der Anerkennung" erreicht, erläutert Hauswaldt, "dann ist das rechtlich zu berücksichtigen". Auch in jenen Fällen, in denen derartige Vorgänge zu Gunsten der palästinensischen Seite verstanden werden können. Der Völkerrechtler verweist auf das Jahr 1988, als der jordanische König Hussein einseitig den Verzicht auf die Westbank (der östliche Teil des britischen Mandatsgebietes "Palästina" war 1948 vom arabischen Königreich Jordanien annektiert worden) verkündete - und die Palestine Liberation Organization (PLO) im Gegenzug den Staat Palästina ausrief.

    Mit diesem Ereignis nähert sich der Leipziger Jurist dem gegenwärtigen Jahrzehnt, dem er sich mit seiner Promotion im Speziellen zuwendet. Seit den Osloer Verträgen von 1993, als die beiden Hauptakteure erstmals miteinander verhandelten, hieß die völkerrechtliche Frage nicht mehr, ob die Westbank zu Jordanien, sondern ob sie zu Israel oder Palästina gehören werde. Die Verträge, die "Declaration of Principles" sind nun Hauswaldts Forschungsterrain. Er will wissen: "Inwieweit haben sich die Konfliktparteien jeweils einseitig gebunden." Es geht um jene Schritte, die nicht mehr zurückgegangen werden können - die lassen sich durchaus aus dem Vertragswerk ableiten, auch wenn beide Seiten betonen, "keine endgültigen Zugeständnisse" eingeräumt zu haben. Dies betrifft vor allem die territorialen Titel, die sich - bei Einhaltung der Verträge, wie Hauswaldt betont - aus der Osloer Deklaration begründen ließen. Der erste Schritt bei einer solchen "Zentimeter für Zentimeter" vollzogenen Annäherung ist der Fakt, dass der Staat Israel 1992/93 überhaupt mit der PLO gesprochen, sie als Vertreter des palästinensischen Volkes und als gleichwertigen Partner in den Verhandlungen akzeptiert hat. Der nächste Schritt von Seiten der israelischen Regierung nun wäre, die palästinensische Autonomie-Behörde in dieser Rolle zu akzeptieren. Dies wiederum könnte "in einem gewissen Sinne deren Anerkennung als staatlicher Partner" verstanden werden, erläutert Hauswaldt. Und ebenso wie das US-amerikanische und westeuropäische Verhalten nach dem Sechs-Tage-Krieg wären auch die internationalen Reaktionen auf eine administrative Annäherung zwischen Israel und Palästina bedeutsam für die völkerrechtliche Einordnung und Bewertung.
    Diese Vorgänge sind "einmalig", betont Christian Hauswaldt. Zwar wird das Völkerrecht auch auf diesem Wege keine zwingende Wirkung im Sinne von Urteilen entwickeln können. "Aber wenn es Antworten geben kann, wird sein Gewicht im Sinne eines Rahmenwerks, einer Handlungsmaxime gestärkt werden."
    Daniela Weber

    (1) "Trotz ihrer langen Geschichte und unmittelbaren Nähe scheinen einige Israelis und Palästinenser die Probleme und Sorgen des jeweils anderen nicht in vollem Umfange zu würdigen.
    Einige Israelis verstehen allem Anschein nach nicht die Erniedrigungen und Frustrationen, die Palästinenser jeden Tag aushalten müssen als Ergebnis dessen, dass sie mit den anhaltenden Wirkungen einer Besetzung leben, unterhalten durch die Präsenz israelischer Streitkräfte und israelischer Siedler in ihrer Mitte, oder die Entschlossenheit der Palästinenser, Unabhängigkeit und echte Selbstbestimmung zu erreichen.
    Einige Palästinenser verstehen allem Anschein nach nicht das Ausmaß, in dem Terrorismus Angst im israelischen Volk auslöst und ihren Glauben an die Möglichkeit der Koexistenz aushöhlt oder die Entschlossenheit der Regierung von Israel, alles, was auch immer nötig ist, zu tun, um ihr Volk zu schützen."
    (Mitchell-Report vom 30. April 2001)

    Daniela Weber


    Weitere Informationen:
    Christian Hauswaldt
    Telefon: 0341 962 87 85
    E-Mail: c.hauswaldt@web.de
    www.uni-leipzig.de/~eurlaw/geiger/


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    Criteria of this press release:
    History / archaeology, Law, Politics
    transregional, national
    Research results, Studies and teaching
    German


     

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