Patientenrechte, Arzthaftung, Arzneimittelrecht, Sterbehilfe
Universität zu Köln gründet Institut für Medizinrecht
Medizinrechtliche Themen sind von immer größerer gesellschaftlicher Bedeutung. Die wissenschaftliche Durchdringung der vielfältigen Fragestellungen ist eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Fragen etwa der Humangenetik, der Reproduktionsmedizin, der Krankenversicherung, der Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitssystem, der Sicherung von Patientenrechten, der Arzthaftung, des Arzneimittelrechts, des Lebensschutzes oder der Sterbehilfe besitzen hohe gesellschaftliche Aktualität und politische Brisanz. Die Universität zu Köln nimmt diese Herausforderung an und gründet am
Dienstag, den 14. Juni 2005, 19.30 Uhr
im Alten Senatssaal, Universitätshauptgebäude,
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln-Lindenthal
im Rahmen einer Initiativveranstaltung ein Institut für Medizinrecht.
Die neue Einrichtung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kooperiert mit den Fakultäten der Medizin, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Philosophie und der Heilpädagogik. Das Institut wird breiten Zuspruch und Unterstützung auch außerhalb der Universität erfahren, so durch die im Großraum Köln ansässige, spezialisierte Anwaltschaft, die Versicherungswirtschaft, durch Kammern und Verbände.
Das Institut bietet ein Forum für die wissenschaftliche Forschung und Lehre auf den Gebieten des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik. Ziel der Institutsarbeit ist die integrative und interdisziplinäre Erforschung und Vermittlung medizinrechtlicher Problemfelder, vornehmlich durch Vorbereitung und Begleitung von Gesetzesvorhaben und sonstigen nationalen und internationalen Regelungsvorhaben, wissenschaftliche Politik- und Verbändeberatung zu allgemeinen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts, Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Vermittlung der integrativen Sichtweise und Vorbereitung auf die Praxisberufe im Medizin- und Gesundheitswesen, fachliche Zusammenarbeit mit Institutionen des Medizin- und Gesundheitswesens und der biomedizinischen Forschung im In- und Ausland und Transformation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis.
Das Institut für Medizinrecht an der Universität zu Köln wird durch ein Kuratorium mit namhaften Persönlichkeiten aus dem Gesundheitswesen und einen Förderverein unterstützt.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Für Rückfragen steht Ihnen Prorektorin Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb unter der Telefonnummer 0221/470-4418, der Fax-Nummer 0221/470-5131 und der Email-Adresse lehrstuhl@dauner-lieb.de zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web unter http://www.uni-koeln.de/pi/.
Criteria of this press release:
Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Politics
regional
Miscellaneous scientific news/publications, Organisational matters
German
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