Grünes Licht für die Unterschrift unter den "Vertrag über den Qualitätspakt"
In seiner Sitzung vom 2. Juni 1999 hat der Senat der Universität zu Köln nach ausführlicher Diskussion der Unterzeichnung eines "Vertrags über den Qualitätspakt" zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes durch den Rektor zugestimmt.
Der Vertrag über den Qualitätspakt faßt Zusicherungen des Landes an seine Hochschulen anläßlich der Kürzung von 2000 Stellen des wissenschaftlichen und fachnahen nichtwissenschaftlichen Personals zusammen und gibt ihnen durch die Unterschriften des Ministerpräsidenten, des Finanzministers und der Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung einen hervorgehobenen Rang. Die Zusicherungen beziehen sich auf Haushaltssicherheit für die Hochschulen in den nächsten fünf Jahren und auf die Bildung eines Innovationsfonds, der 100 Mio DM an zusätzlichen Mitteln umfassen soll und den Universitäten und Fachhochschulen für Investitionsvorhaben insbesondere im Zusammenhang mit Berufungs- und Bleibeverhandlungen zur Verfügung stehen wird.
In der Sitzung des Senats betonte der Rektor, daß die Kürzungen selbst nicht Gegenstand des Vertrages seien, sondern von dem Land einseitig oktroyiert würden. Die Kürzungen könnten trotz aller Ausgleichsleistungen des Landes nur unter entschiedenem Protest hingenommen werden, da sie die Ausbildung der Studierenden, die Chancen des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Forschung wesentlich beeinträchtigen müßten. Der Rektor verwies auf einen Brief an Ministerpräsidenten Clement, in dem er die Kölner Bedenken gegen den geplanten Vertragsschluß erläutert hat. Kernpunkt dieses Briefes ist, daß aus der Unterschrift des Rektors die Zustimmung zu den Stellenkürzungen nicht herausgelesen werden darf. "Eine solche Zustimmung gibt es nicht und wird durch die Unterschrift des Rektors unter den Vertrag auch nicht zum Ausdruck gebracht."
Der Rektor wird im Rahmen der heutigen Vertragsunterzeichnung Frau Ministerin Behler die Resolution des Senats vom 2. Juni überreichen. Diese Resolution unterstreicht noch einmal deutlich, daß die Unterschrift des Rektors in der Erwartung erfolgt, daß ein vom Ministerium bis zum 15. Juni zugesagtes Schreiben bis dahin auch in der Universität eingehen wird. In diesem Schreiben wird das Ministerium bestätigen, daß wichtige Forderungen, die die Universität an die Unterzeichung des "Vertrags über den Qualitätspakt" geknüpft hat, erfüllt werden.
erantwortlich: Eva Faresin, M.A.
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