idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
08/03/2005 14:27

Neue juristische Facette der Schweigepflicht: Outsourcing von Krankenunterlagen im Gesundheitswesen

Dr. Bärbel Adams Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Was in vielen Dienstleistungsbereichen längst üblich ist, erreicht jetzt auch das Gesundheitswesen: das Auslagern von Arbeitsprozessen und die Vergabe von Aufträgen an private Unternehmen. ''Künftig könnten auch die Krankenakten von privaten Unternehmen archiviert werden'', sagt Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern von der Juristenfakultät der Universität Leipzig über das Outsourcing.

    Dass Mitarbeiter privater Unternehmen Zimmer und Flure in den meisten deutschen Krankenhäusern putzen, daran haben sich die Patienten längst gewöhnt. Denn in Zeiten klammer Kassen sind die Klinikchefs zum Sparen angehalten und greifen daher auf die billigeren Arbeitskräfte von externen Firmen zurück. Der Trend zur Kostenreduktion erreicht nun aber auch den sensiblen Bereich des Datenschutzes, der bislang in der Hoheit der Krankenhäuser lag: Die Archivierung von Patientenakten.

    Die Daten müssen derzeit je nach Krankheitsbild und Dokument zwischen 10 und 30 Jahre aufgehoben werden. ''Je älter die Leute werden, desto wichtiger wird es, die Akten länger aufzubewahren. Nur so kann ein Arzt nach Jahrzehnten aus dem Krankheitsverlauf seine Schlüsse ziehen'', sagt Kern. Daher gebe es die Notwendigkeit, die Archivierungsfrist zu verlängern. Die Kliniken stellt dies vor enorme personelle, aber auch logistische Herausforderungen. Mit der Abkehr vom Papier und der Zuwendung zu digitalen Speichermethoden wachse auch die Tendenz zum Outsourcing. ''Aber auch das wirft Fragen auf: Wie sieht es mit der Haltbarkeit aus? Gibt es in 30 Jahren noch die technischen Möglichkeiten, um heutige Datenformate zu lesen?''

    Fern der medizinisch-kaufmännischen Seite ist Professor Kern im Wintersemester 2005/2006 den rechtlichen Konsequenzen dieses Problems auf der Spur. Bisher müssen die Patienten neben dem Behandlungsvertrag auch einen Vertrag zur Datenspeicherung unterschreiben. Damit gehen die Patientendaten in das Eigentum der Klinik über. Ob dies eine Klausel zur Weitergabe der Daten zur Archivierung an Dritte umfasse, sei noch offen. Gemäß dem Leistungsvertrag seien die Kliniken verpflichtet, die Kranken zu behandeln. Doch was passiert, wenn sich ein Patient weigert, einen derartigen Vertrag zu unterschreiben? Dürfen Sie den Patienten einfach nach Hause schicken. ''Das sind Fragen, um die sich viele Bürger noch nie oder kaum Gedanken machen'', sagt Kern. Denn wer habe sich schon einmal überlegt, was mit den Krankenakten des Hausarztes geschehe, wenn dieser in Pension geht.

    Damit verbunden seien zahlreiche rechtliche Fallstricke, die auch die ärztliche Schweigepflicht berühren. ''Der Arzt verletzt keine Pflicht so oft wie die Schweigepflicht'', ist Kern überzeugt. Trotzdem gebe es kaum Prozesse, da die Patienten den tagtäglichen Verstoß gegen das Arztstrafrecht nicht oder zu spät mitbekommen. Wenn der Betroffene nicht binnen drei Monaten Einspruch einlege, sei die Antragsfrist abgelaufen und das Delikt nicht verfolgbar.

    ''Ärzte haben in der Regel eine völlig falsche Vorstellung von Schweigepflicht - auch, weil es in der universitären Medizinerausbildung kaum eine Rolle spielt'', sagt Kern. Dabei gilt die ärztliche Schweigepflicht als wesentliche Säule im Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis zum Schutz der Privat- und Intimsphäre des Kranken. Bereits in der Antike wurde dies im Eid des Hippokrates aufgeführt, einem Vorläufer zeitgenössischer gesetzlicher Regelungen. Die Reglementierung beziehe sich dabei nicht nur auf medizinische Details, sondern auch die Lebensumstände des Patienten.

    Fern der Konflikte zwischen der Wahrung der Schweigepflicht und dem Informationsbedürfnis Dritter oder von Behörden und Gerichten komme es immer wieder vor, dass Mediziner in vertrauter Runde oder im Kollegenkreis aus dem Nähkästchen plauderten. ''Auch wenn ich als Arzt einem Kollegen etwas erzähle, der wiederum der Schweigepflicht unterliegt, ist das bereits ein Verstoß, der geahndet werden muss'', fordert Kern.

    Nur ein Beispiel: Wenn ein Hautarzt eine Frau behandelt, die Behandlung missglückt und der Mediziner in einem wissenschaftlichen Beitrag ohne Rücksprache mit der Patientin Vorher-Nachher-Fotos veröffentlicht, ist das ein Bruch der Schweigepflicht.

    tob


    weitere Informationen:
    Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
    Telefon: 0341 97-35141
    E-Mail: kern@uni-leipzig.de


    More information:

    http://www.uni-leipzig.de/~brkern


    Images

    Criteria of this press release:
    Law, Politics
    transregional, national
    Research projects
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).